Frage zu ALG in Deutschland.

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aki
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Beitrag von aki »

Janosch hat geschrieben:Also ich denke, man kann sich bei Arbeitslosigkeit auf das Merkblatt 20 vom AA berufen, die haben das ja selbst rausgegeben.
Genau so ist es Jan!

@cimberia
@fischie
Was Euch auf Kursen oder sonstwo erzählt worden ist, spielt überhaupt keine Rolle. Für die Behörden zählt immer nur das Schriftliche. Das Wesentliche daraus hat Arnias hier sehr gut beschrieben.
fischie
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Beitrag von fischie »

Hej aki
Wir bekamen seinerzeit die Info nicht von irgendwelchen "Kursen" sondern es war seinerzeit ein Tip/eine Info von Menschen, die sich einfach mit diesem Thema auskennen. Es ist ja auch schon 2 Jahre her - mir klingt es einleuchtend - und es gibt etwas mehr, wenn Du einzahlst. Mir persönlich sind die ganzen Formulare einfach zu viel und, ganz ehrlich, ich hatte noch nie große Lust mich mit dem Formularkram in D zu befassen - das war mir schon immer zu viel und zu verrückt... :roll:
Ich meine einfach nur, dass man sich gerade in Zeiten wie diesen mehrfach absichern sollte - und die Welt kostet es ja nun auch wieder nicht.
Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum!
Arnias
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Beitrag von Arnias »

wenn wir schon mal dabei sind. ich trage mich ernsthaft mit den gedanken komplett nach dk zu gehen. Hab jetzt 22 Monate als Pendler rum. ,)

wie verhält es sich dann mit dem eventuellen Arbeitslosengeld.
bzw. würde dann natürlich auch sofort in die dk a-kasse einzahlen.

fallbeispiel: ich ziehe im juni nach dk, und werde im mhh dezember arbeitslos. wer kommt dann im falle der arbeitslosigkeit für mich auf?
cimberia
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Beitrag von cimberia »

Arnias hat geschrieben:wenn wir schon mal dabei sind. ich trage mich ernsthaft mit den gedanken komplett nach dk zu gehen. Hab jetzt 22 Monate als Pendler rum. ,)

wie verhält es sich dann mit dem eventuellen Arbeitslosengeld.
bzw. würde dann natürlich auch sofort in die dk a-kasse einzahlen.

fallbeispiel: ich ziehe im juni nach dk, und werde im mhh dezember arbeitslos. wer kommt dann im falle der arbeitslosigkeit für mich auf?
Keiner!
Weil du 1. nicht mehr in DE wohnst und 2. noch kein Jahr in der A Kasse eingezahlt hast! :mrgreen:
Deswegen bleibe ich in der A Kasse! Scheiss auf die 50 tacken im Monat!
cimberia
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Beitrag von cimberia »

@aki
der Typ, der uns über die rechtlichen Schritte bei dem Sprachkurs an der WAK aufgeklärt hat, kam von der Abteilung Auslandsarbeit und Vermittlung Region Nord mit Büro in Hamburg. Müsste mal in meinen Unterlagen stöbern, da habe ich noch seine Visitenkarte.

Also wenn ich dem nicht Glauben kann, dann glaube ich auch keinem einfachen Sesselpupser beim A in Flensburg! Ein Widerspruch ist also vorprogrammiert, wenn ich ar....los werden sollt (möchte das Wort nicht aussprechen)!

Hilsen Frank
fischie
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Beitrag von fischie »

@ Cimberia

Genau - das ist das, was ich meine. :arrow: Wer weiss, was die Zukunft bringt und sicher ist sicher... :mrgreen:
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kalki
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Beitrag von kalki »

Nur mal rein als Info,
hab gestern mit nem Ex-Kollegen telefoniert,der wie ich sofort gegen den ALG-Bescheid Widerspruch eingelegt hat.

Und nun kommts:
Mein Bescheid ist durchgegangen,zwar hat das Ganze 3 (!) Monate gedauert und ich mußte in meinen Briefen an die BA energischer werden und das Wort "Sozialgericht" verwenden,aber es hat sich letztendlich gelohnt und brachte in meinem Fall eine Erhöhung des ALGs von über 350€/Monat. Geld,welches einem "zusteht",auf das ich nicht verzichten werde und notfalls auch mit besagtem Gericht durchgeboxt hätte.

Mein damaliger Kollege hat genau denselben Weg eingeschlagen,allerdings scheint er andre Sachbearbeiter zu haben,die meinen, ihren Willen durchdrücken zu können,denn bei dem haben sie es nicht durchgehen lassen, somit geht er mit der BA vors Sozialgericht und kämpft dort für sein Recht.

So kanns laufen,Eine "Agentur",viele Angestellte und noch mehr Meinungen und vor allem Handlungen.

@Arnias,
ich kann dir in deinem Fall eigentlich nur raten,bleib in D wohnen,fahre nach DK zur Arbeit und am WE wieder heim, ich mach das Ganze jetzt mittlerweile 3 Jahre,ok,irgendwann kotzt es einen an,aber wenn ich von Bekannten höre,dass es in S-H Jobmäßig gen 0 geht,die wenigen Jobs,die es hier noch gibt von Billiglöhnern ergaunert werden,dann überlegt man sich,was man tut.
In diesem Falle kann ich nur sagen: Fahr auf Montage.
Da es EU-Gesetze gibt,die uns in dem Falle absichern wäre es mir Scheixxegal,wer welche Kosten trägt,als Deutscher mußt du so eingestuft werden,als ob du in D gearbeitet hättest.
Was besseres kann uns doch nicht passieren,und im Falle von unkooperativen BA-Angestellten droht man halt mit dem Sozialgericht.

Denn wie einige schon begriffen haben,kommt es grad im ersten Jahr des Umzugs zu Problemen mit der ALG-Absicherung.
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Von der deutschen Agentur für Arbeit kann man sich allerdings die einbezahlten Jahre bestätigen lassen. Wenn man dann nach DK geht liegt man das dort seiner A-Kasse vor und die einbezahlten Jahre in D werden angerechnet. Somit muss man in DK nicht erst die 1924 Stunden arbeiten um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu bekommen.
Allerdings dürfen zwischen Ende Einzahlung Arbeitslosengeld in D und Anmeldung A-Kasse in DK nur eine bestimmte Anzahl Tage/ Wochen vergehen.

Wie das ganze genau abläuft weis ich allerdings nicht, da bei mir der Zeitraum zu gross war.

Jürgen
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