2 Wohnungen/lejligheder & Folkeregister

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micha_i_danmark
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2 Wohnungen/lejligheder & Folkeregister

Beitrag von micha_i_danmark »

Moinsen,

wie verhælt es sich eigentlich mit dem Folkeregister, wenn man zwei Wohnungen gleichzeitig gemietet hat? Augrund eines Projektes habe ich nun fuer die Woche fuer ein paar Monate eine Zweitwohnung in Århus gemietet, fuer die eigentlich auch Registrierungspflicht im Folkeregister gilt. Gemeldet bin ich aber schon in meiner Hauptwohnung in Frederiksberg (und habe da auch einen Anwohnerparkausweis). Kann man sich in diesem Fall in 2 Wohnungen anmelden? Letzteres wære guenstig, um an einen Anwohnerparkausweis zu kommen - ich habe sonst næmlich ein Parkplatzproblem in Århus.

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Hej,

jeg har et spørgsmål vedr. bopælspligt / folkeregisterregistering:
Pga. et projekt har jeg lejet en anden lejlighed over i Århus (som jeg bruger imidtlertid 3-4 dage/uge) og er nu usikkert, om jeg kan have 2 adresser i folkeregister (min hovedlejlighed ligger på Frederiksberg). Jeg vil gerne indmelde mig i Århus for ellers kan jeg ikke få beboerparkeringsbevisen.
adi
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Beitrag von adi »

Hej Micha,

meines Wissens kann die Folkeregisteradresse nur eine sein.
Haben ein ähnliches Problem - während unsere Wohnung total renoviert wird, sind wir nach Vesterbro gezogen - aber um da einen Anwohnerparkausweis zu bekommen, müssten wir die Folkeregisteradresse wechseln - was für uns für 2,5 Monate keinen Sinn macht, da automatisch Bank, Versicherung, Skat etc. mitziehen. Mietvertrag reicht denen nicht und ein Tagesausweis kostet 75kr.

Tja, nun laufen wir täglich zw. Vesterbro und Frederiksberg zu unseren geparkten Autos :mrgreen: - frei nach dem Motto: jeder Gang macht schlank, oder so ;)
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Hi Adi,

danke fuer die Rueckmeldung.
75 Kronen? Das ist ja Wucher im Vergleich zu Frederiksberg.

Den Wohnsitz wechseln will ich auch nicht fuer 5 Monate, zumal ich ja meine alte Wohnung dauerhaft behalte und auch die halbe Woche nutze. Und Fdbg bedeutend niedrigere Steuern als Århus hat.

Hmm na ja mal sehen. Notfalls muss die Karre halt ins Parkhaus und das der Firma in Rechnung gestellt werden.
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Problem geløst - in der Wohnung lag ein Gæsteparkausweis fuer zunæchst 3 Monate auf einem Privatparkplatz.

Glueck gehabt, denn ansonsten gilt die 2-Stunde-Begrenzung bis 23:00 Abends im Viertel.
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