Hallo,
wie schaut eigentlich das dänische Waffenrecht in Bezug auf Messer aus? Ich hab mal was gehört, das Klingen über 7 cm verboten sind.
Allerdings sah ich auch schon Angler die hier deutlich grössere Messer dabei hatten....
Viele Grüsse,
Jürgen
Dänisches Waffenrecht
- Lars J. Helbo
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habe nur [url=http://www.visiteastdenmark.com/tyskland/de-de/menu/turist/information/wissenwertesa-z/waffen.htm]das hier[/url] gefunden....

Würde auch ziemlich sch... Aussehen mit Wathose und warm wirds dann auchLars J. Helbo hat geschrieben:Kommt auf den Ort an. Angler und Jäger dürfen größere Klingen dabei haben. Man darf sie aber z.B. nicht in die Disco mitbringen.

Derzeit ist das Thema "verbotene Messer" ganz hoch im Kurs bei den dänischen Medien, weil es jetzt -- wie eigentlich nicht anders zu erwarten war -- immer wieder ganz unbescholtene Leute erwischt. Das ist keine Kleinigkeit, denn das betreffende Gesetz schreibt eine Mindesthaftstrafe von 7 Tagen vor.
Soweit ich das verstanden habe, darf man ein Messer mit einer Klingenlänge über 7 cm nur dann bei sich haben, wenn man dafür einen aktuellen, nachweislichen Grund hat. Also: Weg zum / vom Angeln / Jagen usw.. Wenn man es vergisst, es danach wieder aus der Tasche zu nehmen, ist man dran. In welchen Situationen habe ich noch nicht herausgefunden, auf jedem Fall aber im Straßenverkehr.
Etwa 30% der Fälle betreffen Menschen, die noch nie zuvor mit dem Gesetz im Konflikt waren. Dass die jetzt gleich hinter schwedische Gardinen müssen erregt anscheinend dann doch etwas öffentlichen Unmut. Gestern im Radio hat das Gesetz jemand als "Gallup-Politik der schlimmsten Sorte" bezeichnet (Gallup ist das führende Meinungsforschungsinstitut in Dänemark) ...
-- Martin

Soweit ich das verstanden habe, darf man ein Messer mit einer Klingenlänge über 7 cm nur dann bei sich haben, wenn man dafür einen aktuellen, nachweislichen Grund hat. Also: Weg zum / vom Angeln / Jagen usw.. Wenn man es vergisst, es danach wieder aus der Tasche zu nehmen, ist man dran. In welchen Situationen habe ich noch nicht herausgefunden, auf jedem Fall aber im Straßenverkehr.
Etwa 30% der Fälle betreffen Menschen, die noch nie zuvor mit dem Gesetz im Konflikt waren. Dass die jetzt gleich hinter schwedische Gardinen müssen erregt anscheinend dann doch etwas öffentlichen Unmut. Gestern im Radio hat das Gesetz jemand als "Gallup-Politik der schlimmsten Sorte" bezeichnet (Gallup ist das führende Meinungsforschungsinstitut in Dänemark) ...
-- Martin