Hallo, ich bin neu in diesem Forum und möchte alle Dänemarkliebhaber herzlich grüssen. So und nun zu meinen schwierigen Fragen. Ich freue mich auch schon, wenn ihr mir nur auf einzelne Fragen eine Antwort geben könnt. Kurz etwas zu meinem Hintergrund: Ich bin im März 2008 mit meiner Frau und meinen zwei Kindern nach Dänemark, in die Nähe von Odense, gezogen. Meine Frau ist Dänin, ich bin Deutscher. Ich habe hier seit ich in DK bin einen Job als Efterskolelehrer,allerdings möchte ich im August für 2 Jahre zurück nach Deutschland, um dort meine Lehrerausbildung (Referndariat) zu beenden. Nun ist die Situation folgende, meine Frau und meine Kinder werden weiterhin in Dänemark wohnen bleiben und ich habe vor, mir ein Zimmer in Flensburg zu nehmen und dann jedes Wochenende zu meiner Familie zwischen zu fahren. Nach dem Referndariat will ich wieder in Dänemark als Lehrer arbeiten. Nun stellen sich für mich aber eine ganze Menge Fragen, bezüglich Ummeldung, Wohnsitz, KV, Kindergeld usw. Ich werde jetzt mal ein paar Fragen aufschreiben und hoffe, dass ich ein paar nützliche antworten bekomme.
1. Ich gehe davon aus, dass Flensburg mein Hauptwohnsitz und dort wo meine Familie wohnt mein Nebenwohnsitzt sein wird. Kann ich in meiner Situation immer noch in Dänemark krankenversichert bleiben?
2. Kann ich in den 2 Jahren Kindergeld aus Deutschland anstatt aus Dänemark beziehen?
3. Kann ich mein in Dänemark angemeldetes Auto mit nach Flensburg nehmen um damit zwischen zu fahren?
4. Ich bin in einer A-Kasse, kann ich weiterhin dort angemeldet bleiben u. Beiträge zahlen und würde ich in dem Fall, dass ich nach meiner Rückkehr nach Dänemark keinen Job bekomme, Arbeitslosenhilfe von meiner A-Kasse bekommen, auch wenn ich 2 Jahre in Deutschland gearbeitet habe?
5. Benötige ich eine Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark, wenn ich mit einer Dänin verheiratet bin? Ich habe zwar eine vor langer Zeit beantragt, frage mich aber immer wieder, ob diese in meinem Fall überhaupt notwendig ist.
Ich weiss, diese Fragen sind sehr speziell und bedürfen sicherlich antworten von Experten, trotzdem hätte ich gern ein paar Einschätzungen vorab von Euch, falls dies möglich ist!
Kniffelige Fragen zu beantworten, wer hat Ahnung?
Hej Heini,
ich versuche es mal.
1. Wenn Flensburg Dein Hauptwohnsitz ist, kann in DK nicht Dein Nebenwohnsitz sein, denn die deutsche Haupt- und Nebenwohnsitzregelung gilt nur für beide Wohnsitze in Deutschland. Ohne Wohnsitz in DK verliert Deine gelbe Karte ihre Gültigkeit.
2. Kann ich nicht so genau beantworten aber ich habe vor 15 Jahren in D das Kindergeld für meine Tochter, die in DK in einer Efterskole war, weiterbekommen. Mich hat allerdings auch niemand gefragt, wo meine Tochter zur Schule geht
3. Mit Wohnsitz in Deutschland darfst Du kein Auto mit dänischem Kennzeichen fahren. Läuft das Auto auf Deinen Namen, muss es auch an Deinem Wohnsitz angemeldet sein. Vielleicht gibt es auch einige Tricks und Kniffe, das auszuhebeln aber das sollte dann auch wirklich legal laufen, sonst zahlt keine Versicherung bei einem Unfall und ein Bußgeld und Ärger wegen Steuerhinterziehung dürfte es auch geben.
4. dazu kann ich nichts sagen, einfach mal mit der A-Kasse sprechen.
5. EU-Bürger haben in den anderen EU-Ländern ein gesetzliches Aufenthaltsrecht, wenn sie für den Aufenthalt finanziell abgesichert sind. Dazu muss man sich bei der Staatsverwaltung in DK registrieren lassen und den Nachweis dazu erbringen, also entweder einen Arbeitsvertrag oder ca. 70.000 kr. auf einem dänischen Konto vorweisen oder sich als Ehepartner anmelden, dann muss der Ehepartner ein ausreichendes Familieneinkommen nachweisen. Ohne diese Registrierung hält man sich nach einem viertel, bei Arbeitssuche, nach einem halben Jahr illegal in DK auf, selbst, wenn man mit einer Dänin verheiratet ist. Den Registrierungsnachweis brauchst Du auch für die CPR, ohne die Du auch die gelbe Karte für die dänische Krankenversicherung nicht bekommst.
