Kindergeld in Deutschland oder Dänemark
Kindergeld in Deutschland oder Dänemark
Hallo, ich habe ein ganz dringendes Problem.
Meine Eltern sind vor 3 Jahren nach Dänemark ausgewandert. Ich bin allein hier.
Seit dieser Zeit versuche ich in Deutschland Kindergeld zu bantragen.
In Deutschland wird mir gesagt, hier habe ich keinen Anspruch, ich solle nach Dänemark.
Stimmt es, dass nur Kinder unter 18 Kindergeld bekommen und das Kind dort gemeldet sein muss?
Ich bin 22, wohne in Deutschland (einziger Wohnsitz) und habe keinen Kontakt zu den Eltern.
Hat jemand Erfahrungen? Ich würde mich über Hilfe freuen.
Vielen Dank
Meine Eltern sind vor 3 Jahren nach Dänemark ausgewandert. Ich bin allein hier.
Seit dieser Zeit versuche ich in Deutschland Kindergeld zu bantragen.
In Deutschland wird mir gesagt, hier habe ich keinen Anspruch, ich solle nach Dänemark.
Stimmt es, dass nur Kinder unter 18 Kindergeld bekommen und das Kind dort gemeldet sein muss?
Ich bin 22, wohne in Deutschland (einziger Wohnsitz) und habe keinen Kontakt zu den Eltern.
Hat jemand Erfahrungen? Ich würde mich über Hilfe freuen.
Vielen Dank
So sieht es in Deutschland mit dem Ki.-Geld aus....Das Kindergeld wird nur noch für Kinder bis zum vollendetem 25. Lj. gezahlt ,für Kinder, die vor dem 1.1 1983 geboren sind, gelten Übergangsfristen, sodass sie teilweise auch bis 26 oder 27 noch Kindergeld bekommen. Grundvoraussetzungen sind immer,das sich die "Kinder" noch in der Ausbildung befinden und nicht mehr als 7680 Euro Einkünfte/Bezüge haben.Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die dazu beitragen soll, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern.
Anspruchsberechtigt sind in der Regel die Eltern.
Leisten die Eltern keinen oder nur sehr wenig Unterhalt, kann das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragen (sog. Abzweigung).
Anspruchsberechtigt sind in der Regel die Eltern.
Leisten die Eltern keinen oder nur sehr wenig Unterhalt, kann das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragen (sog. Abzweigung).
Also wenn sie noch in der Ausbildung ist und nicht so viel verdient, warum sollte sie denn nicht auch Kindergeld kriegen, wie jeder andere in ihrer Lage auch - ist ja fuer die Kinder und nicht fuer die Eltern.
Wenn jemand in einer zusammenlebenden Familie dann Anspruch drauf hat, warum nicht auch sie???
Wie gesagt, vorausgesetzt sie erfuellt die Ausbildungskriterien.
Wenn jemand in einer zusammenlebenden Familie dann Anspruch drauf hat, warum nicht auch sie???
Wie gesagt, vorausgesetzt sie erfuellt die Ausbildungskriterien.
Wenn jemand (Auswanderer-Fragen) oder Fragen zu Fyn beantwortet haben will, versuch ich das gerne per PN (wenn ich kann !)
Ist ja in Ordnung, wenn es in Deutschland so ist. Toll für die Eltern und die Kinder. Aber ist doch trotzdem verwunderlich, wenn man sich vorstellt, dass das ganze Kindergeld heisst.
In Deutschland gibt es ja auch billige Busfahrkarten und ermässigte Eintrittspreise für Schüler und Studenten.
Hier zahlen die Kids ab 15 den vollen Erwachsenenpreis, bei Attraktionen sogar noch früher, da gelten sie dann ab 13 als erwachsen.
Zuschüsse gibt es für Fahrten im Bus und Zug ab 15 nicht mehr, bei Eintrittspreisen ab 13 nicht mehr und Kindergeld gibt es bis sie 18 sind.
Da ist es doch in Deutschland billiger, sowohl für die Kids als auch für die Eltern.
In Deutschland gibt es ja auch billige Busfahrkarten und ermässigte Eintrittspreise für Schüler und Studenten.
