Ausgereist für mehere Monate - Wieder einreise

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PetraStoll

Ausgereist für mehere Monate - Wieder einreise

Beitrag von PetraStoll »

Hej liebe Leute,
ich habe nun erfahren, das ich bei der Staatsverwaltung meine Aufenthaltsgehnemigung bestätigen lassen muß, weil ich für 3 Monate im Praktikum in Estland war. Weiß jemand, ob es da Problem geben kann? Ich war vom 22. September bis 28. Dezember 2008 in Estland. Heute haben sie mir dann bei der Kommune in Hillerød gesagt, das ich im Folgeregister immer noch als Ausgereist stehe. Dabei bin ich seid 15. Januar 2009 wieder in DK und auch die ganze Zeit über hier in der Schulpraktik und bekomme hier auch meinen Lohn und war beim Zahnarzt und habe mich bei VUC für Dänisch angemeldet und jetzt meint die Kommune plötzlich, das ich garnicht mehr in DK gemeldet bin. :-( Kann ich da etwas falsch machen und Gefahr laufen, meine Aufenthaltsgehnemigung zu verlieren? Wenn da etwas schief läuft, sieht es echt schlecht aus, ich habe hier z.B. auch Jahrelang in die A-Kasse eingezahlt und bin natürlich auch nur hier Krankenversichert.

Tusind tak! :-) - Petra! :D
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung (d.h. in den ersten 5 Jahren) ist an den Zweck des Aufenhalts gebunden. Sprich, wenn Du aufhörst zu arbeiten und stattdessen studierst, musst Du dies den Behörden mitteilen.

Ob die Skolepraktik einer Arbeit für die Aufenhaltsgenehmigung gleichgesetzt wird, kann ich Dir nicht sagen. Wenn Du dafür keinen Lohn bekommst, wirdt Du u.U. über eine Sicherheitseinlage aufg Deinem Konto nachweisen müssen, das Du dem Staat nicht zu Lasten fällst, um die Aufenhaltsgenehmigung verlängert zu bekommen.
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