Ausnahmen beim Hauskauf in DK für Deutsche
Ausnahmen beim Hauskauf in DK für Deutsche
Hallo,
ich lese immer wieder in deutschen Immobilienbörsen von Häusern in Dänemark, die man als Deutscher kaufen kann ohne in DK seinen "Hauptwohnsitz" zu haben.
Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass das Haus nicht in einem Sommerhausgebiet liegt sondern laut Liegendschaftsplan Stadtgebiet ist. Also dass man sich in städtischen Gebieten eine Wohnimmobilie kaufen kann ohne seinen Lebensmittelpunkt nach DK zu verlagern.
Das ein Sommerhaus nicht ohne weiteres zu kaufen ist, das ist klar. Aber wie sieht es mit "normalen" Wohnimmobilien aus, die nicht dauerhaft bewohnt werden. Gibt es diese Ausnahmen oder ist da was faul?
ich lese immer wieder in deutschen Immobilienbörsen von Häusern in Dänemark, die man als Deutscher kaufen kann ohne in DK seinen "Hauptwohnsitz" zu haben.
Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass das Haus nicht in einem Sommerhausgebiet liegt sondern laut Liegendschaftsplan Stadtgebiet ist. Also dass man sich in städtischen Gebieten eine Wohnimmobilie kaufen kann ohne seinen Lebensmittelpunkt nach DK zu verlagern.
Das ein Sommerhaus nicht ohne weiteres zu kaufen ist, das ist klar. Aber wie sieht es mit "normalen" Wohnimmobilien aus, die nicht dauerhaft bewohnt werden. Gibt es diese Ausnahmen oder ist da was faul?
Hej
nach meinem Kenntnisstand muss du zumindest eine registrierte adresse beim Folkeregister in DK haben um ueberhaupt eine Immo kaufen zu koennen. bei mir fragte der Advocat sofort nach CPR und meiner regietrierten Adresse lt Folkeregister.
Ob du damit deinen Lebensmittelpunkt in DK hast kann ich nicht beurteilen, aber normalerweise ist es doch so, wenn du hier gelistet bist zahlst du hier auch Steuern, somit liegt es doch nahe das du deinen lebensmittelpunkt hier hast.
Desweiteren muss die Immo gem BBR als Helårshus gekennzeichnet sein, eine Umklassifizierung von fritidhus zu helårshus, gibt es wohl aber es sind mir keine Auslaender bekannt die es hinbekommen haben.
Dh haengt auch mit Daemmung etc zusammen.
ich hoffe das es geholfen hat, bei fehlern bitte ich die anderen Foris um Hilfestellung...
mvh Hafra
nach meinem Kenntnisstand muss du zumindest eine registrierte adresse beim Folkeregister in DK haben um ueberhaupt eine Immo kaufen zu koennen. bei mir fragte der Advocat sofort nach CPR und meiner regietrierten Adresse lt Folkeregister.
Ob du damit deinen Lebensmittelpunkt in DK hast kann ich nicht beurteilen, aber normalerweise ist es doch so, wenn du hier gelistet bist zahlst du hier auch Steuern, somit liegt es doch nahe das du deinen lebensmittelpunkt hier hast.
Desweiteren muss die Immo gem BBR als Helårshus gekennzeichnet sein, eine Umklassifizierung von fritidhus zu helårshus, gibt es wohl aber es sind mir keine Auslaender bekannt die es hinbekommen haben.
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- Lars J. Helbo
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Re: Ausnahmen beim Hauskauf in DK für Deutsche
Das stimmt nicht.spooky hat geschrieben:Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass das Haus nicht in einem Sommerhausgebiet liegt sondern laut Liegendschaftsplan Stadtgebiet ist. Also dass man sich in städtischen Gebieten eine Wohnimmobilie kaufen kann ohne seinen Lebensmittelpunkt nach DK zu verlagern.
Nein, diese Ausnehme gibt es nicht.spooky hat geschrieben:Das ein Sommerhaus nicht ohne weiteres zu kaufen ist, das ist klar. Aber wie sieht es mit "normalen" Wohnimmobilien aus, die nicht dauerhaft bewohnt werden. Gibt es diese Ausnahmen oder ist da was faul?
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Theoretisch wäre das machbar. Praktisch geht es aber nicht. Ob ein Haus ein Ferienhaus oder ein Wohnhaus ist, ist im Raumnutzungsordnung der Gemeinde festgelegt. Die Gemeinde müßte also ihr gesamtes Plankomplex ändern - und das tun sie mit Sicherheit nichtHafra hat geschrieben:Desweiteren muss die Immo gem BBR als Helårshus gekennzeichnet sein, eine Umklassifizierung von fritidhus zu helårshus, gibt es wohl aber es sind mir keine Auslaender bekannt die es hinbekommen haben.

