Prüfbogen Grenzgänger
Prüfbogen Grenzgänger
Hallo! nun hat meinen Mann die Weltw..krise auch ereilt. Beim Gang zum deutschen roten "A" hat er den sogenannten "PRÜFBOGEN GRENZGÄNGER" zum Ausfüllen erhallten. Unserem Eindruck nach enthält dieser geschickte Fangfragen:
In welchem Land wurde die Beschäftigung ausgeübt?
Haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland während der Auslandsbeschäftigung aufrech erhalten?
Sind Sie während Ihrer Auslandsbeschäftigung täglich oder einmal wöchentlich an ihrem Wohnort in Deutschland zurückgekehrt? Falls nein, wie oft sind Sie nach Deutschland zurückgekehrt?
Wo hatten Sie während ihrer Auslandsbeschäftigung ihren Lebensmittelpunkt?
Wo lebte während der Auslandsbeschäftigung ihre Familie bzw. wo hatten Sie ihren Hausstand eingerichtet?
Wo haben Sie in der Regel ihren Urlaub verbracht?
Haben Sie in Deutschland gesellschaftliche und berufliche Kontakte (z.B. Vereinstätigkeiten, Beibehaltung von Mitgliedschaften ...) aufrechterhalten?
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland durch Umzug während der letzten Beschäftigung im Ausland begründet?
Wenn ja, wurde danach im Beschäftigungsstaat eine weitere Berufstätigkeit ausgeübt?
Meine Kontakte im Beschäftigungsland waren auf einen dauerhaften Aufenthalt angelegt. (ja/nein)
Die Beschäftigung war von vornherein befristet. (ja/nein).
Die Beschäftigung diente vornehmlich meiner beruflichen Weiterbildung oder der Verbesserung meiner Sprachkenntnisse. (ja/nein)
Hat jemand von Euch schon damit Erfahrung gemacht? Er ist als Pendler jedes Wochenende nach Hause gekommen. Wir befürchten, dass die Antworten falsch ausgelegt werden könnten.
In welchem Land wurde die Beschäftigung ausgeübt?
Haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland während der Auslandsbeschäftigung aufrech erhalten?
Sind Sie während Ihrer Auslandsbeschäftigung täglich oder einmal wöchentlich an ihrem Wohnort in Deutschland zurückgekehrt? Falls nein, wie oft sind Sie nach Deutschland zurückgekehrt?
Wo hatten Sie während ihrer Auslandsbeschäftigung ihren Lebensmittelpunkt?
Wo lebte während der Auslandsbeschäftigung ihre Familie bzw. wo hatten Sie ihren Hausstand eingerichtet?
Wo haben Sie in der Regel ihren Urlaub verbracht?
Haben Sie in Deutschland gesellschaftliche und berufliche Kontakte (z.B. Vereinstätigkeiten, Beibehaltung von Mitgliedschaften ...) aufrechterhalten?
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland durch Umzug während der letzten Beschäftigung im Ausland begründet?
Wenn ja, wurde danach im Beschäftigungsstaat eine weitere Berufstätigkeit ausgeübt?
Meine Kontakte im Beschäftigungsland waren auf einen dauerhaften Aufenthalt angelegt. (ja/nein)
Die Beschäftigung war von vornherein befristet. (ja/nein).
Die Beschäftigung diente vornehmlich meiner beruflichen Weiterbildung oder der Verbesserung meiner Sprachkenntnisse. (ja/nein)
Hat jemand von Euch schon damit Erfahrung gemacht? Er ist als Pendler jedes Wochenende nach Hause gekommen. Wir befürchten, dass die Antworten falsch ausgelegt werden könnten.
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Hej Engelchen,
ich sehe den "Prüfbogen" auch etwas skeptisch, vor allem weil er Fragen zum Privatleben enthält, die die Arbeitsagentur nichts angehen.
