Frage zu ALG in Deutschland.

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Janosch
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Frage zu ALG in Deutschland.

Beitrag von Janosch »

Hallo Leute.

Ich bin seit 2006 in DK bin noch nicht arbeitslos( 3x auf Holz geklopft) und habe mich nun aus Unwissenheit bei der A-Kasse angemeldet. An das Geld komme ich ja bei Arbeitslosigkeit nicht ran, weil ich Pendler bin. Also werd ich das umgehend kündigen.
Mein Kollege und ich diskutieren gerade, wie das rote A in Deutschland Alg zahlen kann, wenn ich da und auch in der A-Kasse nichts eingezahlt hab? Und was ist mit den 4 Jahren, nach denen das Alg in D verfällt(z.B bei Selbststänigkeit)? Wird meine Zeit in Dk genauso angerechtnet, als wenn ich D gearbeitet hätte? auch wenn ich vor meiner Zeit DK keinen Anspruch auf Alg in Deutschland mehr hatte?

Fragen über Fragen, aber die Zeiten werden wohl vorerst nicht rosiger.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Danke und viele Grüsse

Jan
aki
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Re: Frage zu ALG in Deutschland.

Beitrag von aki »

Janosch hat geschrieben: (...)
Wird meine Zeit in Dk genauso angerechtnet, als wenn ich D gearbeitet hätte? auch wenn ich vor meiner Zeit DK keinen Anspruch auf Alg in Deutschland mehr hatte?
(...)

Jan
Hallo Jan, willkommen im Forum!

Wenn Du Pendler bist (Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland), bleibt das deutsche Arbeitsamt für Dich zuständig. Die müssen Dich so behandeln und einstufen, als wenn Du in Deutschland gearbeitet hättest. Mit Deiner Arbeit in Dänemark erwirbst Du einen neuen Anspruch gegenüber dem deutschen Arbeitsamt, aber nur als Pendler!

Das Thema wurde vor Kurzem hier diskutiert:

http://www.dk-forum.de/forum/ftopic18664.html

Hilsen
Axel
Janosch
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Beitrag von Janosch »

Danke für die Hilfe.
Aber was heisst das für mich: nur als Pendler?

Gruss Jan
aki
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Beitrag von aki »

Janosch hat geschrieben:Danke für die Hilfe.
Aber was heisst das für mich: nur als Pendler?

Gruss Jan
Ich meinte damit, dass Du Deinen Wohnsitz in Deutschland hast und Deinen Arbeitsplatz in Dänemark. Dann ist das deutsche Arbeitsamt für Dich zuständig.

Einfachstes Beispiel:
Du fährst morgens aus D zur Arbeit nach DK und kehrst abends nach D zurück und übernachtest dort.

Komplizierter wird es, wenn Du auch in DK übernachtest:
Hier gilt die 183-Tage-Regel. Du darfst höchstens 182 Tage in DK übernachten, und zwar pro Jahr. Wenn Du 183 Nächte uund mehr in DK verbringst, bist Du kein "Pendler" mehr.

Klick hier mal auf "Suchen" und gib dann "Pendler" oder "183 AND Tage" ein :wink:

Hilsen
Axel
cimberia
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Beitrag von cimberia »

ruf dazu bitte beim Infocenter Grenze an. die geben dir dazu ausfuehrlich Auskunft. Habe ich auch gemacht und lasse jetzt meine A Kasse in DK bestehen!

vh Frank
kalki
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Beitrag von kalki »

@ Frank,
was ich nicht ganz verstehe,wieso du deine A-Kasse bestehen läßt in DK,wenn du in D wohnst?
Zum einen wären die (bin ich der Meinung) nicht zuständig für dich und außerdem würdest du eh keine Krone bekommen,weil du ja festen Wohnsitz in D hast und nicht in DK.
Somit wären Zahlungen in die A-Kasse in DK -für uns Deutsche gesehen- völlig überflüssig und sinnlos.

