Dänische Staatsbürgerschaft
Nochmal an flxt,
MfG Sabine
@Jørg, lass dich nicht provozieren. Ich lese deine Beitræge gerne.
Auch an dich freundliche Gruesse
Sabine
Undskyld, ich war unaufmerksam. Somit hat sich meine Frage dann ja erledigt. Aber wie du siehst, lerne ich gerade eifrig lesen.Ich habe vor einiger Zeit eine Dänin kennengelernt und die Frage hat mich seitdem sehr interessiert Auf den Arm nehmen. Es steht nicht zur Debatte zu heiraten oder auf anderem Weg in nächster Zeit die Dänische Staatsbürgerschaft zu erlangen, aber man muss ja auf alles vorbereitet sein.

MfG Sabine
@Jørg, lass dich nicht provozieren. Ich lese deine Beitræge gerne.
Auch an dich freundliche Gruesse
Sabine
... ich auch... und mag ihn persönlich auch sehr gerne@Jørg, lass dich nicht provozieren. Ich lese deine Beitræge gerne.

Lieben Gruß netsrik
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Rechtschreibfehler sind bewusst und für Oberlehrer zum zensieren.
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Re: proktologischer Abteilungsleiter
udo66 hat geschrieben:
Der beste Beitrag seit langem, Herr Proktor!
Sauber hingestuhlt!
vielen dank, linguistische Diarrhoe, mein spezialgebiet, aber sicherlich nicht der einzige experte in diesem forum.
andersen
Re: proktologischer Abteilungsleiter
irgendwas kann jedersven estridsson hat geschrieben:udo66 hat geschrieben:
Der beste Beitrag seit langem, Herr Proktor!
Sauber hingestuhlt!
vielen dank, linguistische Diarrhoe, mein spezialgebiet, aber sicherlich nicht der einzige experte in diesem forum.
andersen

