Prüfbogen Grenzgänger

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Engelchen
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Prüfbogen Grenzgänger

Beitrag von Engelchen »

Hallo! nun hat meinen Mann die Weltw..krise auch ereilt. Beim Gang zum deutschen roten "A" hat er den sogenannten "PRÜFBOGEN GRENZGÄNGER" zum Ausfüllen erhallten. Unserem Eindruck nach enthält dieser geschickte Fangfragen:

In welchem Land wurde die Beschäftigung ausgeübt?
Haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland während der Auslandsbeschäftigung aufrech erhalten?
Sind Sie während Ihrer Auslandsbeschäftigung täglich oder einmal wöchentlich an ihrem Wohnort in Deutschland zurückgekehrt? Falls nein, wie oft sind Sie nach Deutschland zurückgekehrt?
Wo hatten Sie während ihrer Auslandsbeschäftigung ihren Lebensmittelpunkt?
Wo lebte während der Auslandsbeschäftigung ihre Familie bzw. wo hatten Sie ihren Hausstand eingerichtet?
Wo haben Sie in der Regel ihren Urlaub verbracht?
Haben Sie in Deutschland gesellschaftliche und berufliche Kontakte (z.B. Vereinstätigkeiten, Beibehaltung von Mitgliedschaften ...) aufrechterhalten?
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland durch Umzug während der letzten Beschäftigung im Ausland begründet?
Wenn ja, wurde danach im Beschäftigungsstaat eine weitere Berufstätigkeit ausgeübt?
Meine Kontakte im Beschäftigungsland waren auf einen dauerhaften Aufenthalt angelegt. (ja/nein)
Die Beschäftigung war von vornherein befristet. (ja/nein).
Die Beschäftigung diente vornehmlich meiner beruflichen Weiterbildung oder der Verbesserung meiner Sprachkenntnisse. (ja/nein)


Hat jemand von Euch schon damit Erfahrung gemacht? Er ist als Pendler jedes Wochenende nach Hause gekommen. Wir befürchten, dass die Antworten falsch ausgelegt werden könnten.
Manfred T.
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Beitrag von Manfred T. »

Hallo.
Also von so einem Prüfbogen hab ich noch nie gehört.
Muß wohl neu sein. :shock:
Viele Grüße
Manfred

http://www.die-grenzpendler.de/
Otis

Beitrag von Otis »

Meine Tante arbeitet beim A und hat gesagt, das wäre wohl STandard um den "echten Grenzgänger" von "unechten Gränzgänger" zu unterscheiden und ist natürlich auch maßgebend für die Leistung, welche man evtl. erhält.

Ist halt wieder mal Papirkram!
:wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink:


Gruß Basti
aki
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Beitrag von aki »

Hej Engelchen,

ich sehe den "Prüfbogen" auch etwas skeptisch, vor allem weil er Fragen zum Privatleben enthält, die die Arbeitsagentur nichts angehen.

Hier meine Vorschläge zu den Antworten:

1) In welchem Land wurde die Beschäftigung ausgeübt?
Wohl Dänemark :wink:

2)Haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland während der Auslandsbeschäftigung aufrecht erhalten?
JA

3) Sind Sie während Ihrer Auslandsbeschäftigung täglich oder einmal wöchentlich an ihrem Wohnort in Deutschland zurückgekehrt? Falls nein, wie oft sind Sie nach Deutschland zurückgekehrt?
JA, z.B. jede Woche für 3 Tage

4) Wo hatten Sie während ihrer Auslandsbeschäftigung ihren Lebensmittelpunkt?
In Deutschland <wohnort>

5) Wo lebte während der Auslandsbeschäftigung ihre Familie bzw. wo hatten Sie ihren Hausstand eingerichtet?
siehe 4)

6) Wo haben Sie in der Regel ihren Urlaub verbracht?
Unzulässige Frage zum Privatleben, daher jede Antwort außer "Dänemark" günstig

7) Haben Sie in Deutschland gesellschaftliche und berufliche Kontakte (z.B. Vereinstätigkeiten, Beibehaltung von Mitgliedschaften ...) aufrechterhalten?
Unzulässige Frage zum Privatleben, daher Antwort
JA

8 ) Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland durch Umzug während der letzten Beschäftigung im Ausland begründet?
NEIN
(Nehme ich bei Euch mal an - sonst wird es heikel, wenn man vorher in Dänemark mit Wohnsitz gemeldet war. Dann war man nicht dauernd Grenzgänger.)

