als Grenzgänger krank...wie geht es weiter?????

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Freija
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als Grenzgänger krank...wie geht es weiter?????

Beitrag von Freija »

Hallo!
Hiermit möcht ich Euch um Hilfe bitten.
Mein Lebensgefährte ist im September 2008 bei einem Motorradunfall schwer verletzt worden. Er ist seitdem krankgeschrieben und wohl auch noch länger nicht dazu in der Lage arbeiten zu gehen. Ihm wurde eine Schwerbinderung von 1oo% ausgestellt.
Mein Lebensgefährte arbeitet in Dänemark. Dort hat er eine Festanstellung. Er ist Grenzgänger, d.h. sein Wohnsitz ist in Deutschland und hat bis jetzt sein Gehalt bezahlt bekommen (Arbeitgeber+Kommune). Nun hat er am 23.02.09 seine Kündigung aus Dänemark erhalten. Beim Arbeitsamt und der Krankenkasse wies man ihn ab, mit der Begründung, die dänische Kommune sei zuständig. Ist dies richtig?
Es wäre eine große Hilfe für mich, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt! :?:
margie
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Beitrag von margie »

Hallo,

vielleicht hilft Dir das :
Krankengeld für Grenzgänger

Wenn Sie arbeitsunfähig erkranken, unterliegen Sie als Grenzgänger den dänischen Gesetzen.
Werden Sie an Ihrem Wohnort in Deutschland krank, müssen Sie sich an die deutsche Krankenkasse wenden, die dann Kontakt zur dänischen Krankenkasse aufnimmt.
Sie können das Krankengeld auch direkt bei der Kommune beantragen.
Das Krankengeld muss innerhalb einer Woche nach dem ersten Tag des Fernbleibens vom Arbeitsplatz oder nach dem Tag, an dem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. die Krankengeldzahlung des Arbeitgebers aufhört, beantragt werden. Bei Anspruch auf volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber das Krankengeld in den ersten zwei Wochen. Die Zahlung seitens des Arbeitgebers setzt eine Anstellung von mindestens acht Wochen voraus, und dass man während dieser Zeit mindestens 74 Stunden gearbeitet hat. Danach erfolgt die Auszahlung des Krankengeldes durch die Kommune. Die Zahlung seitens der Kommune setzt eine Anstellung von mindestens 13 Wochen voraus, und dass man während dieser Zeit mindestens 120 Stunden gearbeitet hat.

Wichtig: Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber oder die Kommune sofort zu informieren. Kommt man dieser Mitteilungspflicht nicht nach, verliert man seinen Anspruch auf Krankengeld, bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Bedenken Sie bitte auch, dass das Krankengeld in Dänemark zu versteuern ist.
Ihr Anspruch auf Krankenversicherung und Krankengeld in Dänemark endet, wenn Sie dort nicht länger arbeiten. (Dieses muss der Kommune gemeldet werden!) Die dänische Kommune wird dann die betreffende deutsche Krankenversicherung mit dem Formblatt E 108 informieren, das als Nachweis für die Versicherungszeit in der Krankenversicherung gilt. Wenn Sie nicht sofort wieder von einem neuen Arbeitgeber angemeldet werden, müssen Sie sich selbst mit der Krankenversicherung in Verbindung setzen.
Aufgepasst: Jeder Fall bedarf einer individuellen Beurteilung!!
http://www.eures-kompas.eu/KOMPAS/Deutsch/DE1_Danemark/Absnitte/11.3_Krankenversicherung.htm



Euch alles Gute!!!

Liebe Grüße
margie
hjertelig hilsen
margie
Rolf Ahrens
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Krankengeld an Freija

Beitrag von Rolf Ahrens »

Hallo Freija,

ich bin neu hier im Forum. Wollte mich mal erkundigen, wie es Deinem Lebensgefährten mittlerweile ergangen ist. Wie geht es Euch nach dem schweren Motorradunfall? Wie seid Ihr behördentechnisch vorangekommen? Ich hatte nicht so einen schweren Unfall, aber ich falle höchstwahrscheinlich aufgrund eines privaten Sportunfalls in Deutschland längere Zeit aus. Bin nun 14 Tage krank geschrieben, erhalte in der Zeit noch Lohn von der dänischen Verleihfirma. Danach bin ich weiter krank geschrieben und muss dann Krankengeld beantragen. Ich habe auch Befürchtungen, dass ich gekündigt werde und weiß dann gar nicht genau, wer für mich zuständig ist. Das Arbeitsamt in D muss wegen einer eventuellen Kündigung informiert werden. Die sind aber leistungstechnisch nicht zuständig und die deutsche Krankenkasse ist auch eher ab abwinken, so nach dem Motto: Geh man zum dänischen Staat. Gruß Rolf Mütze
Arnias
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Re: Krankengeld an Freija

Beitrag von Arnias »

Rolf Ahrens hat geschrieben:Hallo Freija,


Das Arbeitsamt in D muss wegen einer eventuellen Kündigung informiert werden. Die sind aber leistungstechnisch nicht zuständig
warum sind die leistungstechnisch nicht zuständig? bzw wo wohnst du denn?
Rolf Ahrens
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Beitrag von Rolf Ahrens »

Hallo!
Ich wohne in Schleswig-Holstein, also in D. Das Arbeitsamt hat mir mitgeteilt, dass ich im Falle einer Kündigung diese nur dort vorzeigen kann, sie registrieren mich, aber wegen Leistungen müsste ich mich dann an die Krankekasse wenden. Entweder in DK oder in D.
Gruß Mütze
Rolf Ahrens
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Beitrag von Rolf Ahrens »

Hallo!