Ich komme noch mal auf die Staatsbürgerschaften zurück. Die bekommt man ja nicht einfach geschenkt. Die Tests in Deutschland sind wesentlich erschwert worden. Das wird wohl auch der Grund sein, warum dort plötzlich weniger Deutsche werden wollen. Sie sind auch für Deutsche kaum schaffbar. In sofern finde ich es ziemlich scheinheilig, sich dann hinzustellen und zu bedauern, dass sich immer weniger einbürgern lassen wollen. In DK sind die Test auch um einiges verschärft worden. Nur tun die Dänen nicht so, als wüssten sie nicht, warum weniger Anträge eingehen und ein sehr hoher Prozentsatz durchfällt. Es war in beiden Ländern so gewollt.
Deutschland hat sich 2007 den europäischen Maßstäben angepasst und rücken die Staatsbürgerschaft bei Heirat nun auch raus, ohne dass der Neubürger seine alte Staatsbürgerschaft aufgaben muss, allerdings kann man sie bei Trennung innerhalb einer bestimmten Zeit auch wieder verlieren. Da aber DK keine Doppelstaatsbürgerschaft außer von Geburt her, akzeptiert, werden die Dänen, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, auch weiterhin ihre Dänische Staatsbürgerschaft verlieren. Das hat aber nichts mit den deutschen Regelungen zu tun.
Ich denke, früher oder später würde ich vielleicht auch die Dänische Staatsbürgerschaft annehmen wollen. Ich habe durchaus die Absicht, hier nicht einfach nur zu wohnen, sondern soweit es mir möglich ist, mich zu integrieren. Das hat eigentlich nichts mit Vorteildenken zu tun, denn da fällt mir im Grunde auch nur das Wahlrecht ein. Es war aber eine bewusste Entscheidung, hier leben zu wollen. In dem Zusammenhang frage ich allerdings, was tun, wenn man eine Staatsbürgerschaft hat, aus der man nicht entlassen werden kann? Solche Regelungen gibt es nämlich in etlichen Ländern.
Hilsen Hina
Deutschland hat sich 2007 den europäischen Maßstäben angepasst und rücken die Staatsbürgerschaft bei Heirat nun auch raus, ohne dass der Neubürger seine alte Staatsbürgerschaft aufgaben muss, allerdings kann man sie bei Trennung innerhalb einer bestimmten Zeit auch wieder verlieren. Da aber DK keine Doppelstaatsbürgerschaft außer von Geburt her, akzeptiert, werden die Dänen, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, auch weiterhin ihre Dänische Staatsbürgerschaft verlieren. Das hat aber nichts mit den deutschen Regelungen zu tun.
Ich denke, früher oder später würde ich vielleicht auch die Dänische Staatsbürgerschaft annehmen wollen. Ich habe durchaus die Absicht, hier nicht einfach nur zu wohnen, sondern soweit es mir möglich ist, mich zu integrieren. Das hat eigentlich nichts mit Vorteildenken zu tun, denn da fällt mir im Grunde auch nur das Wahlrecht ein. Es war aber eine bewusste Entscheidung, hier leben zu wollen. In dem Zusammenhang frage ich allerdings, was tun, wenn man eine Staatsbürgerschaft hat, aus der man nicht entlassen werden kann? Solche Regelungen gibt es nämlich in etlichen Ländern.
Hilsen Hina
- Lars J. Helbo
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Wenn man nachweisen kann, dass man nicht aus der alte Staatsangehörigkeit herausgelassen werden kann, dann ist es möglich (mit Sondergenehmigung) diese zu behalten, wenn man die dänische annimmt.
Das gilt z.B. auch für Flüchtlinge, die sich nicht an die Behörden ihres Heimatlandes wenden können, um aus der Staatsangehörigkeit herausgelassen zu werden.
Der Antragssteller muss aber nachweisen, dass er seine alte Staatsangehörigkeit nicht loswerden kann.
Das gilt z.B. auch für Flüchtlinge, die sich nicht an die Behörden ihres Heimatlandes wenden können, um aus der Staatsangehörigkeit herausgelassen zu werden.
Der Antragssteller muss aber nachweisen, dass er seine alte Staatsangehörigkeit nicht loswerden kann.
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Hej,
da habe ich gleich mal eine Frage.
Wenn ein deutsch/dänisches Paar ein Kind bekommt, kann bzw. muss es sich dann aussuchen welche Staatsbürgerschaft dieses Kind haben soll, da es ja nicht zwei haben kann?
Ich persönlich würde nicht die dänische Staatsbürgerschaft annehmen. Ich bin in Dänemark zwar vollkommen glücklich und zufrieden, aber irgendwie kann ich mir das momentan überhaupt nicht vorstellen. Komischerweise habe ich VOR meinem Umzug anders darüber gedacht, da hätte ich sie gerne gehabt...
da habe ich gleich mal eine Frage.
Wenn ein deutsch/dänisches Paar ein Kind bekommt, kann bzw. muss es sich dann aussuchen welche Staatsbürgerschaft dieses Kind haben soll, da es ja nicht zwei haben kann?
Ich persönlich würde nicht die dänische Staatsbürgerschaft annehmen. Ich bin in Dänemark zwar vollkommen glücklich und zufrieden, aber irgendwie kann ich mir das momentan überhaupt nicht vorstellen. Komischerweise habe ich VOR meinem Umzug anders darüber gedacht, da hätte ich sie gerne gehabt...
- Lars J. Helbo
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Ja, aber das gilt doch nur ein paar Jahre?Lars J. Helbo hat geschrieben:Aber das hat Hina doch gerade geschrieben:
Wenn das Kind von Geburt an Deutsche und Däne ist, kann es beide behalten.Da aber DK keine Doppelstaatsbürgerschaft außer von Geburt her, akzeptiert,
Ich habe hier eine bekannte Familie, die mussten sich entscheiden. Und jetzt braucht der Sohn immer einen Visum um seine Großeltern in Russland zu besuchen.
Wenn das Kind aber von einem deutsch-dänischem Paar abstammt, von dem der Deutsche die Doppelstaatsbürgerschaft von Geburt her hat und die Familie lebt in DK, muss dieses Kind, um auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben zu können, innerhalb eines Monats nach Geburt der Deutschen Botschaft gemeldet werden. In der dritten Generation Doppelstaatsbürger in DK bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft von Geburt wegen nicht mehr.
Um nochmal auf meine Frage zurückzukommen. Diese Ausnahmeregelung für die Staaten, aus denen viele Flüchtlinge kommen, kenne ich. Ich meine aber eine andere Sache. Ich habe zwei EU-Staatsbürgerschaften. Bei der einen bekomme ich meinen Zettel mit einer ellenlangen Belehrung, was das dann für Konsequenzen hat, bei der anderen bekomme ich die Unterschrift, meinen Pass würde man mir dennoch nicht abnehmen und würde auch jederzeit einen neuen bekommen
. Für die Dänen hätte ich dann schriftlich belegt nur die dänische Staatsbürgerschaft aber letztendlich habe ich dennoch ganz legal zwei, ohne, dass ich daran etwas ändern kann.
Hilsen Hina
Um nochmal auf meine Frage zurückzukommen. Diese Ausnahmeregelung für die Staaten, aus denen viele Flüchtlinge kommen, kenne ich. Ich meine aber eine andere Sache. Ich habe zwei EU-Staatsbürgerschaften. Bei der einen bekomme ich meinen Zettel mit einer ellenlangen Belehrung, was das dann für Konsequenzen hat, bei der anderen bekomme ich die Unterschrift, meinen Pass würde man mir dennoch nicht abnehmen und würde auch jederzeit einen neuen bekommen

Hilsen Hina
Zuletzt geändert von Hina am 19.06.2009, 00:18, insgesamt 1-mal geändert.
Hej Keynesianer,
die DK-Doppelstaatsbürgerschaft hat man auch später noch. Mit 23 Jahren muss man sie sich aber bestätigen lassen, sich aber nicht für die eine oder andere entscheiden, wenn man zu beiden Ländern einen Bezug hat. Hat man allerdings keinen Bezug, also keine Verwandten in DK und kennt das Land im Grunde nicht, dann bekommt man die Bestätigung eher nicht.
Möglicherweise spielte in Deinem Beispiel eine Rolle, dass die andere keine EU-Staatsbürgerschaft ist.
Hilsen Hina
die DK-Doppelstaatsbürgerschaft hat man auch später noch. Mit 23 Jahren muss man sie sich aber bestätigen lassen, sich aber nicht für die eine oder andere entscheiden, wenn man zu beiden Ländern einen Bezug hat. Hat man allerdings keinen Bezug, also keine Verwandten in DK und kennt das Land im Grunde nicht, dann bekommt man die Bestätigung eher nicht.
Möglicherweise spielte in Deinem Beispiel eine Rolle, dass die andere keine EU-Staatsbürgerschaft ist.
Hilsen Hina