Gründung Unternehmen in Dänemark, aber wohnen in Deutschland

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Revisor
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Gründung Unternehmen in Dänemark, aber wohnen in Deutschland

Beitrag von Revisor »

Ich möchte in Dänemark - in Grenznähe zu Flensburg - ein Unternehmen gründen und suche einen Büroraum. Aus Deutschland kenne ich es so, dass es "Gründerzentren" gibt in denen man in der Gründungsphase für kleines Geld ein Büro mieten kann und als Dienstleistung wird angeboten das Telefonate und Post angenommen werden. Leider kann ich im Internet keinen Hinweis auf so ein Angebot finden. Ich denke das ich vor der Anmeldung beim Finanzamt in Dänemark eine Geschäftsadresse haben sollte.

Auch darf ich die Dienstleistung die ich anbieten will nicht in Deutschland machen und muß darum schon ein Büro in Dänemark haben - es reicht nicht sich eine Schubkarre dänische Erde unter den Schreibtisch zu kippen. Gesetzgebung in Deutschland, erste Fassung verabschiedet am 06.05.1933

Für eine Hilfestellung wäre ich dankbar
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Eine Büroadresse reicht nicht. Wenn Du in DK nicht wohnst, musst Du hier ein Aps oder AS Gründen (Gmbh oder AG) und diese muss ausreichend Eigenkapital haben. Der billigste Form wäre ein Aps mit ein Eigenkapital von 200.000 Kronen.Beachte auch, es müssen mindestens drei Gesellschafter sein.
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oetschy
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Beitrag von oetschy »

Hej,

also wird in DK nur ein Briefkasten gesucht oder soll in DK für DK eine Dienstleistung (welcher Art)
erbracht werden?

Welche Rechtsform der Firma ist angedacht? I/S;ApS;A/S oder K/S. Daraus ergibt sich u.U. die Notwendigkeit,
in DK einen Wohnsitz zu unterhalten.

Sollte es mehr als rechtliche Gestaltung oder Hobby betreffen, würde ich ein Konsutation mit der
Deutsch-Dänischen-Handelskammer empfehlen.
http://www.handelskammer.dk/de/home/

Alle andersweitigen Motive anmieren nur zu spekulativen Konstrukten.

Büroraum in Grenznähe dürfte das (derzeit) kleinste Problem sein.

Hejhej
Joachim
judie
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Beitrag von judie »

Hi, hat sich die Gesetzgebung seit 2010 geändert für eine ApS?

Wir haben letztes Jahr als EU-Bürger wohnhaft in Deutschland eine ApS in DK gegründet und mussten soweit ich das erinnere "nur" 125.000 Kronen nachweisen.
Mit den drei Gesalschaftern meinst du sicher die AS, denn wir sind nur zu zweit... zumal es damals unseres Wissens nach keine weitere Auflage gab.

Frage das rein aus Interesse, wir kriegen solche Sachen ja nicht immer mit.
Revisor
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Beitrag von Revisor »

Vielen Dank für die Antworten.

Ich hatte mich vor längerer Zeit mal in Kopenhagen bei der Handelskammer informiert und da wurde mir gesagt: kein Problem.

Ich wohne ca. 30 Km von Krusau entfernt und denke das ich in der Anfangszeit je nach Auftragslage 1 oder 2 Tage in der Woche zu dem Büro fahre um zu arbeiten - also keine Briefkastenadresse. Darum ja auch möglichst in Grenznähe, denn sonst wäre die Adresse völlig egal. Sonst bin ich immer nach Flensburg und Schleswig zur Arbeit gefahren. Da ich nun von der Arbeitslosigkeit bedroht bin möchte ich den Schritt in die Selbständigkeit wagen, was ich aber trotz 20 Jahren Berufserfahrung in Flensburg nicht machen darf.

Gründen möchte ich ein Einzelunternehmen als "Einzelkämpfer", also zumindest in der Gründungsphase keine Angestellten.

