Angaben auf der E301 und die Folgen beim ALG
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Hi Kalki,
das Dokument habe ich schon gelesen und auch die entsprechende Regelung gefunden:
Artikel 71 Absatz 1,a,i Grenzgänger erhalten bei Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall in dem Unternehmen, das sie beschäftigt, Leistung nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Staates, als ob sie im Gebiet dieses Staates wohnten; diese Leistungen gewährt der zuständige Träger.
Und da viele hier nicht in die A-Kasse eingezahlt haben, besteht auch kein Rechtsanspruch gegen die dänische A-Kasse.
Wo anders im Dokument stand jedoch noch (finde ich nciht mehr) das die Kommune einen gewissen Unterhalt zahlen müßte, der sich auf dem Mindestsatz beruft, der benötigt wird, um in dem entsprechenden Gebiet/Kommune zu "überleben".
Ich weiß aber hierzu nicht, wie das sich auf Grund des hohen Fradrag auswirkt, ob die Unterhaötskosten für Deutschland mit eingerechnet werden etc.....
das Dokument habe ich schon gelesen und auch die entsprechende Regelung gefunden:
Artikel 71 Absatz 1,a,i Grenzgänger erhalten bei Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall in dem Unternehmen, das sie beschäftigt, Leistung nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Staates, als ob sie im Gebiet dieses Staates wohnten; diese Leistungen gewährt der zuständige Träger.
Und da viele hier nicht in die A-Kasse eingezahlt haben, besteht auch kein Rechtsanspruch gegen die dänische A-Kasse.
Wo anders im Dokument stand jedoch noch (finde ich nciht mehr) das die Kommune einen gewissen Unterhalt zahlen müßte, der sich auf dem Mindestsatz beruft, der benötigt wird, um in dem entsprechenden Gebiet/Kommune zu "überleben".
Ich weiß aber hierzu nicht, wie das sich auf Grund des hohen Fradrag auswirkt, ob die Unterhaötskosten für Deutschland mit eingerechnet werden etc.....
So,eine kleine Neuigkeit hab ich zu berichten:
Eben hab ich Beshceid bekommen von nem Kollegen,der hat seine Abrechnungskopien zurückbekommen vom roten "A" mit der Begründung,dass diese nicht lesbar wären,weil ja auf dänisch ausgefüllt!
Ich warte jetzt mal auf den entsprechenden Bescheid von meinem roten "A",dann werd ich meiner Wut am Telefon und anschließend im Büro des Dienststellenleiters mal richtig Tür und Tor öffnen.....
Es kann doch wohl nicht sein,dass das rote "A" zu dämlich ist,sich ne Übersetzung zu besorgen für die Angaben auf nem dänischen Lohnzettel,oder?
Auf der einen Seite wird vom kleinen blöden deutschen Arbeitslosen verlangt,dass er uneingeschränkt Montagebereit ist usw und dann kommt sowas.....Typisch Deutschland,echt.
Mal abwarten....und dann wird gehandelt.
Eben hab ich Beshceid bekommen von nem Kollegen,der hat seine Abrechnungskopien zurückbekommen vom roten "A" mit der Begründung,dass diese nicht lesbar wären,weil ja auf dänisch ausgefüllt!
Ich warte jetzt mal auf den entsprechenden Bescheid von meinem roten "A",dann werd ich meiner Wut am Telefon und anschließend im Büro des Dienststellenleiters mal richtig Tür und Tor öffnen.....
Es kann doch wohl nicht sein,dass das rote "A" zu dämlich ist,sich ne Übersetzung zu besorgen für die Angaben auf nem dänischen Lohnzettel,oder?
Auf der einen Seite wird vom kleinen blöden deutschen Arbeitslosen verlangt,dass er uneingeschränkt Montagebereit ist usw und dann kommt sowas.....Typisch Deutschland,echt.
Mal abwarten....und dann wird gehandelt.
Da das Telefonat sicher dann kein kurzes werden würde,fahre ich dann zu der betreffenden Dienststelle,und dann wird das mal direkt "vor Ort" besprochen....und zwar in beisein mit dem Dienststellenleiter,der dazu dann Stellung nehmen darf,was dessen Angestellte so von sich geben.