Hier meine Vorschläge zu den Antworten:
1) In welchem Land wurde die Beschäftigung ausgeübt?
Wohl Dänemark
2)Haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland während der Auslandsbeschäftigung aufrecht erhalten?
JA
3) Sind Sie während Ihrer Auslandsbeschäftigung täglich oder einmal wöchentlich an ihrem Wohnort in Deutschland zurückgekehrt? Falls nein, wie oft sind Sie nach Deutschland zurückgekehrt?
JA, z.B. jede Woche für 3 Tage
4) Wo hatten Sie während ihrer Auslandsbeschäftigung ihren Lebensmittelpunkt?
In Deutschland <wohnort>
5) Wo lebte während der Auslandsbeschäftigung ihre Familie bzw. wo hatten Sie ihren Hausstand eingerichtet?
siehe 4)
6) Wo haben Sie in der Regel ihren Urlaub verbracht?
Unzulässige Frage zum Privatleben, daher jede Antwort außer "Dänemark" günstig
7) Haben Sie in Deutschland gesellschaftliche und berufliche Kontakte (z.B. Vereinstätigkeiten, Beibehaltung von Mitgliedschaften ...) aufrechterhalten?
Unzulässige Frage zum Privatleben, daher Antwort
JA
8 ) Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland durch Umzug während der letzten Beschäftigung im Ausland begründet?
NEIN
(Nehme ich bei Euch mal an - sonst wird es heikel, wenn man vorher in Dänemark mit Wohnsitz gemeldet war. Dann war man nicht dauernd Grenzgänger.)
9) Wenn ja, wurde danach im Beschäftigungsstaat eine weitere Berufstätigkeit ausgeübt?
siehe 8 )
10) Meine Kontakte im Beschäftigungsland waren auf einen dauerhaften Aufenthalt angelegt. (ja/nein)
Unzulässige Frage zur privaten Lebensplanung, daher Antwort
NEIN
11) Die Beschäftigung war von vornherein befristet. (ja/nein).
JA (wäre günstiger) oder
NEIN (spielt aber für den Status als Grenzgänger keine Rolle)
12) Die Beschäftigung diente vornehmlich meiner beruflichen Weiterbildung oder der Verbesserung meiner Sprachkenntnisse. (ja/nein)
NEIN (sonst wäre das ja keine echte Berufstätigkeit)
Ich kenne diese Art der Befragung auch noch nicht. In welchem Bezirk der Arbeitsagentur wohnst Du (Bundesland reicht auch)?
Hilsen
Axel
ich sehe den "Prüfbogen" auch etwas skeptisch, vor allem weil er Fragen zum Privatleben enthält, die die Arbeitsagentur nichts angehen.
Hier meine Vorschläge zu den Antworten:
1) In welchem Land wurde die Beschäftigung ausgeübt?
Wohl Dänemark

2)Haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland während der Auslandsbeschäftigung aufrecht erhalten?
JA
3) Sind Sie während Ihrer Auslandsbeschäftigung täglich oder einmal wöchentlich an ihrem Wohnort in Deutschland zurückgekehrt? Falls nein, wie oft sind Sie nach Deutschland zurückgekehrt?
JA, z.B. jede Woche für 3 Tage
4) Wo hatten Sie während ihrer Auslandsbeschäftigung ihren Lebensmittelpunkt?
In Deutschland <wohnort>
5) Wo lebte während der Auslandsbeschäftigung ihre Familie bzw. wo hatten Sie ihren Hausstand eingerichtet?
siehe 4)
6) Wo haben Sie in der Regel ihren Urlaub verbracht?
Unzulässige Frage zum Privatleben, daher jede Antwort außer "Dänemark" günstig
7) Haben Sie in Deutschland gesellschaftliche und berufliche Kontakte (z.B. Vereinstätigkeiten, Beibehaltung von Mitgliedschaften ...) aufrechterhalten?
