so, nun ist es soweit, hab leider meinen job aufgrund der finanzlage verloren.
ich hab die suchfunktion bereits benutzt und durchseh es vor lauter pendler und ausnahmesituationen leider nicht ganz :/
wie ist das nun jetzt. ich lebe ganz normal in dänemark seit oktober 2008.
seit November 08 gearbeitet, und da ich das mit der A-Kasse erst sehr spät gecheckt hab, keinen Anspruch auf A-Kassen Geld.
Ich lebe mit meinem Freund zusammen und bin seit Oktober 2008 in Dänemark "registriert". Das ist ein A4 Zettel wo drauf steht, dass ich jetzt in Dänemark lebe. Ich gehe davon aus, dass das nicht dieser "registrierungsbevis" ist? (Ich schaue sicherheitshalber daheim nochmals nach).
Habe ich nun anspruch auf Kontanthjaelp? Fuer 6 Monate? Ich habe nachgelesen dass fuer EU Buerger die 6 Monateregel gilt. Bekomme ich in dieser Zeit den etwas, wenn ich keinen Job finde?
Ich hab auch in den Beiträgen gelesen, dass es so etwas wie eine Sperre gibt? Ich hab im Sepember meine Kuendigung erhalten und werde nun bis Ende November hier aussitzen. Dann bin ich leider frei. Muss ich da was besonders beachten ausser halt "so bald als möglich zum Jobcenter?".
Danke und liebe Gruesse,
Lisa
DK mindestlohn, existenzminimum, arbeitslose
Generell gilt, mit einer zeitlich befristeten Aúfenthaltsgenehmigung hat mit keinen Anspruch auf soziale Leistungen. Sobald man eine tidsubefristet Aufenthaltsgenhemigung hat, ist man gleichgestellt mit Daenischen Staatsbuergern und hat Anspruch auf alle sozialen Leistungen wie Dagpenge, Starthjælp, Kontanthjælp etc.