Mir ist nämlich auch zu Ohren gekommen,dass wir,die wir im Ausland gearbeitet haben, gar nicht so gut angesehen sind dort,und dementsprechend ist der Tonfall von den Sachbearbeitern zum "Kunden"
Wie war das noch mal......der Kunde ist König?
Mir ist nämlich auch zu Ohren gekommen,dass wir,die wir im Ausland gearbeitet haben, gar nicht so gut angesehen sind dort,und dementsprechend ist der Tonfall von den Sachbearbeitern zum "Kunden"
Wie war das noch mal......der Kunde ist König?
Noch mal nen TIpn für die Betroffenen:
Sofern diese Angaben in der E301 vermerkt sind mit "sehen Lohnzettel" o.ä.
achtet drauf,dass die vom roten "A" das nicht mit fadenscheiniger Begründung ablehnen: "Lohnzettel sind auf dänisch,können wir nicht lesen"
Ihr solltet den Sachbearbeiter dann drauf hinweisen,dass er sich gefälligst an sein Telefon hängt,in Flensburg oder Schleswig bei seinen Kollegen anruft und sich dann dort die für ihn "unbekannten" Wörter übersetzen läßt
Das rote "A" hat nämlich jetzt wieder was gefunden,sich da rauszumogeln,weil sie die Lohnzettel angeblich nicht lesen können!
Dabei gibts doch genug Menschen,die dänisch lesen und schreiben können
Allerdings kann man von einem Mitarbeiter des roten "A"s nicht allzuviel erwarten......
Sofern diese Angaben in der E301 vermerkt sind mit "sehen Lohnzettel" o.ä.
achtet drauf,dass die vom roten "A" das nicht mit fadenscheiniger Begründung ablehnen: "Lohnzettel sind auf dänisch,können wir nicht lesen"
Ihr solltet den Sachbearbeiter dann drauf hinweisen,dass er sich gefälligst an sein Telefon hängt,in Flensburg oder Schleswig bei seinen Kollegen anruft und sich dann dort die für ihn "unbekannten" Wörter übersetzen läßt
Das rote "A" hat nämlich jetzt wieder was gefunden,sich da rauszumogeln,weil sie die Lohnzettel angeblich nicht lesen können!
Dabei gibts doch genug Menschen,die dänisch lesen und schreiben können

Allerdings kann man von einem Mitarbeiter des roten "A"s nicht allzuviel erwarten......
Hej,
bin neu angemeldet aber nicht mehr so neu in diesem Forum. Zu diesem Thema muß ich nun auch mal was sagen. Ich war heute in Aabenraa zu diesen 14tägigen Infos. Ich zahle nun schon seit fast einem Jahr beiträge in die A-Kasse, obwohl ich nicht in DK wohne. Meine Frage war ob, diese Zeit, da ich derzeit krank bin und von der Dänischen Kommune Sydagpenge bekomme, in der ich in die A-Kasse eingezahlt habe in D vom roten A anerkannt wird. Dies wurde mir uneingeschränkt bestätigt. Die Zeit des Krankengeldbezugs wird voll mit angerechnet.
Ich bin nun langsam verunsichert, da der eine Hü und der andere Hot sagt.
Also was ist den nun richtig und was steht denn dann in der E-310 die die A-Kasse dann ausfüllt?
bin neu angemeldet aber nicht mehr so neu in diesem Forum. Zu diesem Thema muß ich nun auch mal was sagen. Ich war heute in Aabenraa zu diesen 14tägigen Infos. Ich zahle nun schon seit fast einem Jahr beiträge in die A-Kasse, obwohl ich nicht in DK wohne. Meine Frage war ob, diese Zeit, da ich derzeit krank bin und von der Dänischen Kommune Sydagpenge bekomme, in der ich in die A-Kasse eingezahlt habe in D vom roten A anerkannt wird. Dies wurde mir uneingeschränkt bestätigt. Die Zeit des Krankengeldbezugs wird voll mit angerechnet.
Ich bin nun langsam verunsichert, da der eine Hü und der andere Hot sagt.
