Inflationærer Gebrauch von Nebelscheinwerfern

Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
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micha_i_danmark
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Inflationærer Gebrauch von Nebelscheinwerfern

Beitrag von micha_i_danmark »

Was mir in letzter Zeit vermehrt auffællt ist, das hæufig Dænen ihre Nebelscheinwerfer benutzen, auch wenn es nicht neblig ist oder ein Scheinwerfer ausgefallen ist. Das nervt ganz schøn, weil die Dinger richtig blenden.

Ist das nach der dænischen Strassenverkehrsordnung eigentlich erlaubt?
lars-finn
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Beitrag von lars-finn »

Noch schlimmer sind Xenon Scheinwerfer, die gehen völlig ins Auge.
Nebelschlussleuchten sind das Letzte und man sieht wirklich nur noch rot.

Nebelscheinwerfer sind meiner Meinung nach harmlos. Ich nutze die Nebelscheinwerfer gerne bei starken Regen oder Schneefall. Das ist lt. deutscher StVO erlaubt. Darüber regen sich viele, womöglich unwissende auf und begegnen einen mit Lichthupe.
Brugsen
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Beitrag von Brugsen »

In Deutschland darf man Nebelscheinwerfer und Nebelrückleuchten

nur bei " starker Sichtbeeinträchtigung " eingeschaltet werden.

Das heißt bei einer Sicht von unter 50 Metern.


Manche machen die Nebellampen schon an, wenn die Sonne hinter einer

Wolke verschwindet. :mrgreen:


Das kostet aber Strafe. Ich meine 10 €.



Brugsen
Gestern standen wir noch kurz vor dem Abgrund. Heute sind wir schon einen Schritt weiter.
olivers73
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Beitrag von olivers73 »

Nebelscheinwerfer (vorne) gehen ja, das ist längst allgemein üblich, aber die
NebelSCHLUSSleuchte (hinten) wird immer öfter auch bei Regen angemacht, dabei gilt:

Wenn sie AN ist Höchstgeschwindigkeit 50 km/h ! und sind auch erst erlaubt unter 50 Meter Sicht.

Und die leuchten echt ganz schön ins Auge, das nervt.

Aber genauso, die Leute die bei unter 100 Meter Sicht ohne Licht fahren, und sich dann aufregen wenn man sie darauf hinweisen möchte.....


War neulich in Hamburg auf der Autobahn, da war auch ein Däne mit Nebelschluss unterwegs, da war auch die normale Lampe kaputt, wurde gliech rausgezogen von der Polizei...
Peter

Beitrag von Peter »

und wieder mehrere unsinnige Antworten


In DK gelten bezueglich NSW und NSL dieselben Regeln wie in DE.

Aber es interessiert niemanden
blaavand
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Beitrag von blaavand »

Brugsen hat geschrieben:In Deutschland darf man Nebelscheinwerfer und Nebelrückleuchten nur bei " starker Sichtbeeinträchtigung " eingeschaltet werden.
Hej.

Es werden von den Herstellern aber auch vermehrt die Nebelscheinwerfer als "Kurvenlicht" angeschlossen ( Licht an, Blinker an und schwupp leuchtet der Nebelscheinwerfer auf ). Bei Daimler Benz ( die neueren Modelle ) z.B. schaltet der Bordrechner die Nebellampen an, wenn eine Abblendlichtbirne durchbrennt.

Hilsen
Jörg
[img]http://mhbh.files.wordpress.com/2007/03/dannebrog.gif[/img]
Brugsen
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Beitrag von Brugsen »

blaavand hat geschrieben:
Es werden von den Herstellern aber auch vermehrt die Nebelscheinwerfer als "Kurvenlicht" angeschlossen ( Licht an, Blinker an und schwupp leuchtet der Nebelscheinwerfer auf ).

Hilsen
Jörg
Ja stimmt. Da leuchtet aber nur eine. ( links, rechts ) Und nicht beide

bis der Fahrer merkt das die Nebellampen an sind. :mrgreen:

Brugsen
Gestern standen wir noch kurz vor dem Abgrund. Heute sind wir schon einen Schritt weiter.
Pumuckel
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Beitrag von Pumuckel »

"Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte dürfen nur bei einer witterungsbedingten Sichtbehinderung verwendet werden. In Deutschland dürfen Nebelschlussleuchten (hinten) nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel (nicht durch Regen- oder Schneefall) die Sichtweite weniger als 50 m beträgt (§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO). Die dann erlaubte Maximalgeschwindigkeit entspricht maximal 50 km/h. Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung können in Deutschland die Nebelscheinwerfer (vorne) bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, ist nur für die Nebelschlussleuchte relevant. Ein Synonym für die vorderen Nebelscheinwerfer ist auch "Schlechtwetterscheinwerfer", der die Verwendungsbestimmung in Deutschland besser konkretisiert."

LG
Man vergisst leicht um was es sich gehandelt hat, aber nie wie man behandelt wurde.....
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lars-finn
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Beitrag von lars-finn »

Pumuckel hat geschrieben: Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung können in Deutschland die Nebelscheinwerfer (vorne) bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, ist nur für die Nebelschlussleuchte relevant. Ein Synonym für die vorderen Nebelscheinwerfer ist auch "Schlechtwetterscheinwerfer", der die Verwendungsbestimmung in Deutschland besser konkretisiert.
....sag ich doch. Und das war schon in den 80`er Jahren so. Warum wissen, bzw. nutzen es so wenige ?