doppelbesteuerung - was kann man absetzten in dk

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harrridas
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Registriert: 28.12.2009, 13:27

doppelbesteuerung - was kann man absetzten in dk

Beitrag von harrridas »

hallo.

ich bin in dk und in österreich mit wohnsitz gemeldet, ich habe in österreich eine kl. firma (IT gewerbe-betrieb) mit der ich ein wenig geld verdiene.
meine freu arbeitet und wohnt seit juni für 1 jahr in dk (wir sind beid österreicher und haben unseren wohnsitz und eine whg. in österreich).
ich habe mich seit nov. auch in dk angemeldet und auf der skat wurde mir gesagt ich müsse für meine einkommen aus ö in dk steuern bezahlen, das ist ja auch ok.

ich habe ausgaben (fahrtkosten, personalkosten, materialkosten, usw.) die ca. 80% meines Umsatzes auffressen. in österreich zahle ich deshalb keine steuern (unter 10000 euro ist man dort steuerfrei). ich bin in ö kranken und pensionsversichert, ich verursache also auch keine kosten für das dk-system.

auf der skat meinte die dame ev. könne ich in dk nicht die selben posten absetzten wie in ö und es könnte zu einer saftigen nachzahlung kommen, das fand ich dann garnicht so lustig, ich habe die frima ja unter ö steurrecht aufgebaut und wenn ich jetzt in dk steuern zahlen müßte würde das die firma ruinieren.

weiß von euch jemand wie das geregelt ist?
ausländisches einkommen aus selbstständiger arbeit in östrreich?
ich verdiene in dk nichts, ich habe nur meinen wohnsitz hier.

wenn jamand erfahrungen hat wäre ich sehr dankbar.

guten rutsch und liebe grüße, harald
udo66

Re: doppelbesteuerung - was kann man absetzten in dk

Beitrag von udo66 »

harrridas hat geschrieben:hallo.

ich bin in dk und in österreich mit wohnsitz gemeldet, ich habe in österreich eine kl. firma (IT gewerbe-betrieb) mit der ich ein wenig geld verdiene.
meine freu arbeitet und wohnt seit juni für 1 jahr in dk (wir sind beid österreicher und haben unseren wohnsitz und eine whg. in österreich).
ich habe mich seit nov. auch in dk angemeldet und auf der skat wurde mir gesagt ich müsse für meine einkommen aus ö in dk steuern bezahlen, das ist ja auch ok.

ich habe ausgaben (fahrtkosten, personalkosten, materialkosten, usw.) die ca. 80% meines Umsatzes auffressen. in österreich zahle ich deshalb keine steuern (unter 10000 euro ist man dort steuerfrei). ich bin in ö kranken und pensionsversichert, ich verursache also auch keine kosten für das dk-system.

auf der skat meinte die dame ev. könne ich in dk nicht die selben posten absetzten wie in ö und es könnte zu einer saftigen nachzahlung kommen, das fand ich dann garnicht so lustig, ich habe die frima ja unter ö steurrecht aufgebaut und wenn ich jetzt in dk steuern zahlen müßte würde das die firma ruinieren.

weiß von euch jemand wie das geregelt ist?
ausländisches einkommen aus selbstständiger arbeit in östrreich?
ich verdiene in dk nichts, ich habe nur meinen wohnsitz hier.

wenn jamand erfahrungen hat wäre ich sehr dankbar.

guten rutsch und liebe grüße, harald

Hab da privat mit einem Mietvertrag gemacht, also 10 T dkk gespart.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass, wenn man einen Anwalt fragt (einen FAchwanwalt) und ihn um einfachen Rat fragt, oft das Honorar so teuer ist wie ein Abendessen in einem Lokal in DK.
Also wuerde ich dir doch eher raten, einen Profi zu beauftragen, und zwar so, dass er durch bestimmte Fragen vielleicht schon im Anfang sagen kann, dass der Skat da falsch liegt oder dich warnt, "dass koennte" teuer werden. Oder er sagt dir, es ist das Risiko wert.

!
Frechdachs
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Beitrag von Frechdachs »

Hallo

Alles was mit dem doppelbesteuerungsabkommen zu tun hat ist in der regel schon recht kompliziert.
Wenn dann auch noch das steuerecht fuer unternehmen mit dazu kommt
( und hier wiederum ist es ja nicht unerheblich als was fuer eine rechtsform deine firma in dk anerkannt wird) ist es fuer privatmenschen fast nicht mehr moeglich auskuenfte zu geben.
Uebrigenz haben die angestellten beim skat die selben probleme mit den details.
Das fuerte dazu das die steuerlast in einem aehnlichen fall eines freundes 4 mal neu berechnet wurde.
Von anfangs 162.000 dkk (die nach der ersten berechnung erst mal gezahlt werden mussten obwohl einspruch eingelegt wurde) wurden dann nach fast 9 monaten 129.000 dkk zurueck gezahlt.

Ich empfehle dir dringend einen steuerberater zu nehmen der das vorher "ausklamuetert".

gruesse
Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
Pippilotta
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Beitrag von Pippilotta »

Hi.

Bei mir ist der Fall ähnlich gelagert, unterliege auch dem Doppelbesteuerungsabkommen. Mein Tipp: schau mal hier im Forum auf der Startseite nach, da gibt es eine Anzeige Steuerbeartung. Irena hat mir sehr geholfen, allerdings bin ich eine Deutsche die in DK lebt. Frage halt mal nach, ob du auch Hilfe bekommen kannst. Ich hab gerade mal 140 € fuer die komplette Beratung incl. Erstellung der Steuerbescheinigung und Nachverfolgung bezahlt. Hat sich gelohnt :D
harrridas
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Registriert: 28.12.2009, 13:27

Beitrag von harrridas »

hej vielen dank für eure tips ich werde dann doch zu einem profi gehen
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