Soweit ich informiert bin, darf ich in der EU als EU-Bürger überall ein Unternehmen gründen. Angeblich soll das unabhängig vom Wohnsitz möglich sein. Kann natürlich auch sein, dass ich falsche informationen habe.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

judie hat geschrieben:Hi, hat sich die Gesetzgebung seit 2010 geändert für eine ApS?
Nein in September 2009, aber anders als ich dachte. Es müssen nur 2 Teilhaber sein und der Mindestkapital ist jetzt nur 80.000 Kronen.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Revisor hat geschrieben:Soweit ich informiert bin, darf ich in der EU als EU-Bürger überall ein Unternehmen gründen. Angeblich soll das unabhängig vom Wohnsitz möglich sein. Kann natürlich auch sein, dass ich falsche informationen habe.
Kannst Du ja. Deshalb kannst Du z.B. auch ohne weiteres ein ApS oder AS in DK gründen.

Wenn Du aber als Einzelunternehmer (Selbständiger, Freiberufler OHG) in DK tätig sein willst, dann musst Du auch hier Dein Wohnsitz haben (das ist anders als in DE). Der Grund ist, dass man als Unternehmer MwSt. von den Kunden reinholt, und diese muss später an das Finanzamt überwiesen werden. Das Finanzamt will nun sicher sein, dass sie ihr Geld bekommt.
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Beitrag von Revisor »

Vielen Dank erst einmal für die Antworten - Briefkasten(?) ich hatte mir schon gedacht, dass das von einem Berufskollegen kommt :mrgreen:

Inzwischen hatte ich auch Gelegenheit mich noch einmal bei einem Mitarbeiter der Handelskammer und einem dänischen Steuerberater zu erkundigen: diese Vorschrift kennt von denen niemand, dass bei der Gründung eines Einzelunternehmens in Dänemark auch ein Wohnsitz in Dänemark vorhanden sein muss. Meine Frage wäre jetzt: wo steht das? Der Statsautoriseret revisor sagt das auch.

Die ursprüngliche Frage wäre dann auch weiterhin, gibt es diese Gründerzentren zur Miete eines Büros und Unterstützung der Gründung auch in Dänemark im grenznahen Bereich?
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Beitrag von Rombay »

Frag doch mal die Handelskammer bzw. das Infocenter Grenze in Padborg.

[url]http://www.region.de/wm209654[/url]
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Revisor hat geschrieben:diese Vorschrift kennt von denen niemand, dass bei der Gründung eines Einzelunternehmens in Dänemark auch ein Wohnsitz in Dänemark vorhanden sein muss. Meine Frage wäre jetzt: wo steht das? Der Statsautoriseret revisor sagt das auch.
Ich glaube nicht, dass es irgendwo so steht. Im Prinzip geht es nämlich nicht um die Gründung einer Firma. Dafür gibt es nämlich gar keine Vorschriften. Etwas wie OHG oder so was gibt es nämlich gar nicht.

Also eigentlich könntest Du ein Büroraum mieten und die Welt mitteilen dies wäre jetzt Deine Firma. ABER, Du willst ja auch Rechnungen ausstellen. Darauf willst Du ja auch die MwSt. in Rechnung stellen und dazu musst Du beim Finanzamt zugelassen werden. Das Finanzamt muss Dir ja eine Steuernummer zuteilen, damit Deine Rechnungen gültig sind und Deine gewerbliche Kunden die MwSt. wieder abziehen können.

Mit ein Einzelunternehmen in DK und ein Wohnsitz im Ausland, wirst Du diese Steuernummer nicht bekommen. Das Finanzamt begründet es damit, dass sie sicher sein wollen, dass sie später der einbehaltene MwSt. auch tatsächlich bekommen. Wenn Du hier ein Aps oder AS hast, dann könnte das Finanzamt ja notfalls auf der Firmenkapital zugreifen. Wenn Du hier ein Wohnsitz hast, könnte sie auf Dich zugreifen.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Du das Problem evtl. durch Sicherheit (z.B. Bankgarantie) lösen kannst. Ich vermute allerdings, dass es einfacher sein wird ein Aps zu gründen. Ansprechpartner ist aber Skat.
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