9) Wenn ja, wurde danach im Beschäftigungsstaat eine weitere Berufstätigkeit ausgeübt?
siehe 8 )

10) Meine Kontakte im Beschäftigungsland waren auf einen dauerhaften Aufenthalt angelegt. (ja/nein)
Unzulässige Frage zur privaten Lebensplanung, daher Antwort
NEIN

11) Die Beschäftigung war von vornherein befristet. (ja/nein).
JA (wäre günstiger) oder
NEIN (spielt aber für den Status als Grenzgänger keine Rolle)

12) Die Beschäftigung diente vornehmlich meiner beruflichen Weiterbildung oder der Verbesserung meiner Sprachkenntnisse. (ja/nein)
NEIN (sonst wäre das ja keine echte Berufstätigkeit)

Ich kenne diese Art der Befragung auch noch nicht. In welchem Bezirk der Arbeitsagentur wohnst Du (Bundesland reicht auch)?

Hilsen
Axel
kamue
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Beitrag von kamue »

gibt es in niedersachsen auch diesen tollen bogen
zu 11.unbefristet
die ehäm mitarbeiter vom gr.a haben seltsame gedanken
zu 6.finanziell leider nicht möglich
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stockente
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Beitrag von stockente »

genau diesen Prüfbogen haben wir in Meck-Pomm auch bekommen !
als Pendler müssten die Fragen 1-10 eigentlich klar sein. Punkt 11 habe ich wohl mit NEIN beantwortet, weiss ich nicht mehr so genau, aber jetzt fange ich auch an zu grübeln...schließlich warte ich noch auf meinen ALG1-Bescheid

LG aus OVP
[url=http://www.abload.de/image.php?img=stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg][img]http://www.abload.de/img/stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg[/img][/url]
Penge
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Beitrag von Penge »

Manfred T. hat geschrieben:Hallo.
Also von so einem Prüfbogen hab ich noch nie gehört.
Muß wohl neu sein. :shock:

in fl gibt es den auch nicht ;-)

habe es bei anderen a´s aber schon gehört
Glühwürmchen
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Prüfbogen Grenzgänger

Beitrag von Glühwürmchen »

Hallo, nun darf ich auch mal.

Otis hat recht, dieser Prüfbogen ist wichtig für die Berechnung von ALG 1.
Bist du kein echter Grenzgänger, so bekommst du nur den Durchschnitt von dem was ein entsprechender Handwerker in Deutschland verdient angerechnet.
Ob das neu ist? Wer weiß das schon. Ich durfte jedenfalls auch einen ausfüllen.

So aki nun zu dir. Hast dir ja wieder echt Mühe gegeben, ABER...
11) Die Beschäftigung war von vornherein befristet. (ja/nein).
JA (wäre günstiger) oder
NEIN (spielt aber für den Status als Grenzgänger keine Rolle)
Warum nur befristet???????
12) Die Beschäftigung diente vornehmlich meiner beruflichen Weiterbildung oder der Verbesserung meiner Sprachkenntnisse. (ja/nein)
NEIN (sonst wäre das ja keine echte Berufstätigkeit)
Klar diente die Beschäftigung auch als Weiterbildung.
Anderes Land, andere Sitten... um es mal grob zu sagen. Man will doch immer nur dazu lernen.

Alles Gute Engelchen und auch dir Stockente

Güße aus M-V
G
aki
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Re: Prüfbogen Grenzgänger

Beitrag von aki »

Glühwürmchen hat geschrieben: So aki nun zu dir. Hast dir ja wieder echt Mühe gegeben, ABER...
11) Die Beschäftigung war von vornherein befristet. (ja/nein).
JA (wäre günstiger) oder
NEIN (spielt aber für den Status als Grenzgänger keine Rolle)
Warum nur befristet???????
Für den Status als Grenzgänger spielt es keine Rolle, ob ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag vorlag, von daher ist die Frage eigentlich nutzlos, und es dürfte egal sein, ob mit JA oder NEIN geantwortet wird. Ich ziehe meine Empfehlung zum JA zurück.
Glühwürmchen hat geschrieben: 12) Die Beschäftigung diente vornehmlich meiner beruflichen Weiterbildung oder der Verbesserung meiner Sprachkenntnisse. (ja/nein)
NEIN (sonst wäre das ja keine echte Berufstätigkeit)
Klar diente die Beschäftigung auch als Weiterbildung.
Anderes Land, andere Sitten... um es mal grob zu sagen. Man will doch immer nur dazu lernen.
"Auch" als Weiterbildung ist aber anders zu verstehen als "vornehmlich" zur Weiterbildung. Deswegen bleibt es für mich beim NEIN, wenn ein üblicher Arbeitsvertrag vorgelegen hat.