Unzulässige Frage zum Privatleben, daher Antwort
JA
8 ) Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland durch Umzug während der letzten Beschäftigung im Ausland begründet?
NEIN
(Nehme ich bei Euch mal an - sonst wird es heikel, wenn man vorher in Dänemark mit Wohnsitz gemeldet war. Dann war man nicht dauernd Grenzgänger.)
9) Wenn ja, wurde danach im Beschäftigungsstaat eine weitere Berufstätigkeit ausgeübt?
siehe 8 )
10) Meine Kontakte im Beschäftigungsland waren auf einen dauerhaften Aufenthalt angelegt. (ja/nein)
Unzulässige Frage zur privaten Lebensplanung, daher Antwort
NEIN
11) Die Beschäftigung war von vornherein befristet. (ja/nein).
JA (wäre günstiger) oder
NEIN (spielt aber für den Status als Grenzgänger keine Rolle)
12) Die Beschäftigung diente vornehmlich meiner beruflichen Weiterbildung oder der Verbesserung meiner Sprachkenntnisse. (ja/nein)
NEIN (sonst wäre das ja keine echte Berufstätigkeit)
Ich kenne diese Art der Befragung auch noch nicht. In welchem Bezirk der Arbeitsagentur wohnst Du (Bundesland reicht auch)?
Hilsen
Axel
genau diesen Prüfbogen haben wir in Meck-Pomm auch bekommen !
als Pendler müssten die Fragen 1-10 eigentlich klar sein. Punkt 11 habe ich wohl mit NEIN beantwortet, weiss ich nicht mehr so genau, aber jetzt fange ich auch an zu grübeln...schließlich warte ich noch auf meinen ALG1-Bescheid
LG aus OVP
als Pendler müssten die Fragen 1-10 eigentlich klar sein. Punkt 11 habe ich wohl mit NEIN beantwortet, weiss ich nicht mehr so genau, aber jetzt fange ich auch an zu grübeln...schließlich warte ich noch auf meinen ALG1-Bescheid
LG aus OVP
[url=http://www.abload.de/image.php?img=stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg][img]http://www.abload.de/img/stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg[/img][/url]
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Prüfbogen Grenzgänger
Hallo, nun darf ich auch mal.
Otis hat recht, dieser Prüfbogen ist wichtig für die Berechnung von ALG 1.
Bist du kein echter Grenzgänger, so bekommst du nur den Durchschnitt von dem was ein entsprechender Handwerker in Deutschland verdient angerechnet.
Ob das neu ist? Wer weiß das schon. Ich durfte jedenfalls auch einen ausfüllen.
So aki nun zu dir. Hast dir ja wieder echt Mühe gegeben, ABER...
11) Die Beschäftigung war von vornherein befristet. (ja/nein).
JA (wäre günstiger) oder
NEIN (spielt aber für den Status als Grenzgänger keine Rolle)
Warum nur befristet???????
12) Die Beschäftigung diente vornehmlich meiner beruflichen Weiterbildung oder der Verbesserung meiner Sprachkenntnisse. (ja/nein)
NEIN (sonst wäre das ja keine echte Berufstätigkeit)
Klar diente die Beschäftigung auch als Weiterbildung.
Anderes Land, andere Sitten... um es mal grob zu sagen. Man will doch immer nur dazu lernen.
Alles Gute Engelchen und auch dir Stockente
Güße aus M-V
G
Otis hat recht, dieser Prüfbogen ist wichtig für die Berechnung von ALG 1.
Bist du kein echter Grenzgänger, so bekommst du nur den Durchschnitt von dem was ein entsprechender Handwerker in Deutschland verdient angerechnet.
Ob das neu ist? Wer weiß das schon. Ich durfte jedenfalls auch einen ausfüllen.
So aki nun zu dir. Hast dir ja wieder echt Mühe gegeben, ABER...
11) Die Beschäftigung war von vornherein befristet. (ja/nein).
