Hi was ist wichtig bei den E 301 für AA in Deutschland...bin seit über ein Jahr als Grenzpendler in Dänemark beschäftgt und meine Firma schließt am 21.11 09 ..... habe auch nicht in die Arbeitslosenkasse in Dänemark eingezahlt .
Wird mein Arbeitslosengeld von Deutschland trotzdem nachdem berechnet was ich zuletzt in Dänemark verdient habe ? Und wenn ja was sind für wichtige vorauszetzungen bin dankbar für jede Antwort gruß Dennis.
welche voraussetzungen für den E 301
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Re: welche voraussetzungen für den E 301
Hallo Dennis,Dennis Herrmann hat geschrieben:Hi was ist wichtig bei den E 301 für AA in Deutschland...bin seit über ein Jahr als Grenzpendler in Dänemark beschäftgt und meine Firma schließt am 21.11 09 ..... habe auch nicht in die Arbeitslosenkasse in Dänemark eingezahlt .
Wird mein Arbeitslosengeld von Deutschland trotzdem nachdem berechnet was ich zuletzt in Dänemark verdient habe ? Und wenn ja was sind für wichtige vorauszetzungen bin dankbar für jede Antwort gruß Dennis.
das Arbeitsamt muss Dich als Grenzpendler so behandeln, als wenn Du in Deutschland gearbeitet hättest.
Ausführlich diskutiert wurde das vor kurzem
[url=http://www.dk-forum.de/forum/ftopic18664.html]HIER[/url]
Gruß
Axel