ich bin ja nun auch schon ne Weile hier und lese immer viel mit. Nun hab ich aber auch mal ne Frage!

Oft hört oder liest man, wie problematisch es in der Anfangszeit des Auswanderns ist, eine geeignete Unterkunft zu finden. Haus kaufen geht oft noch nicht, Wohnung oder Haus oder Zimmer mieten ist oft wegen des Preises oder der fehlenden Verfügbarkeit ein Problem.
Nun gibt es ja noch die Möglichkeit, sofern vorhanden, einen Wohnwagen auf einen Dauerstellplatz zu setzen und diesen in der Anfangszeit als Wohnsitz zu nutzen. Entsprechende ganzjährig geöffnete Plätze gibt es ja, und die Kosten sind auch nicht unbedingt jenseits von gut und böse.
Wie sieht das aber rechtlich aus - wäre eine Anmeldung als Wohnsitz in dieser Form zulässig? Ich kenne aus D viele Beispiele, wo oft sogar nur noch der Wohnwagen als gemeldeter Wohnsitz gilt. Doch wie ist das in DK? Wer kann mir hierzu mal was sagen? Ist zwar nicht akut, aber doch immerhin eine Überlegung Wert, oder?

hilsen, Jule