Namensrecht Doppelname

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Naddy81
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Namensrecht Doppelname

Beitrag von Naddy81 »

Erst einmal ein "Hej" an euch alle :D

Ich hab da mal eine Frage... Hab schon im Forum etwas rumgesucht, aber nicht wirklich das gefunden, wonach ich suche.

Und zwar geht es mal wieder um das dänische Namensrecht!

Mein Partner (Däne) und ich (Deutsche) wollen heiraten *freu*
Und... mein Wunsch ist es, in Dänemark zu heiraten (ihm ist's egal... Männer eben ;-)). So, die Sache ist die, dass ich einen Doppelnamen habe. So einen richtig langen mit tollem Bindestrich etc :roll:
Ich würde gerne EINEN von den beiden behalten und den Mittelnamen meines Freundes anfügen.
Ist das überhaupt möglich?
In Deutschland wäre es nicht so einfach einen Namen "abzuwerfen" und noch weniger könnte ich seinen Mittelnamen anfügen - weil die deutschen Standesämter den wohl eh gar nicht anerkennen (so die Standesbeamtin, mit der ich gesprochen hab).

Könnt ihr mir eventuell weiterhelfen?

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,
N.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Nach DK Recht ist das überhaupt kein Problem:

https://www.personregistrering.dk/filea ... vnelov.pdf

§8 Teil 3.

Und wenn Dein Mann Däne ist, müßtest Du im Prinzip auch in DE die DK Recht verwenden dürfen. Also möglich wird es wohl sein, aber es erfordert vermutlich etwas an Überzeugungsarbeit in bezug auf das Deutsche Standesamt.
Joerg
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Beitrag von Joerg »

Hej allesammen,

als wir (allerdings beide deutsch) vor 1 1/2 Jahren hier in Dänemark geheiratet haben, hat jeder seinen Nachnamen behalten. Uns wurde beim Standesamt in Haderslev gesagt, dass wir das beim deutschen Standesamt regeln müssen.

@ Naddy

Willst Du durch die Heirat dänische Staatsbürgerin werden? Vielleicht ist das dann anders?

Hilsen

Jørg
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Joerg hat geschrieben: Willst Du durch die Heirat dänische Staatsbürgerin werden?
Das ist so überhaupt nicht möglich. Dazu müßte sie erst 8 Jahre in DK wohnen.

Aber, bei binationalen Paaren, sind die Möglichkeiten in DE etwas größer.
Joerg
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Beitrag von Joerg »

Ach so? Ich dachte, man kann sich hier die dänische Staatsbürgerschaft "erheiraten" (... wenn man seinen Dänen in Dänemark kennengelernt hat).

Hilsen

Jørg
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Kannst Du im Prinzip auch - du must dann NUR 8 Jahre in DK wohnen, sonst ist es 9 Jahre.
Naddy81
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Beitrag von Naddy81 »

Hej ihr,

also ich beabsichtige nicht, dänische Staatsbürgerin zu werden.
Die Möglichkeiten hab ich gar nicht, weil ich in D lebe, mein Partner noch in DK.

@ Joerg: War das dann problematisch beim Standesamt in Deutschland??

Ich find so viele Seiten im Netz die irgendwie alle was anderes sagen.
Einerseits, ist's egal, was man mit dem Namen macht und andererseits muss aber mein Standesamt zustimmen. Da die deutschen Behörden den dänischen Mittelnamen nicht anerkennen, hab ich da echt Zweifel ob das alles klappt..
ich dachte immer, man kann vor der Hochzeit ein Dokument einreichen, auf dem man erklärt, welche Namen man weiterführen möchte und die deutschen Behörden sind dann quasi gezwungen zuzustimmen!

Hab ich wohl geträumt... :-P :shock:
Joerg
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Beitrag von Joerg »

@Naddy

Wir hatten gar keine Probleme beim deutschen Standesamt, weil wir unsere Namen behalten haben.

Hilsen

Jørg
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Naddy,
hier würde nicht nur die Deutsche Staatsbürgerschaft, sondern auch der Wohnsitz in Deutschland eine Rolle spielen. Es würde bei einer Namensänderung also nach Deutschem Recht verfahren werden. Da die Standesbeamte bereits gesagt hat, dass es mit der vorgeschlagenen Namenskonstruktion in Deutschland nicht geht, muss eine andere Lösung gefunden werden, z.B. Umzug nach DK. Aber auch dann kann es einem passieren, dass die Deutschen Behörden nicht freiwillig gewillt sind, die Deutschen Papiere nach dem Dänischen Namensrecht zu ändern.
Hilsen Hina
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ganz so pauschal kann man das nicht sagen, wenn es um ein binationales Paar geht. Wenn die gewünschte Konstruktion im Heimatland des ausländischen Ehepartners möglich ist, dann kann man das unter Umständen auch in DE durchsetzen. Das der Standesbeamte sagt, dies sei unmöglich, sollte dabei nicht unbedingt als Hindernis - aber bestimmt als Herausforderung - gesehen werden. :wink:
Hina
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Beitrag von Hina »

Da es zu dem Thema keine bi- oder mulitlateralen Verträge zwischen den Staaten gibt, verstecken sich der Deutsche Staat oder besser die Ämter dahinter, dass Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Deutschland ausschließlich dem Deutschen Recht unterstehen. In Stein gemeißelt ist die ganze Sache jedoch nicht unbedingt. Da hat Lars durchaus recht. In der Regel müssen aber solche Dinge dann erstmal gerichtlich durchgesetzt werden und selbst da gibt es keine feste Rechtsprechung. Ähnliche namensrechtliche Sachen sind schon vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet, der dann auch nur danach entschied, ob es zu einer Benachteiligung kommen würde. Allen Instanzen fehlten eben entsprechende Gesetze, die den Sachverhalt direkt regelten.

Was Deutschland betrifft, geht die Sturheit in Sachen Namensrecht sogar soweit, dass sie ihre "hoheitliche Macht", sogar auf Doppelstaatsbürger mit Geburtsort und Wohnsitz in DK versuchen auszudehnen. In unserer Familie passiert. Meine Enkel werden wohl ohne richterlichen Entscheid nie zu deutschen Papieren kommen.

Viele Grüße
Hina
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