Nach 5 Jahren als Grenzpendler kein Arbeitslosengeld in D ??

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hjem
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Nach 5 Jahren als Grenzpendler kein Arbeitslosengeld in D ??

Beitrag von hjem »

Hej,
laut aussage unserer Arbeitsagentur besteht kein anspruch mehr auf Arbeitslosengeld in Deutschland, wenn man 5 Jahre durchgehend als Grenzpendler in DK gearbeitet hat. Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Hat jemand sogar selbst erfahrung hinsichtlich dieser regelung oder sogar infomaterial ueber diese gesetzeslage?
auf spannende antworten wartend
mfg Axel
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stockente
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Beitrag von stockente »

Ganz interessante Frage... weil sie viele von uns mal betreffen könnte. Allerdings kenne ich noch niemanden, welcher schon 5 Jahre als Pendler in DK unterwegs ist! Ich kann mir das mit dem von dir erlebten Fall aber nicht vorstellen! Hilsen das Entchen!
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aki
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Beitrag von aki »

Hej Namensvetter :wink:

ich halte das für ein Gerücht. Lass Dir mal vom Arbeitsamt das Merkblatt Nr. 20 "Arbeitslosigkeit und Auslandsbeschäftigung" geben. Da steht von solchen Ausnahmen nichts drin.

Download möglich unter:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB20-Arbeitslosengeld.pdf

Hilsen
Axel

P.S.: Du wirst dem Arbeitsamt möglicherweise mit einem Fragebogen nachweisen müssen, dass Du immer "echter Grenzgänger" warst, also in den fünf Jahren kein Wohnsitz in Dänemark!
Glühwürmchen
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Beitrag von Glühwürmchen »

hjem - du wartest auf spannende Antworten, aber ich hätte da mal einige Fragen.
5 Jahre Pendler? Wie sieht es da mit den Freibeträgen beim Skat aus? Verringern die sich nach einem Jahr (wie schon oft gehört!) oder bleiben die gleich? Wenn ja, um wieviel verringern die sich? Warst du immer bei der gleichen Firma oder bist du da auch gependelt? Ist dein E301 Lückenlos? Letzteres ist wichtig für die Berechnung von ALG I, denn das steht dir zu wenn du wirklich Pendler warst!

Gruß G.
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hjem
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Beitrag von hjem »

Hej,
ich bin seit 4 Jahren und 4 Monaten echter Pendler und auch nicht Arbeitslos (die ganze Zeit in der selben Firma). Die Aussage des Arbeitsamtes hat einer unserer Montoere auf Nachfrage erhalten, ich kenne keinen der es tatsaechlich erlebt hat, daher habe ich die Frage hier gestellt.
Meine Freibetraege haben sich in den Jahren nicht geaendert, dazu kann ich keine Aussage machen.
gruss Axel
aki
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Beitrag von aki »

hjem hat geschrieben:Hej,
ich bin seit 4 Jahren und 4 Monaten echter Pendler (...)
Na bitte, dann wäre im Fall der Arbeitslosigkeit nach wie vor das deutsche Arbeitsamt für Dich zuständig. Du hättest Anspruch auf ALG 1 nach dem in Dänemark zuletzt erhaltenen Lohn.
hjem hat geschrieben: Die Aussage des Arbeitsamtes hat einer unserer Montoere auf Nachfrage erhalten (...)
Hat der Monteur das schriftlich? Also ALG 1 beantragt und Ablehnungsbescheid bekommen?
Oder hat er irgendwo angerufen, sich vielleicht ungeschickt ausgedrückt und ist an einen geraten, der etwas missverstanden hat?
So entstehen nämlich Gerüchte ...
kalki
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Beitrag von kalki »

Ehrlich gesagt,kann ich mir das nicht wirklich vorstellen,denn da hat die EU ja auch noch was mitzureden.
Ich glaube kaum,dass Deutschland da in irgendeiner Weise "sein eigenes" Ding dreht,und wenn,müßte man jedem Betroffenen raten,sich umgehend mit entsprechendem Anwalt gegen solche Willkür zur Wehr zu setzen.
Letztendlich wird ja in entsprechenden EU-Verordnungen gerade diese Handhabung einwandfrei geregelt.
Wie wäre es wohl,wenn jetzt z.b. nicht nur DK Teil dieses Streitpunktes wäre,sondern sämtliche Staaten der EU,denn EU-Bürger dürfen ja überall in der EU arbeiten gehen.

Habe ne Quelle,wo ich mich mal schlau machen könnte,mal sehen,ob an dieser Sache wirklich was dran ist.

Allerdings hab ich Anfang des Jahres auch gehört,dass sich "unser" rotes "A" mit DK eine Abmachung geschaffen haben soll,ob das rechtlich haltbar wäre,wage ich aber zu bezweifeln,denn in dem Falle würd ich die Einschaltung eines Anwaltes vorziehen und ggf über das Sozialgericht halt klagen.