Kann vielleicht mal jemand erklären, was einen echten Grenzgänger von einem unechten Grenzgänger unterscheidet :?:
Glühwürmchen
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Prüfbogen Grenzgänger

Beitrag von Glühwürmchen »

Klar kann ich dir das erklären.

Ein echter Grenzgänger kommt täglich oder einmal Wöchentlich für paar Tage ( meist 3...Fr, Sa, So ) nach Deutschland zurück.
Ein unechter Grenzgänger bleibt 14 Tage oder länger im Ausland. Hat dann aber schlechte Karten, wenn er arbeitslos wird und ALG beantragen muß. Habe aber noch nicht gehört, ob man seine wöchentliche Heimkehr noch anders belegen muß.
aki
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Beitrag von aki »

Danke Glühwürmchen für die Aufklärung :wink:

Hmm, die Frage 11) könnte auch einen anderen Hintergrund haben:
Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag selbst kündigt, um danach sofort in ein befristetes Arbeitsverhältnis zu wechseln, kann Schwierigkeiten bekommen, wenn anschließend Arbeitslosigkeit eintritt. Das rote A wird dann überprüfen, ob die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet war.

Aber das wird allmählich off topic ...

Allen Ausfüllern von Prüfbögen viel Glück
Axel
Glühwürmchen
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Prüfbogen Grenzgänger

Beitrag von Glühwürmchen »

Tja, was auch immer der Hintergrund der Frage ist, wir werden es wohl nicht erfahren.
Allerdings habe ich noch keinen befristeten Arbeitsvertrag in DK erhalten. Gibt es die überhaupt, da es ja keine Kündigungsfristen wie bei uns in Deutschland gibt?
flitze181
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Beitrag von flitze181 »

Habe den Bogen in Niebüll (Kreis Nordfriesland) im Dezember 2008 auch bekommen.
Habe ihn aber nicht abgegeben, weil ich schon vorher neue Arbeit bekommen habe- daher keine Erfahrungen...
FRE4K
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Wohnort: 1414 København

Beitrag von FRE4K »

Es gibt befristete Verträge !


Einfach mal das Infomaterial beim Arbeitsamt lesen:

„Echte“ Grenzgänger

Sie sind ein „echter“ Grenzgänger, wenn Sie Ihren Wohn-
sitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland
haben, Ihre
Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des
EWR oder der Schweiz ausüben und in der Regel täglich,
mindestens aber einmal wöchentlich
an Ihren Wohnort in
Deutschland zurückkehren. Sie unterliegen als „echter“
Grenzgänger in der Regel der Versicherungspflicht in dem
Land, in dem Sie Ihre Beschäftigung ausüben.
Arbeitslosengeld nach einer Beschäftigung als „echter“
Grenzgänger erhalten Sie von Deutschland. Die Beschäfti-
gung im Ausland wird direkt für einen Anspruch auf das
deutsche Arbeitslosengeld herangezogen.

„Unechte“ Grenzgänger
Sie sind ein „unechter“ Grenzgänger, wenn Sie im Ausland
beschäftigt sind (und der dortigen Versicherungspflicht
unterliegen), Ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt
aber weiterhin in Deutschland haben. Sie kehren jedoch
nicht, wie der „echte“ Grenzgänger, in der Regel täglich
oder mindestens einmal wöchentlich an Ihren deutschen
Wohnort zurück. Dennoch unterhalten Sie sehr enge
Beziehungen zu Deutschland, weil z.B. Ihre Familie in
Deutschland lebt und Sie nur befristet im Ausland
beschäftigt sind.
Eine Beschäftigung in Deutschland nach
der Auslandsbeschäftigung zum Erwerb eines deutschen
Anspruchs ist dann nicht erforderlich.
a.kin
Mitglied
Beiträge: 75
Registriert: 10.10.2007, 20:37
Wohnort: bei Rostock

Beitrag von a.kin »

also die Fragen 11 und 12 sollten wohl NEIN sein. So habe ich das seinerzeit auch angegeben und es war ja auch sachlich richtig.
Hallo Engelchen, habt ihr denn nun schon den Antrag abgegeben ? Melde dich doch mal !
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