Habe jetzt Bescheid bekommen von der DEUTSCHEN Krankenkasse und auch vom DEUTSCHEN Arbeitsamt: BEIDE zahlen NICHTS, falls ich währen meiner Krankschreibung vom dänischen Arbeitgeber gekündigt werde.

Ich habe nun mit meinem Chef der Verleihfirma gesprochen. Da ich schon 2 Jahre in DK beschäftigt bin, werden sie mir nicht kündigen. Ich soll den Bruch heilen lassen, die OP machen und solange werde ich von der dänischen Kommune Krankengeld erhalten.

Wenn ich nach der OP wieder fit bin, fange ich dann gleich wieder in DK an zu arbeiten.

Das hätte ich nicht gedacht. Was machen die Leute, die die Kündigung während der Krankschreibung in DK erhalten??? Die Leistungen der Kommune hören dann sofort auf. Geht man dann nach Deutschland zum Arbeitsamt, zahlen die nichts und die Krankenkasse in Deutschland auch nicht.

Da kann man dann ja nur noch zum Sozialamt gehen ...

Gruß Mütze
Arnias
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Beitrag von Arnias »

Rolf Ahrens hat geschrieben:Hallo!

Habe jetzt Bescheid bekommen von der DEUTSCHEN Krankenkasse und auch vom DEUTSCHEN Arbeitsamt: BEIDE zahlen NICHTS, falls ich währen meiner Krankschreibung vom dänischen Arbeitgeber gekündigt werde.
das wäre doch glatt mal eine klage wert. zumal das arbeitsamt verplfichtet ist, nach kündigung eines grenzpendlers zu zahlen. ich sehe da jetzt keinen unterschied in falle einer krankschreibung und einer daraus folgenden kündigung. auch wenn du krank bist besteht das arbeitsverhältnis ja weiter-
aki
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Beitrag von aki »

Rolf Ahrens hat geschrieben:Hallo!

Habe jetzt Bescheid bekommen von der DEUTSCHEN Krankenkasse und auch vom DEUTSCHEN Arbeitsamt: BEIDE zahlen NICHTS, falls ich währen meiner Krankschreibung vom dänischen Arbeitgeber gekündigt werde.
Hallo Rolf,

für den Fall, dass Du als Grenzgänger von Deinem dänischen Arbeitgeber gekündigt wirst, ist das deutsche Arbeitsamt auf jeden Fall für Dich zuständig. Und die müssen Dich so behandeln, als ob Du in Deutschland gearbeitet hättest. Das ist das oberste Prinzip!

Das deutsche Arbeitsamt wird Dir aber kein ALG zahlen, solange Du arbeitsunfähig krank bist. Du wirst jedoch mit der Arbeitslosmeldung durch das deutsche Arbeitsamt bei der deutschen Renten- und Krankenversicherung angemeldet.

Wenn Du mit Deiner Arbeitslosmeldung wieder Mitglied einer deutschen Krankenversicherung bist, sollte diese auch Krankengeld zahlen, soweit mein Rechtsverständnis als Laie.

Du schreibst von "Bescheid"? Hast Du da etwas schriftliches, alles andere kannste vergessen bei den Behörden :wink:
Für den Fall der Fälle: Antrag auf Krankengeld einreichen, gegen einen schriftlichen Beischeid Widerspruch einlegen, und bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid Klage einreichen mit Unterstützung eines Fachanwaltes für Sozialrecht.

Ich wünsche Dir, dass es nicht soweit kommen muss

Hilsen
Axel
orca
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Beitrag von orca »

Das hätte ich nicht gedacht. Was machen die Leute, die die Kündigung während der Krankschreibung in DK erhalten??? Die Leistungen der Kommune hören dann sofort auf. Geht man dann nach Deutschland zum Arbeitsamt, zahlen die nichts und die Krankenkasse in Deutschland auch nicht.
Tja, so ist es leider. Jedenfalls nach meinen Grenzgänger-Erfahrungen:

Arbeitsamt ist nicht zuständig, da man arbeitsunfähig - also nicht vermittelbar - ist. :shock:

Die deutsche Krankenversicherung ist nicht zuständig, da man nicht bei ihr versichert ist. Sie übernimmt zwar stellvertretend für die dänische Krankenversicherung Sachleistungen aber keine Geldleistungen (Krankengeld). Und das auch nur, soweit man in DK versichert ist! :shock:

Bleibt die Kommune. Diese zahlt allerdings auch nur so lange, wie ein Beschäftigungsverhältnis in DK besteht!
Ist dieses gekündigt, besteht auch in Dänemark keine Krankenversicherung mehr. :shock:

Diese Situation sollte man tunlichst vermeiden, da man sonst ohne Krankenversicherung darsteht.


Wenn während der Arbeitsunfähigkeit die Kündigung kommt, sollte man sich daher unbedingt dagegen wehren, um Krankengeld zu erhalten oder schnellstmöglich wieder arbeitsfähig werden, um Alg zu bekommen. :idea:

Die Chancen, sich zu wehren, sind sehr gut. In DK kann man während und unmittelbar nach der Krankheit nämlich nicht so leicht gefeuert werden wie in D. :D

Alles Gute!
orca
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