zur arbeitssuche nach dänemark

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Galaxos

Beitrag von Galaxos »

Man kann ja noch Trennungsgeld beantragen für eine gewisse Zeit,da zweiter Wohnsitz und bei Jobzusage sollte einem die Arbeitsagenturen einem auch entgegenkommen,ansonsten wiederspruch einlegen.Liegt natürlich auch am Sacharbeiter.Mir würde das nichts nützen wenn man alles rübernimt für 3 Monate und dann erst hoffen dort ein Job mit möglichst noch ohne dänisch zu finden und wenn nicht dann habe ich ja in deutschland auch schon alles längs aufgegeben lol :x Die Erkenntniß kommt dann später. Sich vorher informieren hat mir bisher noch nicht geschadet...Da steckt jedenfalls schon ne ganze menge Arbeit drinne und von nichts kommt auch nichts. :wink:
annina
Mitglied
Beiträge: 5
Registriert: 07.04.2009, 20:11

Beitrag von annina »

@ fromms_de
meine kinder würden in den sommerferien mitkommen danach würden sie bei meinen eltern bleiben bis die ganze sache in trockenen tüchern ist
ich würde dann nur am wochenende in deutschland sein

an alle anderen
ich war heute bei einem eures berater in bremen und der hat mir erzählt das man als alg 2 empfänger schon anspruch hätte das es aber alleine am berater liegt ob man es bekommt da es eigentlich nur für alg 1 empfänger gedacht ist
aber da die zahl der alg 1 empf. sehr gering ist hätte man eventuell eine chance
dann ist es so das ich 10 jahre als kraftfahrerin tätig war und nur dadurch entlassen wurde weil die firma konkurs angemeldet hat also kann man schon sagen das ich eine fachkraft bin
ausserdem gibt es in deutschland bestimmt genug stellen für kraftfahrer aber hier bei uns im umkreis von 200 km gibt es rein garnix
und wer auch aus bremerhaven kommt der stimmt mir bestimmt zu
blomster

Beitrag von blomster »

hej annina hast ne pn

hilsen Anke
Axel Finger
Mitglied
Beiträge: 1419
Registriert: 14.03.2003, 21:27
Wohnort: meist Bielefeld, gerne öfter Houstrup
Kontaktdaten:

Beitrag von Axel Finger »

Ich hab hier mal nen bisschen was rausgenommen!


Also bleibt bitte beim Thema oder ignoriert diesen Thread!


Gruß Axel
Moderator
Frei nach Die Ärzte:
"Ich will zurück nach Houstrup Strand"
netsrik2
Mitglied
Beiträge: 621
Registriert: 24.01.2009, 19:59
Wohnort: Tonder + Ostsee

Beitrag von netsrik2 »

Danke Dir, Axel :D
Lieben Gruß netsrik

****************************************************
Rechtschreibfehler sind bewusst und für Oberlehrer zum zensieren.
kalki
Mitglied
Beiträge: 515
Registriert: 06.12.2006, 22:58
Wohnort: S-H
Kontaktdaten:

Beitrag von kalki »

@Biggi,
um mal aufs deutsche Arbeitsamt/ARGE zu sprechen zu kommen,
hat es seit Anfang des Jahres eine nicht unwichtige Änderung gegeben,was Anträge bzw Entscheidungen derselben angeht:

Es wird fast nur noch nach Ermessen entschieden, sprich "KANN"-Bestimmungen finden immer mehr -wenn nicht fast ausschließlich- statt. Grund hierfür sind auch die mittlerweile (wieder) leeren Kassen der BA.

Letztes Jahr gab es z.b. die Anträge für Fahrten zum Bewerbungsgespräch und zur Arbeitsaufnahme generell bewilligt, heutzutage sieht es so aus, dann die beim Ausstellen dieser Anträge schon handschriftlich vermerken "ohne Förderungszusage", und man bekommt sofort mitgeteilt,dass man einen solchen Antrag gern stellen kann, es aber im Ermessen des Vermittlers liegt,ob er denn auch genehmigt wird.

Da ALG-Empfänger (vor allem Hartz4er) sich solche Fahrten nicht wirklich leisten können,sind diese auf Erstattung der Kosten angewiesen, auf der anderen Seite kommt die BA ja auch mit Forderungen an den ALG-Empfänger,wieviele Bewerbungen usw er monatlich abzugeben habe (die Höhe solcher abzugebenden Bewerbungen legt im übrigen jeder Vermittler selbst fest).
Jetzt stell man sich mal vor,dass man 30 Bewerbungen/monatlich abgeben soll, jede mit 5€ berechnet, dann weiß man,wieviel Kosten da auf einen Hartz4er zukommen (Großumschläge,Papier,Passfotos usw)

Im übrigen hat sich auch erwiesen,nicht sofort die Flinte ins Korn zu werfen,wenn eine Ablehung des roten "A"s kommt, im Zweifel einfach Widerspruch einlegen,denn dann muß dieser Verein seine Entscheidung mit entsprechnden Paragraphen begründen.