@ Jan,
Da du denk ich mal deinen festen Wohnsitz in D hast,bist du automatisch Pendler,da du ja am Wochenende nach Hause fährst (zumindest fahren solltest!),weil sonst di ebesagte Regel außer Kraft tritt.
Janosch
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Beitrag von Janosch »

Hallo.
@kalki

Danke für den Auszug aus der EU-Verordnung. Die werd ich mir gut wegheften. Wer weiss, wozu die noch gut sein kann.

Ich werd mal beim Infocenter anrufen. Mir hat jemand erzählt, wenn man sich eine Aufentghaltsgenehmigung holt, sich aber nicht beim Folkeregister einträgt, kann man das Geld von der A-Kasse bekommen, weil man ja in Dk gemeldet ist, aber man soll trotzdem noch als Pendler gelten, weil man den Hauptwohnsitz ja in D hat.

Hat jemand da Erfahrungen?

Gruss Jan
aki
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Beitrag von aki »

Janosch hat geschrieben:Mir hat jemand erzählt, wenn man sich eine Aufentghaltsgenehmigung holt, sich aber nicht beim Folkeregister einträgt, kann man das Geld von der A-Kasse bekommen, weil man ja in Dk gemeldet ist, aber man soll trotzdem noch als Pendler gelten, weil man den Hauptwohnsitz ja in D hat.
Hej Jan,

ich verstehe Dein Problem nicht so richtig.

Willst Du Dich ständig oder für längere Zeit in DK aufhalten und trotzdem vom deutschen Arbeitsamt Geld bekommen?
Wenn ja:

Das macht das deutsche Arbeitsamt nicht mit :!: :!:
Du musst nämlich für das deutsche Arbeitsamt täglich verfügbar sein, und das kontrollieren die sehr genau.

Oder willst Du wissen, unter welchen Bedingungen du Geld von der dänischen A-Kasse bekommen kannst?

Hilsen
Axel
Janosch
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Beitrag von Janosch »

Hallo Axel.

Genau das möchte ich wissen. Heute wurde mir von der A-Kasse gesagt, das ich in D nur Geld vom AA bekomme, wenn ich in DK in die A-Kasse eingezahlt hab.
Macht ja auch irgendwie Sinn, weil wenn ich nichts säe, kann ich nichts ernten.

Ich habe zwei bekannte, beide waren 2 Jahre in DK zum arbeiten, keiner von beiden hat in die A-Kasse eingezahlt, der eine bekommt vom AA Alg1, der andere bekommt nichts. Beide sind beim selben AA gemeldet.

Ich möchte keinen abziehen, sondern einfach nur auf Nummer sicher gehen, und wissen, was Phase ist. Allerdings hab ich auch nichts zu verschenken. Und man hört von allen Seiten andere Sachen.

Gruss Jan
cimberia
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Beitrag von cimberia »

kalki hat geschrieben:@ Frank,
was ich nicht ganz verstehe,wieso du deine A-Kasse bestehen läßt in DK,wenn du in D wohnst?
Zum einen wären die (bin ich der Meinung) nicht zuständig für dich und außerdem würdest du eh keine Krone bekommen,weil du ja festen Wohnsitz in D hast und nicht in DK.
Somit wären Zahlungen in die A-Kasse in DK -für uns Deutsche gesehen- völlig überflüssig und sinnlos.
.
Hej Kalki,
da hast du Recht.... aber:
1. gesetzt dem Fall, ich würde mal nach DK ziehen, bin ich gleich fest in der A Kasse eingebunden und hätte dann gleich anspruch.
2. macht meine Firma einen auf Kurzarbeit, hätte ich dann ebenfalls Anspruch auf leistungen - auch als Tysker!