Hilsen Hina
ich versuche es mal.
1. Wenn Flensburg Dein Hauptwohnsitz ist, kann in DK nicht Dein Nebenwohnsitz sein, denn die deutsche Haupt- und Nebenwohnsitzregelung gilt nur für beide Wohnsitze in Deutschland. Ohne Wohnsitz in DK verliert Deine gelbe Karte ihre Gültigkeit.
2. Kann ich nicht so genau beantworten aber ich habe vor 15 Jahren in D das Kindergeld für meine Tochter, die in DK in einer Efterskole war, weiterbekommen. Mich hat allerdings auch niemand gefragt, wo meine Tochter zur Schule geht

3. Mit Wohnsitz in Deutschland darfst Du kein Auto mit dänischem Kennzeichen fahren. Läuft das Auto auf Deinen Namen, muss es auch an Deinem Wohnsitz angemeldet sein. Vielleicht gibt es auch einige Tricks und Kniffe, das auszuhebeln aber das sollte dann auch wirklich legal laufen, sonst zahlt keine Versicherung bei einem Unfall und ein Bußgeld und Ärger wegen Steuerhinterziehung dürfte es auch geben.
4. dazu kann ich nichts sagen, einfach mal mit der A-Kasse sprechen.
5. EU-Bürger haben in den anderen EU-Ländern ein gesetzliches Aufenthaltsrecht, wenn sie für den Aufenthalt finanziell abgesichert sind. Dazu muss man sich bei der Staatsverwaltung in DK registrieren lassen und den Nachweis dazu erbringen, also entweder einen Arbeitsvertrag oder ca. 70.000 kr. auf einem dänischen Konto vorweisen oder sich als Ehepartner anmelden, dann muss der Ehepartner ein ausreichendes Familieneinkommen nachweisen. Ohne diese Registrierung hält man sich nach einem viertel, bei Arbeitssuche, nach einem halben Jahr illegal in DK auf, selbst, wenn man mit einer Dänin verheiratet ist. Den Registrierungsnachweis brauchst Du auch für die CPR, ohne die Du auch die gelbe Karte für die dänische Krankenversicherung nicht bekommst.
Hilsen Hina
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- Registriert: 12.06.2006, 11:57
- Wohnort: Odder/ Horsens
Hallo
Genauso wie fuer deutsche pendler die in dk arbeiten wird auch fuer dich die 183 tage regelung ausschlaggebend sein.
Sprich wo ist dein lebenmittelpunkt.
LEbensmittelpunkt in dk und deine krankenversicherung laeuft weiter ueber dk. Auch kannst du in diesem fall weiter dein daenisches auto fahren. Du bist ja defakto buerger daenemarks.
Kindergeld wird in dieser konstelation weiter von daenischer seite kommen.
Selbst wenn du deinen lebensmittelpunkt nach dutschland verlagerst bleibt ja der wohnsitz der kinder in DK und somit auch die zustaendigkeit beim daenischen staat.
DAs mit der A-Kasse ist auch wieder davon abhaengig wo nun letzlich dein lebensmittelpunkt ist, sprich die 183 tage regelung greift.
Eine aufenthaltsgenemigung brauchst du durch deine ehe nicht, schwirigkeiten koennte es aber geben , verlegst du deinen wohnsitz nach deutschland und moechtest nach 2 jahren wieder nach dk ziehen. Es koennte sein das dir die behoerden eine scheinehe unterstellen und du maechtig trabbel bekommen koenntest.
gruesse
Frechdachs
Genauso wie fuer deutsche pendler die in dk arbeiten wird auch fuer dich die 183 tage regelung ausschlaggebend sein.
Sprich wo ist dein lebenmittelpunkt.
LEbensmittelpunkt in dk und deine krankenversicherung laeuft weiter ueber dk. Auch kannst du in diesem fall weiter dein daenisches auto fahren. Du bist ja defakto buerger daenemarks.
Kindergeld wird in dieser konstelation weiter von daenischer seite kommen.
Selbst wenn du deinen lebensmittelpunkt nach dutschland verlagerst bleibt ja der wohnsitz der kinder in DK und somit auch die zustaendigkeit beim daenischen staat.
DAs mit der A-Kasse ist auch wieder davon abhaengig wo nun letzlich dein lebensmittelpunkt ist, sprich die 183 tage regelung greift.
Eine aufenthaltsgenemigung brauchst du durch deine ehe nicht, schwirigkeiten koennte es aber geben , verlegst du deinen wohnsitz nach deutschland und moechtest nach 2 jahren wieder nach dk ziehen. Es koennte sein das dir die behoerden eine scheinehe unterstellen und du maechtig trabbel bekommen koenntest.
gruesse
Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
Deus mare, Frisio litora fecit