Strafbar ist es erst, wenn jemand Anzeige erstattet (Urheberrechtsverletzung auf YouTube ist IMHO kein Offizialdelikt). In der Regel wird aber, wenn überhaupt, erstmal nur die Entfernung eines Videos gefordert (ok, die Möglichkeit einer Strafanzeige bleibt theoretisch bestehen).Lars J. Helbo hat geschrieben:Ja genau, und die dürfen das auch, weil sie dafür die notwendige Rechte haben. Du darfst ja gerne Deine eigne Produkte dort reinstellen. Strafbar wird es nur, wenn Du die Produkte anderer ohne deren Erlaubnis dort reinstellst.
Solange du aber nicht ein z.B. Musikstück/video in voller Länge und High Quality reinstellst (z.B. Live Mitschnitte in CD Qualität), sondern wie in diesem angefragten Fall, einen Ausschnitt aus einer TV-Serie mit einem Song drauf, ist das jeher Werbung für den Film und für ZDF/DR und da könnt ich mir vorstellen, dass die Marketing- und Rechtsabteilungen der betroffenen Sender nicht unbedingt scharf auf eine Entfernung des Videos sind.