nach einem halben Jahr in DK bin ich jetzt wieder in Deutschland angestellt und lebe dort auch. Nun muß ich aber unter der Woche in Dänemark arbeiten und bekomme daher von meiner Firma eine Wohnung hier in DK finanziert.
Wie ist es jetzt mit der Anmeldung bei der Kommune und dem Wagen? Ich nutze die Wohnung hier in DK ja nur wie ein Hotel unter der Woche, bin aber in D krankenversichert, zahle dort meine Steuern und lebe dort mit meinem Partner in einer Wohnung. Als ich bei der Statsforvaltning war, konnte mir keiner weiterhelfen.
Was bin ich denn nun? Und muß ich hier noch gemeldet sein oder nicht?
hej
dann bist du grenzpendler, brauchst dich nicht anmelden. Nur bei der Kommune mit vertrag erscheinen und gelbe versicherungskarte geben lassen evtl noch Formular f deutsc he krankenversicherung mitgeben lassen.
od hab ich dich falsch verstanden?
hejhej hafra
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- Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!
Hallo,
nein Grenzpendler bin ich nicht (mehr). Das galt das letzte halbe Jahr, als ich in D gewohnt und in DK gearbeitet habe. Da habe ich in Dänemark Steuer bezahlt und war auch dort gemeldet.
Nun bin ich eigentlich hauptberuflich und hauptwohnsitzmäßig wieder in Deutschland (zahle dort Steuer und Versicherung), bin aber von meiner firma sozusagen lurzzeitig nach Dänemark entsandt worden.
Irgendwie weiß nun keiner, was ich bin, und ob ich in DK gemeldet bleiben muß. Das wäre dann automäßig ein Problem, weil ich dann für weniger als ein Jahr meinen Wagen ummelden müßte (vorher habe ich ihn einfach zu Hause gelassen, nun brauche ich ihn).
also
wenn du in Deutschland gemeldet bist und fuer eine daenische Firma arbeitest in DK und nicht die 183 Tage/Naechte ueberschreitest, dann bist du klassischer Grenzpendler.
wenn du die 183 Tage ueberschreitest, dann musst du dich regulaer anmaellden muít allen Spielregeln, DK interessiert es nicht ob du 1 od 2 Wohnsitz in DK hast, die tage und dein arbeitsvertrag sind auschlaggebend..
ansonsten schreib mir mal ne PN dann muessen wir mal telefonieren
is vielelicht einfacher
hilsen haiko
der aehnliches Chaos erlebt hat
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dann mach es doch einfacher
lass das melden in Dk weg, weil du bist ja nur ausgeliehen von deutscher firma ueber einen Zeitraum X. demnach zahlt dein deutscher AG dir deine Auslagen bzw Spesen (steuerlich doppelte haushaltsfuehrung, AG maessig: verpflegung & Ubernachtungspauschale) mit chance zahlt er auch die Wohnung od beteiligt sich dran.
dann brauchste hier in DK nix abfuehren od anmelden...
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also ich würde sagen du bist deutsche und musst dich dort an sich nichtmal in DK anmelden, wenn man hier in deutschland irgendwo auf montage o.ä. geschickt wird muss man sich ja dort auch nirgends anmelden, wenn man woanders einen richtigen wohnsitz hat, gibt es in DK denn überhaupt zweitwohnsitze?
Mein Fall ist ähnlich - deutsche Firma, deutsche Steuern + Krankenversicherung aber unsere Kunden sind in Dänemark und ich bin so oft hier, habe einen dänischen Freund und nun wollen wir hier auch ein Haus zusammen kaufen - würde trotzdem pendeln....
Da kommen noch Probleme auf uns zu.....