Außerdem wäre das ja hier kontraproduktiv. Wenn das Haus wirklich zum Sommerhaus umdeklariert würde, dann könnte er das nicht mal als EU-Ausländer besitzen, weil er ja dann nicht sein erstes Wohnsitz darin haben konnte.
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Hej Lars
da hast mich wohl falsch verstanden. Ich denke an eine Umklassizifizierung von Fritidhus nach Helårshus, nicht umgekehrt. Ob es Sinn macht lass ich mal dahingestellt. Es gibt ja Gegenden wo heutige (Ganzjahres)-Wohnhäuser den Charakter eines Ferienhauses haben.....
mvh Hafra
da hast mich wohl falsch verstanden. Ich denke an eine Umklassizifizierung von Fritidhus nach Helårshus, nicht umgekehrt. Ob es Sinn macht lass ich mal dahingestellt. Es gibt ja Gegenden wo heutige (Ganzjahres)-Wohnhäuser den Charakter eines Ferienhauses haben.....
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- Lars J. Helbo
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Ja, das könnte es theoretisch geben, aber auch hier wäre eine Änderung des Raumnutzungsplanes der Gemeinde notwendig. Man würde es daher niemals für ein einzelnes haus machen, sondern immer für ein ganzes Viertel.
Das wurde früher manchmal gemacht, wenn die Charakter der Häuser sich entsprechend geändert hätte. Heute wird das aber in aller Regel von den Gemeinden strickt abgelehnt. Wenn ein Sommerhausviertel in ein Wohnviertel umgewandelt würde, denn entsteht nämlich eine ganze Reihe neuer Pflichten für die Gemeinde: Das Gebiet muss mit Schulen und Kindergärten versorgt werden. Es gibt für Straßen, Wasserversorgung und Abwasser andere (strengere) Regeln. Im Winter muss auf den Straßen Schnee geräumt werden etc. Das macht keine Gemeinde.
Das wurde früher manchmal gemacht, wenn die Charakter der Häuser sich entsprechend geändert hätte. Heute wird das aber in aller Regel von den Gemeinden strickt abgelehnt. Wenn ein Sommerhausviertel in ein Wohnviertel umgewandelt würde, denn entsteht nämlich eine ganze Reihe neuer Pflichten für die Gemeinde: Das Gebiet muss mit Schulen und Kindergärten versorgt werden. Es gibt für Straßen, Wasserversorgung und Abwasser andere (strengere) Regeln. Im Winter muss auf den Straßen Schnee geräumt werden etc. Das macht keine Gemeinde.
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nicht zwangsläufig, für die meisten grenzpendler gilt es ja zum beispiel unabhängig von der grenzpendler regelung nichtwenn du hier gelistet bist zahlst du hier auch Steuern, somit liegt es doch nahe das du deinen lebensmittelpunkt hier hast
wenn es derartige raumnutzungspläne gibt, wundert es mich ein wenig, dass ich im sommer in einem ferienhaus in hvide sande war, das mitten in einem normalen wohngebiet lag, alle nachbarhäuser in der straße waren ganz offensichtlich normale wohnhäuser
@ jan, so viereckig , wie lars vieles oft darstellen möchte, ist es nun mal nicht in dk. Und da kommt es dann auch drauf an, ob man angelesenes wissen oder gehörtes weitergibt oder sich echt auskennt, das ist und bleibt immer zweierlei, bei allen themen.
also dein sommerhaus in hvide sande syd ,vielleicht in einem weg mit nebenwegen zu den dünen hin , ist nun mal das , was es in mehreren orten aber eben nciht allen urlaubsorten gibt, das sind sommerhäuser gebaut auf einem Grund mit Ganzjahresstatus. Oder dein haus lag gerade an der grenze von sommerhausgebiet zu ganzjahreshausgebiet, auch wenns die gleiche strasse ist .... kannst du z.b. auch in blåvand antreffen, um mal nen weiteren bekannten ort zu nennen.
lg annikki
also dein sommerhaus in hvide sande syd ,vielleicht in einem weg mit nebenwegen zu den dünen hin , ist nun mal das , was es in mehreren orten aber eben nciht allen urlaubsorten gibt, das sind sommerhäuser gebaut auf einem Grund mit Ganzjahresstatus. Oder dein haus lag gerade an der grenze von sommerhausgebiet zu ganzjahreshausgebiet, auch wenns die gleiche strasse ist .... kannst du z.b. auch in blåvand antreffen, um mal nen weiteren bekannten ort zu nennen.