Wie auch erwähnt,kommt es oftmals nur auf den aktuellen "Tageszustand" des jeweiligen Sachbearbeiters an,wie gnädig er denn ist.
Hat er z.b. einen furz quer liegen,wird er sicher nicht so mit sich reden lassen.

Man kann sich allerdings im Internet auch schlau machen,was einem so zusteht, es gibt genügend Rechtsforen,wo Sozialleistungen als Themen angesprochen werden,die wiederum von geschulten Anwälten beantwortet werden. (mal als Tip www.123recht.net)

Sollte man dann in seinem Falle schlauer sein,kann man sich auch an seinen Fallmanager wenden, um sein Anliegen dann evtl unter Gegenwart seines Dienststellenleiters weiter zu besprechen.....man sollte sich aber vorher wirklich schlau machen,um nicht ins Fettnäpfchen zu treten....
annina
Mitglied
Beiträge: 5
Registriert: 07.04.2009, 20:11

Beitrag von annina »

hej leute!!

ich habe da mal was interessantes für euch.
Im Ausland auf Arbeitssuche
Arbeitslose haben die Möglichkeit im Ausland Arbeit zu suchen und weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen. Dies ist jedoch höchstens für eine Dauer von drei Monaten möglich und nur in einem EU-, EWR- Staat oder in der Schweiz. Jedoch kann man in Deutschland nicht unmittelbar nach der Arbeitslosigkeit ausreisen, sondern muss der Agentur für Arbeit zumindest vier Wochen zur Verfügung gestanden haben, damit Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden können.

Plant man im Ausland nach Arbeit zu suchen, dann muss die Leistungsmitnahme vor der Abreise beim zuständigen Träger für Leistungen bei Arbeitslosigkeit beantragt werden. In Deutschland ist das die örtliche Agentur für Arbeit. Der zuständige Träger stellt die notwendige Bescheinigung E 303 aus. Insgesamt besteht E 303 aus fünf Teilen, die vom zuständigen Träger in dem Land, in dem das Arbeitslosengeld beantragt wurde, ausgefüllt wird. E 303/05 ist ein Merkblatt für Arbeitslose über die wichtigen Dinge, die beachtet werden müssen, wenn im Ausland nach Arbeit gesucht wird. Die vom zuständigen Träger ausgefüllte Bescheinigung E 303 wird dem Arbeitslosen ausgehändigt.

Die Bescheinigung E 303 braucht der Arbeitslose um seine Leistungsberechtigung gegenüber dem ausländischen Träger der Arbeitslosenversicherung nachzuweisen. Die Bearbeitung eines Antrages auf Ausstellung des E 303 Formulars nimmt einige Zeit in Anspruch, weshalb er rechtzeitig beantragt werden muss. Damit das Arbeitslosengeld im Ausland gezahlt wird, muss sich der Arbeitslose spätestens sechs Tage nach der Abreise bei der zuständigen Stelle in dem Land der Arbeitssuche melden. Diese Frist gilt auch dann, wenn E 303 noch nicht ausgehändigt werden konnte.

Das Arbeitslosengeld wird, sofern die Bescheinigung E 303 vorliegt, vom ausländischen Träger der Arbeitslosenversicherung in selber Höhe wie in Deutschland ausgezahlt. Dieser Leistungsbezug im Ausland soll vom ausländischen Träger auf dem Vordruck E 303/03 bescheinigt werden.
Findet der Arbeitslose keine Arbeit im Ausland, muss er innerhalb von drei Monaten wieder nach Deutschland zurückkehren, damit der Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld weiterhin bestehen bleibt. Eine wiederholte Arbeitssuche im Ausland ist nur möglich, wenn in der Zwischenzeit eine unselbständige Beschäftigung durchgeführt wurde, egal in welchem Land.