Also was ist den nun richtig und was steht denn dann in der E-310 die die A-Kasse dann ausfüllt?
Heinz,die fast 700€ hättest du dir sparen können.Ich zahle nun schon seit fast einem Jahr beiträge in die A-Kasse, obwohl ich nicht in DK wohne
Hat dich deine Gewerkschaft dazu denn nicht aufgeklärt?
Meine damalige, die 3F , hat das getan,als wir uns vor 2 Jahren arbeitslos melden wollten,als unser Betrieb Ferien machte (3Wochen).
Dort wurde uns dann erzählt,dass wir als Deutsche in DK keinerlei Zahlungsansprüche haben,wenn,müßten wir uns ans deutsche rote"A" wenden oder an unsere Urlaubskasse,bei denen wir vor unserer Dänemark-Zeit waren.
Krankengeld gibt es eine gewisse Zeit lang,und zwar einmal von Arbeitgeber und dann eine weitere Zeit von der Krankenkasse (in DK),allerdings weiß ich die jeweiligen Zeiten nicht,das solltest du nachfragen.Meine Frage war ob, diese Zeit, da ich derzeit krank bin und von der Dänischen Kommune Sydagpenge bekomme, in der ich in die A-Kasse eingezahlt habe in D vom roten A anerkannt wird. Dies wurde mir uneingeschränkt bestätigt. Die Zeit des Krankengeldbezugs wird voll mit angerechnet.
Die Daten,die in der E301 stehen sind praktisch dieselben Daten,wie du sie hier in Deutschland in deiner Verdienstbescheinigung eingetragen bekommst. Nur mit dem kleinen Unterschied,dass es hier keine Verdienstbescheinigung ist,sondern ein "Nachweis für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten"
Wie schon erwähnt,sollte der Antragsteller drauf achten,was das Arbejdsdirektorat in KBH da einträgt,denn wenn die Angabe bei den geleisteten Stunden/Woche nicht korrekt ist, so hat derjenige schon mal die A...karte gezogen,denn genau auf diese Angabe beruht die Berechnung des ALGs in Deutschland.
Man sollte also sich selbst ausrechnen,wie hoch der Wochenstunden-Schnitt des letzten Jahres war und im Falle eines Fehlers sofort bei der ausfüllenden Stelle anrufen und denen erklären,dass das so nicht stimmt.
Eigentlich sind die Sachbearbeiter dort nicht abgeneigt,es zu korrigieren,denn die gehen von den Daten aus,die die Firma bestätigt,und die bestätigen nun mal nur 37 Std/Woche bzw dürfen diese Summe nur eintragen(wieso nicht gleich die richtige,weils Arbeit,Zeit und Telefonate erspart weiß ich nicht).
Nur mal als kleiner Rechentip,bei ner Abweichung von 12 Stunden/Woche sind das mal eben schnell 400-500€,die man dem roten "A" ""schenkt""
Hej Heinz,
ich hoffe, Du bist trotz Deiner Erkrankung noch nicht gekündigt
Als Grenzpendler mit Wohnsitz in Deutschland ist das deutsche Arbeitsamt für Dich zuständig , und die müssen Dich so behandeln, als ob Du in Deutschland gearbeitet hättest. Die dänische A-Kasse hat damit nichts zu tun.
Es geht bei der E 301 zunächst um die Beschäftigungszeit. Das deutsche Arbeitsamt muss danach Deinen Verdienst der letzten 12 Monate zugrunde legen. Dein Problem ist, inwieweit das Krankengeld einbezogen wird. Nach deutschem Recht wird das Krankengeld als Beschäftigungszeit voll anerkannt, solange Dein Arbeitsvertrag bestanden hat. Es muss auch Dein volles Gehalt herangezogen werden, so als wenn Du gearbeitet hättest. Das Krankengeld geht nicht in die Bemessung ein.
Ausnahme: Du hast weniger als 5 Monate gearbeitet, also mehr als 7 Monate Krankengeld bekommen, dann wird es komplizierter - aber das ist hoffentlich nicht der Fall.