JA (wäre günstiger) oder
NEIN (spielt aber für den Status als Grenzgänger keine Rolle)
Warum nur befristet???????
12) Die Beschäftigung diente vornehmlich meiner beruflichen Weiterbildung oder der Verbesserung meiner Sprachkenntnisse. (ja/nein)
NEIN (sonst wäre das ja keine echte Berufstätigkeit)
Klar diente die Beschäftigung auch als Weiterbildung.
Anderes Land, andere Sitten... um es mal grob zu sagen. Man will doch immer nur dazu lernen.
Alles Gute Engelchen und auch dir Stockente
Güße aus M-V
G
Re: Prüfbogen Grenzgänger
Für den Status als Grenzgänger spielt es keine Rolle, ob ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag vorlag, von daher ist die Frage eigentlich nutzlos, und es dürfte egal sein, ob mit JA oder NEIN geantwortet wird. Ich ziehe meine Empfehlung zum JA zurück.Glühwürmchen hat geschrieben: So aki nun zu dir. Hast dir ja wieder echt Mühe gegeben, ABER...
11) Die Beschäftigung war von vornherein befristet. (ja/nein).
JA (wäre günstiger) oder
NEIN (spielt aber für den Status als Grenzgänger keine Rolle)
Warum nur befristet???????
"Auch" als Weiterbildung ist aber anders zu verstehen als "vornehmlich" zur Weiterbildung. Deswegen bleibt es für mich beim NEIN, wenn ein üblicher Arbeitsvertrag vorgelegen hat.Glühwürmchen hat geschrieben: 12) Die Beschäftigung diente vornehmlich meiner beruflichen Weiterbildung oder der Verbesserung meiner Sprachkenntnisse. (ja/nein)
NEIN (sonst wäre das ja keine echte Berufstätigkeit)
Klar diente die Beschäftigung auch als Weiterbildung.
Anderes Land, andere Sitten... um es mal grob zu sagen. Man will doch immer nur dazu lernen.
Kann vielleicht mal jemand erklären, was einen echten Grenzgänger von einem unechten Grenzgänger unterscheidet

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Prüfbogen Grenzgänger
Klar kann ich dir das erklären.
Ein echter Grenzgänger kommt täglich oder einmal Wöchentlich für paar Tage ( meist 3...Fr, Sa, So ) nach Deutschland zurück.
Ein unechter Grenzgänger bleibt 14 Tage oder länger im Ausland. Hat dann aber schlechte Karten, wenn er arbeitslos wird und ALG beantragen muß. Habe aber noch nicht gehört, ob man seine wöchentliche Heimkehr noch anders belegen muß.
Ein echter Grenzgänger kommt täglich oder einmal Wöchentlich für paar Tage ( meist 3...Fr, Sa, So ) nach Deutschland zurück.
Ein unechter Grenzgänger bleibt 14 Tage oder länger im Ausland. Hat dann aber schlechte Karten, wenn er arbeitslos wird und ALG beantragen muß. Habe aber noch nicht gehört, ob man seine wöchentliche Heimkehr noch anders belegen muß.
Danke Glühwürmchen für die Aufklärung
Hmm, die Frage 11) könnte auch einen anderen Hintergrund haben:
Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag selbst kündigt, um danach sofort in ein befristetes Arbeitsverhältnis zu wechseln, kann Schwierigkeiten bekommen, wenn anschließend Arbeitslosigkeit eintritt. Das rote A wird dann überprüfen, ob die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet war.
Aber das wird allmählich off topic ...
Allen Ausfüllern von Prüfbögen viel Glück
Axel

Hmm, die Frage 11) könnte auch einen anderen Hintergrund haben:
Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag selbst kündigt, um danach sofort in ein befristetes Arbeitsverhältnis zu wechseln, kann Schwierigkeiten bekommen, wenn anschließend Arbeitslosigkeit eintritt. Das rote A wird dann überprüfen, ob die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet war.
Aber das wird allmählich off topic ...
