Eingetragne Partnerschaft
Eingetragne Partnerschaft
Mal Frage,
Hab beim Stadesamt Toender und esbjerg gefragt. Die meinten als Deutsche ohne Wohnsitz in Dänemark kann man heiraten.
und General Konsulat bestätigte mir das auch.
Allerdings auf der Webseite der Botschaft fand ich das
HINWEISE ZUR REGISTRIERTEN PARTNERSCHAFT
Zwei Personen gleichen Geschlechts können ihre Partnerschaft registrieren lassen, wenn die Bedingungen für eine Ehe erfüllt sind, vergl. Gesetz Nr. 372 vom 7. Juni 1989, welches auf der Homepage der Rechtsinformation www.retsinfo.dk zu finden ist.
Darüber hinaus muss mindestens ein Partner dänischer, isländischer, norwegischer oder schwedischer Staatsbürger sein und seinen festen Wohnsitz in Dänemark haben, oder beide Partner müssen seit mindestens zwei Jahren vor der Registrierung ihren festen Wohnsitz in Dänemark haben. Zwei Ausländer oder zwei Personen, die im Ausland leben, können demnach ihre Partnerschaft in Dänemark nicht registrieren lassen, es sei denn, man ist vom dänischen Staat oder einer privaten Firma entsandt oder bei der EU angestellt. Dies hängt jedoch von einer konkreten Bewertung ab
Hab beim Stadesamt Toender und esbjerg gefragt. Die meinten als Deutsche ohne Wohnsitz in Dänemark kann man heiraten.
und General Konsulat bestätigte mir das auch.
Allerdings auf der Webseite der Botschaft fand ich das
HINWEISE ZUR REGISTRIERTEN PARTNERSCHAFT
Zwei Personen gleichen Geschlechts können ihre Partnerschaft registrieren lassen, wenn die Bedingungen für eine Ehe erfüllt sind, vergl. Gesetz Nr. 372 vom 7. Juni 1989, welches auf der Homepage der Rechtsinformation www.retsinfo.dk zu finden ist.
Darüber hinaus muss mindestens ein Partner dänischer, isländischer, norwegischer oder schwedischer Staatsbürger sein und seinen festen Wohnsitz in Dänemark haben, oder beide Partner müssen seit mindestens zwei Jahren vor der Registrierung ihren festen Wohnsitz in Dänemark haben. Zwei Ausländer oder zwei Personen, die im Ausland leben, können demnach ihre Partnerschaft in Dänemark nicht registrieren lassen, es sei denn, man ist vom dänischen Staat oder einer privaten Firma entsandt oder bei der EU angestellt. Dies hängt jedoch von einer konkreten Bewertung ab
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Motz Motz Motz wie eh und je hier...
falls anscheind welche den Inhalt net verstehn weil sie zu Blond sind.
Unterschiedliche Aussagen wer hat nun Recht ?
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Und Leute habt ihr keine Antwort parat die zum Thema gehört, motz in anderen bereichen rum danke!
Und ja hier sind voll die Rechtschreibfehler drin gugg dich selber an
falls anscheind welche den Inhalt net verstehn weil sie zu Blond sind.
Unterschiedliche Aussagen wer hat nun Recht ?
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Und Leute habt ihr keine Antwort parat die zum Thema gehört, motz in anderen bereichen rum danke!
Und ja hier sind voll die Rechtschreibfehler drin gugg dich selber an
- Lars J. Helbo
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hej denny,
es motzt doch keiner. aber du schreibst als erstes: mal frage. und dann kommen zwei von einander unabhängige und sich nicht wiedersprechende aussagen. na, da habe ich eben die frage gesucht.
aber wenn du keine frage hast, sondern lediglich infos zu verfügung stellst, ist ja alles in butter und es braucht keiner mehr zu antworten, oder?
kopfschüttelnde grüsse
evi
es motzt doch keiner. aber du schreibst als erstes: mal frage. und dann kommen zwei von einander unabhängige und sich nicht wiedersprechende aussagen. na, da habe ich eben die frage gesucht.
aber wenn du keine frage hast, sondern lediglich infos zu verfügung stellst, ist ja alles in butter und es braucht keiner mehr zu antworten, oder?
kopfschüttelnde grüsse
evi
- Lars J. Helbo
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Re: .
Ja, gleich gestellt - aber nicht gleich.denny19 hat geschrieben:Ich rede von eine homosexuellen Partnerschaft diese in Dänemark der Ehe gleich steht !!!!!!!!!
Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Die registrierte homosexuelle Partnerschaft ist eben keine Ehe. Sie ist nur mit der Ehe gleichgestellt, d.h. sie bringt die gleiche Rechte und Pflichte wie eine Ehe.
Sie IST aber keine Ehe, und daher gibt es in Dein erster Beitrag kein Wiederspruch - tut mir leid, weil das war bestimmt nicht das, was Du hören wolltest?
Als gleichgeschlechtliches Paar kannst Du z.B. auch nicht in der Kirche heiraten, sondern die registrierte Partnerschaft kann gesegnet werden.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 13.03.2009, 21:01, insgesamt 1-mal geändert.
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...also, ich bin zwar blond, bin aber nicht der Täter/Troll, nur die liebeFuglesang hat geschrieben:Selbst brünett, frage ich mich, wo widerspricht sich da was?
Irgendwie kommt mir deine Ausdrucksweise unangenehm bekannt vor........
netsrik

@ dennie
überleg Dir das lieber mal mit dem Heiraten... Scheidung ist teuer

Zuletzt geändert von netsrik2 am 13.03.2009, 22:00, insgesamt 1-mal geändert.
Lieben Gruß netsrik
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Rechtschreibfehler sind bewusst und für Oberlehrer zum zensieren.
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