E 301 Angaben

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Glühwürmchen
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Beitrag von Glühwürmchen »

@kalki

Kluge Ratschläge, du Fuchs!!! Nur nicht für mich. Ich war nicht nur 2 Tage in DK an einem Ort! Es waren 4 Wochen an mehrere Orten und etwa 25 Firmen pro Tag. Darum auch über 100 Bewerbungen!!! Bisher 4 schriftliche Absagen per Post und 3 per Mail. Bin ja froh dass überhaupt einige Reaktionen kamen.
[url=http://www.gif-paradies.de][img]http://www.gif-paradies.de/gifs/gemischtes/miniatur/miniatur_0813.gif[/img][/url]
aki
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Beitrag von aki »

a.kin hat geschrieben:
aki hat geschrieben:- In den ersten drei Monaten sind 20 % brutto weniger zumutbar.
- Vom vierten bis sechsten Monat sind das 30 % Einbuße.
- Ab dem siebenten Monat ist ein Nettogehalt noch zumutbar, dass der Höhe des ALG 1 entspricht.

Arbeitsangebote, die darunter liegen, können als unzumutbar abgelehnt werden!
Hallo "Fast-Namensvetter", woher stammen diese Angaben? Ich hab nämlich in dieser Woche einen Termin beim Arbeitsvermittler, welcher mich dann mit den vom Glühwürmchen schon beschriebenen Angeboten konfrontieren will!
Das steht im Sozialgesetzbuch: § 121 Absatz 3 SGB III :!:

Nachzulesen u. a. [url=http://www.ratgeber-recht24.de/Arbeitslosengeld/Zumutbarkeit.html]HIER[/url]
Schlingalf

Beitrag von Schlingalf »

hi, ich wollte nicht extra ein neues thema aufmachen.

hier meine frage mit sachverhalt:

ich war in den letzten 2 jahren in dænemark beschæftigt, und habe dort auch gewohnt. nun muss ich dieses formular e 301 ausfuellen und wegschicken.

hier schrieben viele, dass sie mehr als 37 stunden arbeiteten, ihnen dass aber nicht angerechnetet wuerde, da die berechnung aufgrund des arbeitsvertrages stattfænde.

was ist denn jetzt, wenn man weniger gearbeitet hat?

das letzte jahr bin ich fast jeden tag in der sprachschule gewesen, vormittags, und habe deswegen vielleicht nur 20-30 stunden die woche.

vielen dank im voraus fuer eure gedanken dazu,

bis denne
Arnias
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Beitrag von Arnias »

das Arbeitslosengeld rechnet sich ja nach dem tatsächlichen Nettoverdienst. Wenn der Betrag in der E301 nicht enthalten ist. Dann bekommst du erstmal nur einen vorläufigen Bescheid. Bei mir ist es jetzt so, das mein letzter Arbeitgeber nochmal eine Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate ausfüllen muss. Weil in der E301 nur meine wöchentlichen Stunden und Stundenlohn eingetragen war.
Zur Begründung wurde angegeben ich könnte auch weniger als 37 Std/woche gearbeitet haben. Najo ist teilweise richtig aber da kommt ja wohl noch das Urlaubsgeld hinzu, was hoffentlich auch angerechnet wird.

ups, sehe gerade Einmalzahlungen gehören auch dazu. also Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und meine Überstundenpauschale(wurde bei uns nicht über stunden abgerechnet)
Schlingalf

Beitrag von Schlingalf »

mist, da muss ich nochmal nach tønder und meine ganzen lohnzettel suchen.
aber danke, ich schick mal versuchsweise das formular heute weg.

vi ses, paul

ps: und das berechnet sich dann nach dem nettoverdienst?
hier liest man allerortens was von bruttoverdienst...
Arnias
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Beitrag von Arnias »

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/158.htm
guck einfach mal da rein. habs nur überflogen. Glaube aber beides ist wichtig zur Berechnung,Brutto/Netto
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