Hilsen Frank
cimberia
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Beitrag von cimberia »

@Janosch- :) :) aber die A Kasse und das große Rote A sind doch 2 unterschiedliche Töpfe!
Ich glaube nicht, dass z.B. 3F Beiträge nach DE abführt!

Wichtig bei der ganzen Geschichte ist, und so wurde es mir vom Infocenter erklärt, dass man in DE vor arbeitsantritt in DK NICHT schon 12 Monate Leistungen kassiert hat.


Hilsen Frank
blomster

Beitrag von blomster »

Hej Janosch,das verstehe ich nun wieder nicht.
Warum soll mann in die A-Kasse einzahlen( Pendler,Grenzgånger)
wenn ich doch bei Arbeitslosigkeit von der A-Kasse nur etwas bekomme wenn mein Hauptwohnsitz DK ist.

Oder ist da etwas an mir vorbei gegangen...............?

hilsen Blomster
Janosch
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Beitrag von Janosch »

Ich habe, bevor ich 2006 in Dk angefangen hab, keinen Anspruch mehr auf Alg gehabt. Ich frage mich jetzt, wo mein Anspruch in D herkommen soll, wenn ich weder in D noch in DK für die Arbeitslosigkeit vorgesorgt habe? Das mit dem E301 ist schon klar, aber die Frage, wom das Geld hrkommen soll, bleibt trotzdem.

Und die Willkür der Ämter in D ist ja bekannt.

Können die Leute vom Infocenter Grenze genau Auskunft geben? Beim AA kann man ja fragen, wen man will, jeder Mitarbeit sagt dir was anderes.
Janosch
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Beitrag von Janosch »

@Blomster

so hab ich auch gehört. Deshalb hab ich gefragt, obs da Möglichkeiten gibt, an das Geld der A-Kasse zu kommen, ohne bei Folkeregister eingetragen zu sein( siehe oben). weil wie gesagt, wer nichts sät, kann nichts ernten, also wo soll das Alg herkommen?

Die von der A-Kasse haben gesagt, ich muss einzahlen, um in D Alg zubekommen mit E301 usw. Die A-Kasse schiebt das Geld zum AA. Was ja eigentlich logisch klingt.
aki
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Beitrag von aki »

Janosch hat geschrieben: Heute wurde mir von der A-Kasse gesagt, das ich in D nur Geld vom AA bekomme, wenn ich in DK in die A-Kasse eingezahlt hab.
Hej Jan,

das habe ich noch nie gehört! Ohne Gewähr - aber das was Dir da eine/r von der dänischen A-Kasse über das deutsche Arbeitsamt erzählt hat, kann so nicht stimmen.

Tatsache ist nach EU-Recht:
Als Pendler mit Wohnsitz in D und Arbeitsplatz in DK muss Dich das deutsche Arbeitsamt wie einen deutschen Arbeitnehmer ansehen. Es ist dabei egal, wo, welche und wieviele Beiträge an Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden.

Meine Meinung - wieder ohne Gewähr:
Wenn Du für das deutsche Arbeitsamt als deutscher Arbeitnehmer eingestuft wirst, müssen Dir Deine Arbeitszeiten in Dänemark wie in Deutschland angerechnet werden. D.h. Du hast in Dänemark einen neuen Anspruch beim deutschen Arbeitsamt auf ALG erworben.
Das ist aber nur so, wenn Du immer ein "echter" Pendler gewesen bist (s.o.), also ohne Wohnsitz in Dänemark.

Vielleicht hat hier jemand eine konkrete Erfahrung gemacht mit dem Problem = Kein Anspruch auf ALG in D, aber neuer Anspruch durch Arbeit in DK :?:

Noch ein Tipp:
Versuche mal herauszufinden, wer in Deinem deutschen Arbeitsamt der "Rechtsberater" ist. Den gibt es tatsächlich, auch für "von Arbeitslosigkeit Bedrohte". Oder wende Dich direkt an die Bundesagentur in Nürnberg.

Hilsen
Axel
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