Ein in Deutschland wohnender Deutscher geht in Deutschland einer Vollzeitbeschäftigung nach und in Dänemark einer Nebenbeschäftigung.
In DE wird sein Lohn versteuert und entsprechend abgeführt. In DK wird sein Nebeneinkommen ebenfalls versteuert. Das dänische Einkommen im letzten Jahr betrug dort ca. 6800 € brutto und 6200 € netto.
Wenn diese Person rein hypotetisch gesehn nun seine Steuererklärung für 2008 in DE machen möchte muss sie die Einnahmen aus DK mit angeben, das ist soweit klar.
Dafür hat die hypotetische Person auch die Steuererklärung in DK gemacht, damit sie die Einkünfte aus DK genau angeben könnte. Zum Zeitpunkt der Festsetzung des Freibetrages in DK stand nciht fest, wieviel Kilometer zur Arbeitsstätte angerechnet werden können, bzw, wieviel Arbeitstage pro Monat anfallen. Darum wurden bei der Festsetzung des Freibetrges in DK die zu fahrenden Kilometer zur Arbeitsstätte nach DK nicht mit berücksichtigt. Bei der Steuererklärung in DK wurden dann die gefahrenen Kilometer für das Jahr 2008 mit angegeben. Darauf hin wurde eine Summe erstattet, die den bereits abgeführten Steuern in etwa entspricht.
Aber was diees Person dabei erschreckt ist die Tatsache, dass am Ende eine Nachzahlung ihrerseits an das FA in Höhe von ca. 2200 € herauskommen soll.
Kann das sein?
Laut DBA zwischen DK und DE ist doch eine Doppelversteuerung der Einkünfte nicht zulässig. Wenn diese Person rein hypotetisch bei einer Kommune angestellt wäre, würde dann die Besteuerung nicht automatisch wegfallen? Gibt es da im DBA nicht eine Stelle, die das bei Angestellten von öffentlichen Trägern/Stellen nicht ausschliesst?
Für ein paar nicht ganz so hypotetische Infos

Dann noch eine weitere Frage:
Laut Aussage eines Mitarbeiters des zuständigen FA in FL wäre die Angabe von Einkommen aus DK bei der deutschen Steuererklärung nicht notwendig, wenn das Einkommen im Monat nicht über 400 € wäre, damit also berechnungsfrei, analog zum 400 € Job in Deutschland. Weis jemand ob das stimmt?