Hallo!
Mein Mann hat sich letztens mit einer Kollegin über das Auswandern unterhalten.... Sie hat 3 Jahre oder so in Abu Dhabi gelebt.
Sie hat ihm gesagt, dass es ein Doppelbesteuerungsabkommen der Länder gäbe, nachdem es vorkommen kann, dass man in 2 Ländern Steuerpflichtig sein kann.
Nun meine Frage: Gibt es sowas? Gilt das auch für Deutschland und Dänemark? Oder nur für Staaten außerhalb de EU???
Danke für die Auskünfte....
Liebe Grüße
Nicolette
Doppelbesteuerungsabkommen der Länder
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Im Allgemeinen ist man in 2 Lændern GLEICHZEITIG nur steuerpflichtig, wenn es KEIN Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
Zwischen DK und D gibt es eines und man muss i.d.R. deshalb auch nur in einem Land seine Steuern bezahlen. Die Regeln im einzelnen sind je nach Einkommensart aber etwas komplexer um eine pauschale Aussage treffen zu kønnen.
Zwischen DK und D gibt es eines und man muss i.d.R. deshalb auch nur in einem Land seine Steuern bezahlen. Die Regeln im einzelnen sind je nach Einkommensart aber etwas komplexer um eine pauschale Aussage treffen zu kønnen.
@Mondland
Ineressant an diesem Thema ist folgendes:
Deutschland hat (soviel ich weiß) als einziges Land der EU diesen sogenannten "Progressionsvorbehalt".
Erklären kann man das in etwa so,dann wenn der Mann z.b. in DK arbeitet,die Frau in DE keinen Fulltimejob mehr ausüben dürfte,denn in diesem Falle wäre eine gemeinsame Veranlagung bei der deutschen Steuer nötig und somit würde man an an deutschen Fiskus eine nicht geringe Summe an Steuern zahlen müssen (ein Kollege von mir liegt da bei ca 2000€,weil seine Frau in DE einen Vollzeitjob hat)
Umgehen könnte man diese Steuerzahlung in dem Sinne,dass die Frau dann in DE nur noch einen sogenannten Minijob ausübt,der nicht Steuererklärungspflichtig ist.Allerdings darf da das Einkommen 400€ nicht überschreiten,ob und wieweit da mehrere 400€-Jobs zusammen ausgeführt werden dürfen,weiß ich nicht,muß ich mich selbst noch schlau machen,da ich genau dieses Problem in Zukunft habe,und wer will dem deutschen Fiskus schon unnötig Geld in den Rachen werfen?
Das beste ist allerdings,sich in so nem Falle bei nem versierten Steuerberater zu erkundigen,denn die wissen,was zu tun bzw zu lassen ist,um am Jahresende nicht auf die Nase zu fallen
Ineressant an diesem Thema ist folgendes:
Deutschland hat (soviel ich weiß) als einziges Land der EU diesen sogenannten "Progressionsvorbehalt".
Erklären kann man das in etwa so,dann wenn der Mann z.b. in DK arbeitet,die Frau in DE keinen Fulltimejob mehr ausüben dürfte,denn in diesem Falle wäre eine gemeinsame Veranlagung bei der deutschen Steuer nötig und somit würde man an an deutschen Fiskus eine nicht geringe Summe an Steuern zahlen müssen (ein Kollege von mir liegt da bei ca 2000€,weil seine Frau in DE einen Vollzeitjob hat)
Umgehen könnte man diese Steuerzahlung in dem Sinne,dass die Frau dann in DE nur noch einen sogenannten Minijob ausübt,der nicht Steuererklärungspflichtig ist.Allerdings darf da das Einkommen 400€ nicht überschreiten,ob und wieweit da mehrere 400€-Jobs zusammen ausgeführt werden dürfen,weiß ich nicht,muß ich mich selbst noch schlau machen,da ich genau dieses Problem in Zukunft habe,und wer will dem deutschen Fiskus schon unnötig Geld in den Rachen werfen?
Das beste ist allerdings,sich in so nem Falle bei nem versierten Steuerberater zu erkundigen,denn die wissen,was zu tun bzw zu lassen ist,um am Jahresende nicht auf die Nase zu fallen

geht nicht, du darfst zwar mehrere minijobs haben, darfst aber mit deinem gesamtgehalt aus diesen jobs übers jahr nicht über 4800€ kommen und wenn ich richtig informiert bin, auch die grenze von 400€ monatlich nicht überschreiten (ausnahme beim monatlichen einkommen sind weihnachts- und urlaubsgeld, diese dürfen dann aber den jahresrahmen von 4800€ nicht sprengen), wäre das so einfach, würde ja jeder nur noch auf mehrere minijobs angemeldet, weil damit die lohnsteuer auf 2% sinken würdeob und wieweit da mehrere 400€-Jobs zusammen ausgeführt werden dürfen,weiß ich nicht