Allen Ausfüllern von Prüfbögen viel Glück
Axel
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Prüfbogen Grenzgänger
Tja, was auch immer der Hintergrund der Frage ist, wir werden es wohl nicht erfahren.
Allerdings habe ich noch keinen befristeten Arbeitsvertrag in DK erhalten. Gibt es die überhaupt, da es ja keine Kündigungsfristen wie bei uns in Deutschland gibt?
Allerdings habe ich noch keinen befristeten Arbeitsvertrag in DK erhalten. Gibt es die überhaupt, da es ja keine Kündigungsfristen wie bei uns in Deutschland gibt?
Es gibt befristete Verträge !
Einfach mal das Infomaterial beim Arbeitsamt lesen:
„Echte“ Grenzgänger
Sie sind ein „echter“ Grenzgänger, wenn Sie Ihren Wohn-
sitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben, Ihre
Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des
EWR oder der Schweiz ausüben und in der Regel täglich,
mindestens aber einmal wöchentlich an Ihren Wohnort in
Deutschland zurückkehren. Sie unterliegen als „echter“
Grenzgänger in der Regel der Versicherungspflicht in dem
Land, in dem Sie Ihre Beschäftigung ausüben.
Arbeitslosengeld nach einer Beschäftigung als „echter“
Grenzgänger erhalten Sie von Deutschland. Die Beschäfti-
gung im Ausland wird direkt für einen Anspruch auf das
deutsche Arbeitslosengeld herangezogen.
„Unechte“ Grenzgänger
Sie sind ein „unechter“ Grenzgänger, wenn Sie im Ausland
beschäftigt sind (und der dortigen Versicherungspflicht
unterliegen), Ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt
aber weiterhin in Deutschland haben. Sie kehren jedoch
nicht, wie der „echte“ Grenzgänger, in der Regel täglich
oder mindestens einmal wöchentlich an Ihren deutschen
Wohnort zurück. Dennoch unterhalten Sie sehr enge
Beziehungen zu Deutschland, weil z.B. Ihre Familie in
Deutschland lebt und Sie nur befristet im Ausland
beschäftigt sind. Eine Beschäftigung in Deutschland nach
der Auslandsbeschäftigung zum Erwerb eines deutschen
Anspruchs ist dann nicht erforderlich.
Einfach mal das Infomaterial beim Arbeitsamt lesen:
„Echte“ Grenzgänger
Sie sind ein „echter“ Grenzgänger, wenn Sie Ihren Wohn-
sitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben, Ihre
Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des
EWR oder der Schweiz ausüben und in der Regel täglich,
mindestens aber einmal wöchentlich an Ihren Wohnort in
Deutschland zurückkehren. Sie unterliegen als „echter“
Grenzgänger in der Regel der Versicherungspflicht in dem
Land, in dem Sie Ihre Beschäftigung ausüben.
Arbeitslosengeld nach einer Beschäftigung als „echter“
Grenzgänger erhalten Sie von Deutschland. Die Beschäfti-
gung im Ausland wird direkt für einen Anspruch auf das
deutsche Arbeitslosengeld herangezogen.
„Unechte“ Grenzgänger
Sie sind ein „unechter“ Grenzgänger, wenn Sie im Ausland
beschäftigt sind (und der dortigen Versicherungspflicht
unterliegen), Ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt
aber weiterhin in Deutschland haben. Sie kehren jedoch
nicht, wie der „echte“ Grenzgänger, in der Regel täglich
oder mindestens einmal wöchentlich an Ihren deutschen
Wohnort zurück. Dennoch unterhalten Sie sehr enge
Beziehungen zu Deutschland, weil z.B. Ihre Familie in
Deutschland lebt und Sie nur befristet im Ausland
beschäftigt sind. Eine Beschäftigung in Deutschland nach
der Auslandsbeschäftigung zum Erwerb eines deutschen
Anspruchs ist dann nicht erforderlich.