Onlinehandel - Druckfehler

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Torsk (Gelöscht)

Onlinehandel - Druckfehler

Beitrag von Torsk (Gelöscht) »

Bin gerade beim Onlinekauf über ein Produkt gestoßen, das definitiv zum falschen Preis ausgezeichnet wurde.
Når du har afgivet din bestilling, modtager du en mail fra os, hvor vi fortæller dig at vi har modtaget din bestilling. Det er IKKE en ordrebekræftelse, dvs. vi forbeholder os ret til at annullere din bestilling i tilfælde af prisstigninger, valutaændringer, force majeure, leveringssvigt, afgiftsændringer, udsolgte varer trykfejl m.m.
Druckfehler sind ja in den Salgs- og leveringsbetingelser ausgenommen, aber ist das auch rechtens? Oder müssten die zum genannten Preis liefern?
galaxina
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Registriert: 14.01.2007, 22:14
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Beitrag von galaxina »

nee muessen se nicht - es handelt sich hierbei um einen erklaerungsirrtum des online-shops
Frechdachs
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Registriert: 12.06.2006, 11:57
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Beitrag von Frechdachs »

Hej

Wenn ich das richtig sehe ist das ja ein auszug aus den AGB.

Betstell doch einfach mal und warte ab was passiert. Wenn der preis geaendert wird kannst du immer noch von der bestellung zurueck treten.

Oftmals regiert der entsprechende mitarbeiter aber nicht sofort und die ware verlaesst fuer den genannten preis das haus. Erst wenn extreme bestellhaeufungen kommen werden die meistens aufmerksam.

Bin auf diese weise auch schon an ein notebook gekommen das eigendlich 1399 euronen kosten sollte. Bezahlt habe ich aber nur 139,-

Also erst mal die quelle nicht nennen und dann evt freuen.

gruesse
Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
Jan_K
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Beiträge: 1673
Registriert: 19.08.2009, 11:10

Beitrag von Jan_K »

warum sollte das nicht rechtens sein? rein rechtlich läuft es so ab, dass du dem händler mit deinem kaufgesuch ein angebot machst, ware xy zum ausgezeichneten preis zu kaufen, dieses angebot kann der verkäufer annehmen (bei onlineshops in der regel durch eine bestellbestätigung) oder aber ablehnen, da die bestätigung über den eingang der bestellung von der shopsoftware automatisch verschickt wird schreibt der VK logischerweise dazu, dass dies keine rechtsverbindliche bestätigung ist, da er sonst bei druckfehlern theoretisch jeden kunden beliefern müsste, der das produkt zum falschen preis bestellt, versuchs einfach, wie frechdachs geschrieben hat, bei größeren shops stehen die chancen ganz gut, bei kleineren shops, wo buchhaltung, versand etc noch von einer richtigen person betrieben werden eher unwahrscheinlich
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