Leider habe ich zu dem Thema nichts Konkretes finden können, daher meine Frage im Detail:
Sind Unterhaltszahlungen an Lebenspartner (nicht verheiratet) und Kind, die in Deutschland leben hier in Dänemark steuerlich absetzbar?
Vielleicht habt ihr auch eine Quellenangabe für den Fall, dass ich persönlich bei Skat vorbeischauen darf/muss, hätte ich gerne etwas Schriftliches zur Hand.
Da wuerde ich mich an SKAT wenden.
Da bekommst du bestimmt informationen.
Und wenn du grossen Wartezeiten aus dem Weg gehen moechtest, dann geh am besten persoehnlich hin.
beides kannst Du beim SKAT angeben und bekommst auch den freibetrag. Kind aber nur bis zum 18. Lebensjahr!! solltes Du danach weiter unterhaltspflichtig sein, wegen Ausbildung oder Studium des Kindes, ist das dein ding. Nach dem 18. Lebensjahr sind aber beide Elternteile verpflichtet für den Unterhalt aufzukommen!!!
Hi,
wenn du in D verurteilt worden bist Unterhalt zu leisten, aber nachher nach DK gegangen bist, wende dich mal an einen Advocaten, die Unterhaltssaetze in DK sind wesentlich geringer als in D. Weiteres gerne per PN.
Unterhalt kannst du via Skattekort absetzen.
mvh Hafra
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@Hafra: Es handelt sich um keine Verurteilung, sondern um eine freiwillige Vereinbarung. Aufgrund der arbeitstechnischen Umstände mussten wir letztes Jahr so verfahren. D. h. wir sind nicht getrennt sondern führen nur zwei separate Haushalte.
hey,
ja kannst du selbstverstaendlich, sitze gerade ueber meine Steuererklaerung (die muesste ja jetzt bei fast allen sein ) und dort ist extra eine spalte dafuer.
nur, weil da eine Spalte dafür ist (es ist übrigens eine Zeile), bedeutet das ja nicht, dass das auch für jeden zutrifft.
Freiwillige Zahlungen sind nicht abzugsfähig, wie Hafra schon sagte.
wenn ihr nicht getrennt lebt, sondern nur 2 haushalte fuehrt dann handelt es sich auch nicht um unterhaltszahlungen!
Du kommst somit nur deinen finanziellen pflichten deinem kind gegenueber nach.
Wieso sollte sowas steuerabzugsberechtigt sein?
Fuer mich hat das einen faden beigeschmack der sich ein wenig nach dem versuch der steuerhinterziehung anhoert.
Aber evt habe ich da ja auch was nicht ganz verstanden
Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
@daredan,
Unterhaltszahlungen an das Kind kannst Du steuerlich geltend machen, auch die deutlich höheren sätze welche in Deutschland gelten, musst es nur belegen können. Urkunde Jugendamt etc........
wenn ich nicht getrennt lebe, sondern arbeitsbedingt 2 haushalte fuehren muss sind zahlungen an den lebenspartner/kind keine unterhaltszahlungen. Ob nun verheiratet oder nicht.
Der threatersteller fragt aber explizit nach unterhaltszahlungen bei bestehender partnerschaft.
Hier kommt er seiner fuehrsorgspflicht nach. Wie jeder familienvater oder eben auch die mutter.
Laut doppelbesteuerungsabkommen kann der in deutschland lebende partner, sofern er ueber einkommen verfuegt, eine doppelte haushaltsfuehrung geltend machen.
Unterhaltszahlungen sind aber nur dann zu zahlen wenn die partner "dauerhaft von tisch und bett getrennt leben"
Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
Hallo, ich muss meine SKAT Unterlagen fertig machen.
Ich lebe in Daenmark und habe in Deutschland ein Kind fuer das ich monatlichen Unterhalt ueberweise.
Im SKAT - Formular kann ich die betreffende Zeile, wo ich den Unterhalt absetzen kann, nicht finden.
Gibt es eine spezielle Zeile fuer Unterhaltszahlungen ins Ausland? Wenn ja, wo finde ich diese?