Hier zahlen die Kids ab 15 den vollen Erwachsenenpreis, bei Attraktionen sogar noch früher, da gelten sie dann ab 13 als erwachsen.
Zuschüsse gibt es für Fahrten im Bus und Zug ab 15 nicht mehr, bei Eintrittspreisen ab 13 nicht mehr und Kindergeld gibt es bis sie 18 sind.
Da ist es doch in Deutschland billiger, sowohl für die Kids als auch für die Eltern.
Ich bin noch in der Ausbildung, würde sonst auch alle Kriterien für Deutschland erfüllen.
Es gibt kein Lehrgeld, sondern nur Ausbildungsbeihilfe.
In Deutschland werden Auszubildende durch das Kindergeld ja gefördert, oder besser gesagt ihre Eltern (da wird es ja ausgezahlt).
Mein Problem entstand ja nur dadurch, dass meine Eltern ausgewandert sind. Wenn sie noch in Deutschland leben würde, würde ich ja auch wie jeder andere Jugendliche in meiner Situation auch Kindergeld bekommen.
Durch die Auswanderung stehe ich aber jetzt zwischen den Stühlen, da kein Land für mich zuständig zu sein scheint.
Es gibt kein Lehrgeld, sondern nur Ausbildungsbeihilfe.
In Deutschland werden Auszubildende durch das Kindergeld ja gefördert, oder besser gesagt ihre Eltern (da wird es ja ausgezahlt).
Mein Problem entstand ja nur dadurch, dass meine Eltern ausgewandert sind. Wenn sie noch in Deutschland leben würde, würde ich ja auch wie jeder andere Jugendliche in meiner Situation auch Kindergeld bekommen.
Durch die Auswanderung stehe ich aber jetzt zwischen den Stühlen, da kein Land für mich zuständig zu sein scheint.
Leben deine Eltern, die bisher als Kindergeldberechtigte für dich galten, beruflich bedingt im Ausland, das Kind aber nach wie vor in Deutschland, können zum Erhalt des Kindergeldes wichtige Maßnahmen ergriffen werden.
Lebt das Kind bei den Großeltern oder sonstigen Verwandten, kann hier der Kindergeldanspruch an diese Personen abgetreten werden. Zusätzlich entstehen eventuell durch weitere Kinder dieser Verwandten erhöhte monatliche Kindergeldzahlungen, da ja jedes Kind mitgezählt wird.
Ist das Kind schon volljährig, kann der Anspruch auf Kindergeld durch die bisherigen Kindergeldberechtigen Eltern auf das Kind durch den Abzweigungsantrag übertragen werden. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Kindergeld trotz des Auslandsaufenthaltes der Eltern erhalten.
Auch minderjährige Kinder, die schon in einer eigenen Wohnung leben, können in diesem Fall einen Abzweigungsantrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Familienkasse stellen. Hier besteht keine berechtigte Grundlage durch die Kindergeldkasse, diesen Antrag abzulehnen.
Hier nachzulesen
[url=http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2008/01/23/kindergeldbezug-auch-wenn-kindergeldberechtigte-im-ausland-leben/]Quelle[/url]
Lebt das Kind bei den Großeltern oder sonstigen Verwandten, kann hier der Kindergeldanspruch an diese Personen abgetreten werden. Zusätzlich entstehen eventuell durch weitere Kinder dieser Verwandten erhöhte monatliche Kindergeldzahlungen, da ja jedes Kind mitgezählt wird.
Ist das Kind schon volljährig, kann der Anspruch auf Kindergeld durch die bisherigen Kindergeldberechtigen Eltern auf das Kind durch den Abzweigungsantrag übertragen werden. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Kindergeld trotz des Auslandsaufenthaltes der Eltern erhalten.
Auch minderjährige Kinder, die schon in einer eigenen Wohnung leben, können in diesem Fall einen Abzweigungsantrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Familienkasse stellen. Hier besteht keine berechtigte Grundlage durch die Kindergeldkasse, diesen Antrag abzulehnen.
Hier nachzulesen
[url=http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2008/01/23/kindergeldbezug-auch-wenn-kindergeldberechtigte-im-ausland-leben/]Quelle[/url]