Außerdem:
Laut Angabe der dänischen Gewerkschaft 3F würden Deutschen Grenzpendlern/gängern sowieso in keinster Weise Geldliche Leistungen von Dänischer Seite zustehen,allein aus dem Grunde,weil wir ja keine Meldepflichtige Adresse in DK vorweisen können,denn wir sind ja Grenzgänger/pendler. Somit ist eine Einzahlung in die dänische A-Kasse von der Seite her absolut überflüssig,spart jedem über 700€/Jahr.
Und wozu zahlen,wenn man davon sowieso nix hat? Aber das tun wir in DE ja sowieso schon zuviel.....das muß in Dänemark nicht auch noch der Fall sein.
hjem
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Beitrag von hjem »

Hej igen,
als Information: ich habe eine Anfrage an das Grenzgaengerbuero in Padborg gesendet mit der bitte um klaerung dieses Sachverhaltes.
Die Aussage des Arbeitsamtes ist muendlich erfolgt und war nicht unmissverstaendlich. Ich freue mich natuerlich ueber jede Antwort die uns weiterhilft das Deutsche A auszubremsen und die uns in der Sache weiterbringt.
gruss Axel
kalki
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Beitrag von kalki »

Wenn es wirklich so wäre,wäre es ein Armutszeugnis,denn wieviele Deutsche Arbeitnehmer arbeiten im Europäischen Ausland?
Und da gibt es ja eine Vielzahl von Ländern,wohin Deutsche Fachleute mittlerweile gehen/gegangen sind,um ihr tägliches Brot zu verdienen.

Bin auch gespannt,was die Aufklärung dieses Themas bringt....
onze24
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Beitrag von onze24 »

@hjem: das wundert mich aber das deine freibeträge gleich geblieben sind :shock:
Die Pendler bei uns auf Arbeit haben nach dem ersten Jahr weniger bekommen.
Es sei denn du wirst nach einem Jahr für einen tag gekündigt(so ganz unter der Hand) und danach wieder eingestellt. Dann ist es klar.
Aber so wundert mich das sehr. Zumal auch die Zeitungen darüber berichtet haben was das doch für eine frechheit sei mit den hohen Freibeträgen der Pendler nach über einem Jahr.


Mvh
Mela
Arnias
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Beitrag von Arnias »

eigentlich eine blöde Frage aber werden Steuerrückzahlungen auf das Arbeitslosengeld angerechnet? hab ja für 2008, etwas 30000 Kronen wiederbekommen.
Für 2009 wirds weniger, aber wenn ich das umrechne komme ich ja auf einen höheren Nettolohn.

bzw. wie hoch waren nochmal die Abzüge bei den Grenzpendlern?. 33-35%
Glühwürmchen
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Beitrag von Glühwürmchen »

@Arnias

So lange du nicht Harz IV Empfänger bist, mußt du dich auch nicht "nackig" machen. Und solltest du ein Konto in DK haben, behalte es für dich. Du weist doch garnicht ob und wieviel du zurück erstattet bekommst!
Beim Steuersatz kannst du selbst festlegen, ob du den erhöhen möchtest, um nicht was zum Skat "hintragen" zu müssen.
Ich war auch mal Pendler und habe selbst eine Zeit lang auf 50% erhöht. Aber ob ich was wieder bekommen habe verrate ich dir nicht.
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hjem
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Beitrag von hjem »

Hej,
das Grenzgaengerbuero in Padborg hat mir heute telefonisch mitgeteilt, das es diese 5 Jahresregel nicht gibt. Man kann solange man moechte als Grenzpendler in DK arbeiten und erhaelt bei Arbeitslosigkeit in seinem Heimatland Arbeitslosengeld.
mfg Axel
PS: vielen Dank fuer die vielen Antworten.
Glühwürmchen
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Beitrag von Glühwürmchen »

Ja, meine Auslandsvermittlerin hat sich so in der Art auch ausgedrückt, Hauptsachen E 301 ist mind. 1 Jahr lückenlos. Warum sollte man das auch nicht, ist ja fast wie Montage in Deutschland?! Nur in D sind die Anfahrtswege oft länger als nach DK und das Endgeld wesentlich geringer.
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rickstar
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Beitrag von rickstar »

bin auch grenzpendler und war zwischendurch saisonbedingt kurze zeit arbeitslos. die 5 jahres regel gibt es nicht!

die freibeträge haben sichg bei mir nicht geändert, ausser erhöht durch längerer anreise zur arbeitsstelle.

E301 muss - laut aussage bei der feststellung der höhe meines ALG 1 - nicht 12 monate lückenlos sein. die letzten 12 monate im festen beschäftigungsverhältnis wurden als grundlage genommen. bei der neuberechnung - wenn man z.b. zum 2. mal arbeitslos wird - schauen sie ersteinmal nach ob noch restanspruch besteht. da das alg1 ja 12 monate bezahlt wird. wenn man dann zum beispiel 265 tage arbeitslos war hat man noch 100 tage restanspruch. der daraus resultirende zu zahlende satz des alg 1 kann sich aber erhöhen, wenn man bei erneuter arbeitslosigkeit wieder mind. 12 monate im festen arbeitsverhältnis nachweisen kann und in der zeit mehr als vorher verdient wurde. sollte in der zeit weniger verdient worden sein, gilt erst einmal noch der satz, der in den 100 tagen restanspruch gilt.