Auf einen Blick: Was muss ich beachten?
Vor der Abreise: Bei der örtlichen Agentur für Arbeit Formular E 303 beantragen
Im Ausland: Innerhalb von sechs Tagen nach der Abreise bei der zuständigen Stelle der Arbeitssuche in dem Land melden.
Falls die Arbeitssuche im Ausland nicht erfolgreich ist: Innerhalb von drei Monaten wieder nach Deutschland zurückkehren

In jedem Fall sollten sich Arbeitslose, die den Plan haben im Ausland auf Arbeitssuche zu gehen, bei der örtlichen Agentur für Arbeit informieren.
Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle im Ausland gibt es auch bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit
Gastomat
Mitglied
Beiträge: 21
Registriert: 10.02.2009, 13:46

Beitrag von Gastomat »

Ja und??

Dies gilt nicht für ALGII Empfänger!
Joerg
Mitglied
Beiträge: 847
Registriert: 01.04.2007, 09:20
Wohnort: Haderslev

Beitrag von Joerg »

@annina

Schlag Dir im Moment den Plan aus dem Kopf, hier als Kraftfahrerin zu arbeiten. Es sei denn, Du kannst perfekt dänisch. Aber selbst dann hast Du zur Zeit keine Chance.

Wir wohnen jetzt seit über 1 Jahr hier und meine Frau (Berufskraftfahrerin mit ADR, 5 Jahre Erfahrung auf Tankzügen für Tankstellenbelieferung) hat bis Heute noch keinen Job als Fahrerin gefunden. Obwohl wir "vor Ort" wohnen incl. opholdbevis! Sie arbeitet jetzt schon fast ein Jahr in einer Großbäckerei in der Packerei! In meiner Firma sind wir 12 LKW-Fahrer, davon sind aktuell (incl. mir) 10 "beurlaubt" worden.

Ich habe vor kurzem die ganzen großen Speditionen (DSV, Frode Laursen, Leman, Andreas Andresen, usw.) im Internet besucht. Die habe bis letztes Jahr IMMER Fahrer gesucht, jetzt sucht keiner mehr!

Ich kann Dir nur raten: Beobachte den Markt, von Deutschland aus, im Internet, und komm erst hier hoch, wenn sich die Lage entspannt hat.

Im Moment hast Du nicht den Hauch einer Chance!!!

Viele Grüße

Jørg
tante_annika
Neues Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 23.04.2009, 12:33

Beitrag von tante_annika »

hej annina,

ich bin vor 7 monaten auch nach dänemark ausgewandert und zwar mit dem e 303 formular
vorher war ich bereits 7 jahre arbeitslos und bekam alg 2
es gibt eine sonderregelung von der die sachbearbeiter wissen aber die natürlich für sich behalten
ich habe 6 monate kämpfen müssen, war fast soweit das ich vor das sozialgericht ziehen wollte und siehe da...mein sachbearbeiter kam plötzlich mit der sprache raus
musste dann zwar weitere 3 monate warten aber es hat sich gelohnt
nach 3 wochen in dänemark habe ich dann arbeit gefunden obwohl ich ungelernt bin und mich eigentlich nur mit aushilfsjobs durchgeschlagen hab.
was dein beruf angeht kann ich dir nur sagen das es schon firmen gibt die lkw fahrer suchen aber es dann auch besser ist wenn man vor ort ist
Joerg
Mitglied
Beiträge: 847
Registriert: 01.04.2007, 09:20
Wohnort: Haderslev

Beitrag von Joerg »

Vor 7 Monaten konnte man sich die Arbeitgeber noch aussuchen. Obwohl es da auch schon schwierig war, ohne dänische Sprachkenntnisse einen Job zu finden. Heute ist es fast unmöglich! Selbst bei "Putzfrauen" steht in vielen Jobanzeigen, dass man dänisch sprechen, schreiben und verstehen muss!

Hilsen

Jørg
...der eigentlich immer Optimist ist.
Klaus1
Mitglied
Beiträge: 5
Registriert: 06.05.2009, 11:35
Wohnort: 9990 Skagen/Dänemark

Beitrag von Klaus1 »

Hey,
bin mit E 301 nach Dänemark gegangen.Im Deutschen Arbeitsamt hatte man mir gesagt das es nur mit ALG 2 geht.Hartz Vier mit nach Dänemark wehre nicht möglich.E301 gilt auch nur 3 Monate danach mußt du eine Stelle haben oder eigenes Geld.
Gruß Klaus
Joerg
Mitglied
Beiträge: 847
Registriert: 01.04.2007, 09:20
Wohnort: Haderslev

Beitrag von Joerg »

@Klaus
...das es nur mit ALG 2 geht.
Du meinst sicherlich ALG 1. ALG 2 ist Hartz4.

Hilsen

Jørg
Antworten