Was Neubürger über die dänische Gesellschaft wissen sollten :
http://www.nyidanmark.dk/de-DE/medborger_i_danmark_de_DE/Medborger.htm
..............In Dänemark haben alle Menschen die Pflicht, sich nach besten Kräften selbst zu versorgen und einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten - indem sie sich ausbilden, einer Arbeit nachgehen und Steuern bezahlen. Durch das Steuersystem kann die Gesellschaft eine Reihe notwendiger Aufgaben lösen, wobei allen Bürgern eine Vielzahl von Möglichkeiten und Angeboten offen stehen. Allen Bürgern steht eine kostenlose Ausbildung und in den meisten Fällen auch eine Ausbildungsförderung zur Verfügung. Alle Bürger haben Anrecht auf kostenlose Arzt- und Krankenhausversorgung, und ältere und behinderte Bürger haben das Recht auf besondere Unterstützung im Alltag. Bürger, die arbeitsfähig sind, aber keine Beschäftigung finden können, erhalten Hilfe zur Selbsthilfe, so dass sie so schnell wie möglich den Einstieg in ein aktives Leben schaffen.
...................Falls Sie über 18 Jahre alt sind, eine Aufenthaltserlaubnis für Dänemark sowie eine Personenkennziffer haben, besitzen Sie das Recht auf drei Jahre "Dänischausbildung" (Danskuddannelse). Zur Dänischausbildung gehören der Dänischunterricht genauso wie Lehrgänge über Kultur und gesellschaftliche Verhältnisse in Dänemark.
Ihre Wohngemeinde muss Ihnen spätestens einen Monat nach Ihrem Antrag eine Dänischausbildung anbieten. Der Unterricht kann in einem Sprachzentrum oder bei einem anderen anerkannten Anbieter der Dänischausbildung erfolgen.
Sie haben das Recht auf Unterricht, bis Sie eine Abschlussprüfung in Dänisch bestanden haben, allerdings begrenzt auf höchstens drei Jahre.
Mitbürger in Dänemark. Info über die Gesellschaft.
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"Ich werde die Boardsuche und Google verwenden, bevor ich frage"
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