Kann mir jemand helfen ich arbeite in Dänemark.Wurde mitte Januar krank,
in der zweiten Woche meiner Krankheit bekam ich die Kündigung wegen
Arbeitsmangel (massenentlassung) ,ich bin noch krankgeschrieben und bekomme krankengeld bin momentan in der Reha.Und jetzt das Problem mein 1 Jahres Arbeitsvertrag ist im September aus gelaufen und die Aok sagt
solange kein neuer e106 da ist wird sie keine Kosten übernehmen.Wir haben die Kommune auf gefordert per e107 einen zu senden aber wir bekamen zu Antwort die müssten erstmal wissen wo ich beschäftigt bin.Da ich aber fortlaufend krankgeschrieben bin kann ich momentan aber keine Arbeit auf nehmen,und das rote a sagt solange ich krank bin haben die damit nichts zu tun.
mfg moordeuvel
e 106
@moordeuvel
da du gekündigt worden bist,solltest du sowieso zum roten A,und das umgehend,denn bei "verspäteter" Arbeitslosmeldung droht dir eine Sperre des ALGs,soviel mal vorweg.
Da du ja bis zu deiner Kündigung ja in DK berufstätig warst (bzw ja krank geschrieben), bist du in DK auch entsprechend Krankenversichert. Dies aber nur bis zu dem Tage,wo du dich in Deutschland wieder arbeitslos gemeldet hast,ab diesem Tage ist die deutsche KV für dich zuständig.
Wenn,wie du sagst,dein Arbeitsvertrag September 09 ausgelaufen ist,hättest du dich ja sowieso bereits schon lange in DE arbeitssuchend melden müssen,tust du das nicht,droht dir auch hierbei wiederum ne Sperre des roten A´s.
Ich würde allerdings,da dein Fall etwas kompliziert zu sein scheint,mal die Grenzpendlerinfo kontakten,und dort um Rat fragen,was jetzt Sache ist.
Scheinbar will in so einem Fall keiner wirklich für einen "da sein"....
da du gekündigt worden bist,solltest du sowieso zum roten A,und das umgehend,denn bei "verspäteter" Arbeitslosmeldung droht dir eine Sperre des ALGs,soviel mal vorweg.
Da du ja bis zu deiner Kündigung ja in DK berufstätig warst (bzw ja krank geschrieben), bist du in DK auch entsprechend Krankenversichert. Dies aber nur bis zu dem Tage,wo du dich in Deutschland wieder arbeitslos gemeldet hast,ab diesem Tage ist die deutsche KV für dich zuständig.
Wenn,wie du sagst,dein Arbeitsvertrag September 09 ausgelaufen ist,hättest du dich ja sowieso bereits schon lange in DE arbeitssuchend melden müssen,tust du das nicht,droht dir auch hierbei wiederum ne Sperre des roten A´s.
Ich würde allerdings,da dein Fall etwas kompliziert zu sein scheint,mal die Grenzpendlerinfo kontakten,und dort um Rat fragen,was jetzt Sache ist.
Scheinbar will in so einem Fall keiner wirklich für einen "da sein"....
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- Registriert: 20.11.2009, 20:48
An dem Tage wo ich meine kündigung bekam war ich beim grossen A aber
die haben mir zu verstehen gegeben das die erst für mich zuständig sind
von dem Tage wenn ich wieder gesund bin und dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehe.Die haben eine Notiz hinterlegt das ich da war,ich habe auch mit dem Deutschen Gesetzt keine Probleme da weiss ich schon bescheid.
mfg moordeuvel
die haben mir zu verstehen gegeben das die erst für mich zuständig sind
von dem Tage wenn ich wieder gesund bin und dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehe.Die haben eine Notiz hinterlegt das ich da war,ich habe auch mit dem Deutschen Gesetzt keine Probleme da weiss ich schon bescheid.
mfg moordeuvel