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Wenn Du Grenzpendler bist, kannst Du ja hier kein Haus kaufen, und darum ging es doch.Jan_K hat geschrieben:nicht zwangsläufig, für die meisten grenzpendler gilt es ja zum beispiel unabhängig von der grenzpendler regelung nicht
Das ist eben weil solche Pläne sehr detailliert sind. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Grundstück als Sommerhausgrundstück ausgewiesen ist, obwohl is mitten zwischen andere Grundstücke liegt, die als Wohnhausgrundstücke ausgewiesen sind. Der Status eines jeden Grundstückes ist im Plan-komplex der Gemeinde angegeben.Jan_K hat geschrieben:wenn es derartige raumnutzungspläne gibt, wundert es mich ein wenig, dass ich im sommer in einem ferienhaus in hvide sande war, das mitten in einem normalen wohngebiet lag, alle nachbarhäuser in der straße waren ganz offensichtlich normale wohnhäuser
Man sollte eben auch bedenken, dass es solche Pläne vor 1970 nicht gab. Deshalb kann es durchaus vorkommen, dass man bei der Erstellung der Pläne Rücksicht auf gewachsene Strukturen nehmen musste.
Die Frage war aber eigentlich, ob der Status eines Grundstücks geändert werden kann. Hier ist die Antwort: Theoretisch ja, praktisch inzwischen nein.
Für die Kommune ist es nämlich viel lukrativer neue Viertel auszuweisen und dort die Grundstücke dann selber zu verkaufen.
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Hej,
ich war im vergangenen jahr in Marielyst auf Falster. Und da hing in einer Bäckerei das Foto von einem Haus mit dem Hinweis, dass es sich um ein Ganzjahreshaus handle und auch Deutsche es kaufen dürften. Habe mich nicht weiter darum gekümmert, aber es war direkt in Marielyst, vom Bautyp her in der Tat kein Ferienhaus, sondern ein richtig massives, älteres Wohnhaus. Da wäre jetzt die Frage: Hätte ich, wenn ich denn das Geld haben würde, dieses Haus kaufen können, ohne das ganze Jahr darin zu wohnen?
Hilsen, Dyreborg
ich war im vergangenen jahr in Marielyst auf Falster. Und da hing in einer Bäckerei das Foto von einem Haus mit dem Hinweis, dass es sich um ein Ganzjahreshaus handle und auch Deutsche es kaufen dürften. Habe mich nicht weiter darum gekümmert, aber es war direkt in Marielyst, vom Bautyp her in der Tat kein Ferienhaus, sondern ein richtig massives, älteres Wohnhaus. Da wäre jetzt die Frage: Hätte ich, wenn ich denn das Geld haben würde, dieses Haus kaufen können, ohne das ganze Jahr darin zu wohnen?
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Nein, das hättest Du definitiv nicht!
Du könntest es kaufen, aber nur wenn Du darin wohnen wolltest. Wenn der Käufer nicht in DK wohnt, dann muss er normalerweise eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass er in dem Haus wohnen will.
Wenn nachher die Kommune feststellt, dass Du dort nicht wohnst, dann werden sie Dir zwingen das Haus wieder zu verkaufen.
Du könntest es kaufen, aber nur wenn Du darin wohnen wolltest. Wenn der Käufer nicht in DK wohnt, dann muss er normalerweise eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass er in dem Haus wohnen will.
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hauskauf dk
hej, ich bin dieses jahr nach dk gezogen und habe ein haus gekauft. bedingung: ABMELDEBESCHEINIGUNG aus deutschland, dann erhalt des "opholdsbevis", also aufenthaltsgenehmigung, dann erhalt der CPR-Nr., danach erst gültiger kaufvertrag für das haus. die abwicklung des hauskaufs selber ist aber super einfach. und es ist ein haus, welches NICHT in einer sommerhaus-ferienhaus-umgebung liegt. diese können wir deutschen faktisch gar nicht kaufen. ich hoffe, das hat dir geholfen! viele makler wissen aber den ablauf wie oben geschrieben gar nicht. viel glück!
Wenn man z.B. als Deutscher ein helårshus erbt, dann gilt i.d.R. auch dort die bopælspligt, der man durch seinen steuerpflichtigen Wohnsitz dort oder aber auch durch ernsthafte nachweisbare Vermietungsabsichten nachkommen kann.
Bei einem fritidshus hingegen ist der Besitz für z.B. einen EU-Bürger unproblematisch, da gibt es keine besonderen Einschränkungen oder besonderen Auflagen.
Bei einem fritidshus hingegen ist der Besitz für z.B. einen EU-Bürger unproblematisch, da gibt es keine besonderen Einschränkungen oder besonderen Auflagen.