Hilsen
Axel
ich hoffe, Du bist trotz Deiner Erkrankung noch nicht gekündigt

Als Grenzpendler mit Wohnsitz in Deutschland ist das deutsche Arbeitsamt für Dich zuständig , und die müssen Dich so behandeln, als ob Du in Deutschland gearbeitet hättest. Die dänische A-Kasse hat damit nichts zu tun.
Es geht bei der E 301 zunächst um die Beschäftigungszeit. Das deutsche Arbeitsamt muss danach Deinen Verdienst der letzten 12 Monate zugrunde legen. Dein Problem ist, inwieweit das Krankengeld einbezogen wird. Nach deutschem Recht wird das Krankengeld als Beschäftigungszeit voll anerkannt, solange Dein Arbeitsvertrag bestanden hat. Es muss auch Dein volles Gehalt herangezogen werden, so als wenn Du gearbeitet hättest. Das Krankengeld geht nicht in die Bemessung ein.
Ausnahme: Du hast weniger als 5 Monate gearbeitet, also mehr als 7 Monate Krankengeld bekommen, dann wird es komplizierter - aber das ist hoffentlich nicht der Fall.
Hilsen
Axel
BINGO....Der Frank hat 100 Punkte und darf über "LOS" 400€ einziehen....grins.
Genauso isses.
Da du ja Wohnsitz in Flenne hast,biste kein dänischer Staatsbürger,bzw als solcher in DK nicht gemeldet,somit ikke danske kroner.
Hättest die 720 € mal auf mein Konto überweisen sollen,dann hätt ich sie dir evtl wiedergegeben , aber nur evtl grins.
Leider hast du nicht mal Chance,die wiederzubekommen,also "Lehrgeld", und im weiteren Verlauf umgehend aus der A-Kasse austreten!!!!
spart dir 60 € monatlich ein.
Genauso isses.
Da du ja Wohnsitz in Flenne hast,biste kein dänischer Staatsbürger,bzw als solcher in DK nicht gemeldet,somit ikke danske kroner.
Hättest die 720 € mal auf mein Konto überweisen sollen,dann hätt ich sie dir evtl wiedergegeben , aber nur evtl grins.
Leider hast du nicht mal Chance,die wiederzubekommen,also "Lehrgeld", und im weiteren Verlauf umgehend aus der A-Kasse austreten!!!!
spart dir 60 € monatlich ein.
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Achtung aber falls dein Betrieb oder zukünftiger Betrieb mal Kurzarbeit ankündigen sollte!!!kalki hat geschrieben: und im weiteren Verlauf umgehend aus der A-Kasse austreten!!!!
spart dir 60 € monatlich ein.
Wenn du dann nicht in der A-Kasse bist zahlt gar keiner

Steht zwar in der EU Richtlinie das dann die Kommune etwas zahlen muß, wenn "der erhaltene Lohn nicht zur Lebenssicherung in der entsprechenden Kommune ausreichen würde". Durch den hohen Fradrag wird er aber sicherlich aussreichen, da die deutsche Wohnung nicht mit angerechnet wird bei der Ermittlung der Unterhaltskosten in der Kommune.
Nur um das mal gesagt zu haben.
@Balot,
wie das mit irgendwelchen Geldern,sei es Wohngeld,Mietzuschuß oder ähnlich aussieht,welches man hier in Deutschland beantragen muß,wirst du beim zuständigen Amt erfahren.
Allerdings sei vorgewarnt,es kann sein,dass du mit deinem ALG in dem Falle dann wieder zu hoch liegst,womit diese Zuschüsse dann automatisch wegfallen!
Und da stellen sich die deutschen Ämter ja nicht grad wenig mit an, da langen schon 5 € zuviel,damit du 200 € nicht bekommst!
wie das mit irgendwelchen Geldern,sei es Wohngeld,Mietzuschuß oder ähnlich aussieht,welches man hier in Deutschland beantragen muß,wirst du beim zuständigen Amt erfahren.
Allerdings sei vorgewarnt,es kann sein,dass du mit deinem ALG in dem Falle dann wieder zu hoch liegst,womit diese Zuschüsse dann automatisch wegfallen!
Und da stellen sich die deutschen Ämter ja nicht grad wenig mit an, da langen schon 5 € zuviel,damit du 200 € nicht bekommst!