Hej,
ich arbeite seid 3. Januar 2005 als Zeitungszustellerin in Kirke Hyllinge und bin festangestellt, mit Arbeitsvertrag. Ich würde gerne in die a-Kasse einzahlen, damit ich etwas mehr Sicherheit habe, wenn ich Arbeitslos werden sollte. Hier im Forum habe ich schon gelesen, das man mindestens 1 Jahr einzahlen muss, um etwas raus zu bekommen. Kann mir vielleicht jemand sagen, wie man in die a-Kasse einzahlt und wie viel man dort mindestens im Monat einzahlen muss? Mir ist das System leider noch nicht ganz klar geworden.
Vielen Dank und viele Grüße von Petra von Svanholm Gods in DK
Zuletzt geändert von PetraStoll am 27.02.2005, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
hej petra,
frag deinen arbeitsgeber, welche a-kasse für diesen bereich zuständig ist. es gibt auch a-kassen, die unabhängig vom arbeitsgebiet sind, zb den kristelige fagforening, die sind oft billiger. dann rufst du dort an und bittest um ein anmeldeformular.
die beitragshöhe ist u.a. abhängig von der stundenzahl, auch haben die verschiedenen a-kassen verschiedene beitragssätze, mit efterlønstillæg oder ohne usw. aber das können die von der a-kasse für die du dich entscheidest besser erklären.
hejhej
evi
Hallo
Die fuer dich zustaendige Gewerkschaft unterhalt auch immer eine a-kasse.
In der Regel bist du hier am besten aufgehoben.In deinem Beitrag ist dann auch gleich die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft mit drin.Ein nicht zu unterschaetzender Vorteil. Die Beitraege sind abhaengig vom Verdienst und an diesem gemessen auch empfindlich hoch, lassen sich aber Steuerlich anrechnen.
Hilsen Johann
Hej Petra,
du kannst Dich-wenn du das willst-unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft in eine A-Kasse anmelden. Und da kannst du dir sogar die billigste A-Kasse aussuchen weil die Leistungen stattlich geregelt und immer gleich sind. Das hängt also, obwohl jede Gewerkschaft auch eine A-Kasse hat, nicht von einer evtl.Mitgleidschaft ab. Meine Gewerkschaft z.B. ist A-Kassentechnisch viel zu teuer, so dass ich eine andere A-Kasse wählte.
Es gibt aber A-Kassen, die nur bestimmt Berufsgruppen aufnehmen!
Wenn Du in einer A-Kasse bist, kannst Du auch Anrecht auf Efterløn (Rente ab 60 Jahren)ansparen, es sei denn Du bist noch zu jung dazu.
Für Deutsche die in Dänemark arbeiten ist es übrigens Pflicht in einer A-Kasse zu sein.... für Dänen ist es freiwillig.
Hilsen
karsten
Bearbeitet von - Karsten L. am 01.03.2005 13:22:48
Bearbeitet von - Karsten L. am 01.03.2005 13:23:26
@Karsten:
Wo steht das, dass man als Seutscher Mitglied in einer A-Kasse sein muss???
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass mich danach je jemand gefragt hat.
Mal abgesehen davon ist es sinnvoll, Mitglied zu werden.
@alle:Wenn ich er richtig erinnere, kann man auch seinen deutschen Anspruch nach DK überführen, so dass man schon vor Ablauf eines Jahres Anspruch hat. Das geht mit irgendsoeinem E 300 Formular, die genaue Zahl habe ich gerade nicht im Kopf.
Hilsen Kirsten
Hej Kiko! Ich habe es auch nicht gewusst als ich nach DK auswanderte (A-Kasse Pflicht für Deutsche) aber Du kannst es nachlesen auf http://www.kopenhagen.diplo.de/de/informationen/leben_arbeiten/arbeitsaufnahme.html
da steht:Deutsche Staatsangehörige, die zur Arbeitsaufnahme nach Kopenhagen kommen, können die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise bei folgender Behörde beantragen:
• gültiger Reisepass,
• Arbeitsvertrag oder einen aussagefähigen Nachweis der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit,
• Nachweis der Mitgliedschaft in einer dänischen Arbeitslosenkasse, sowie
• zwei Passbilder.
HAllo Karsten
Hiermit ist die gesetzliche a-Kasse gemeint die aus der steuer gespeist wird.
Habe erst kuerzlich meine aufenthaltserlaubniss bekommen ohne jemals einen solchen nachweis erbracht zu haben und gefragt hat schon niemand danach.
Eine nachfrage bei der Gewerkschaft hat auch ergeben das es dort vollkommen unbekannt ist das es eine solche pflichtmitgliedschaft gibt.
Hej Joke,
was ist denn die gesetzliche a-Kasse die aus der Steuer gespeist wird, davon habe ich nie gehört - interessiert mich mal brennend......
Mir hat übrigens auch nie jemand was über A-Kasse in DK gesagt, als ich nach DK kam gab's noch kein internet und die Behörden wirkten eher uninformiert, so dass ich die Aufenthaltsgenehmigung auch ohne A-Kasse bekam, ich las erst später dass es für Deutsche Pflicht sein soll in einer A-Kasse in DK zu sein (so es denn stimmt). Und ich habe mich erst später angemeldet - so bekomme ich nun efterløn auch erst später als normal, denn ich habe die Mindestmitgliedschaft in der dänischen A-Kasse nicht erfüllt und die deutsche Mitgliedschaft konnte wegen der Lücke nicht mehr angerechnet werden. Mist!!)
Hilsen
karsten
Bearbeitet von - Karsten L. am 02.03.2005 13:29:44
Wir sind im September 2002 nach DK gezogen und haben auch die Arbeitserlaubnis etc. ohne Mitgliedschaft in einer A-Kasse erhalten. Diese Regelung ist mir unbekannt und wir sind bis heute nicht darauf hingewiesen worden, Mitglied einer A-Kasse zu sein (was wir auch nicht sind).
Also eine "staatliche" A-kase gibt es meines Wissens nach nicht. Man bezahlt von seinem Lohn den AM-bidrag, also Arbeitsmarkt-Beitrag, aber da hört es dann auch auf, der "Rest", zumindest bezüglich der Arbeitslosigkeitsabsicherung, ist freiwillig.
Mir dämmert gerade auch etwas, das damals gelesen zu haben, nach einigen Nachfragen stellte sich diese Info allerdings als FALSCH heraus... (Wie so einiges, was man 2 mal hinterfragen sollte....)
Hilsen Kirsten
Hej,
vielen Dank für die vielen Informationen, sie haben mir sehr weiter geholfen. Das System ist ja echt ganz anders, als in D.
So, nun habe ich noch ein paar neue Fragen. Ich habe hier die Infos von "Det Faglige Hus" vorliegen und sie behaupten von sich, sie wären sehr billig. Aber wenn ich nicht viel einzahle, bekomme ich dann bei Arbeitslosigkeit
auch weniger raus? (Danske Lønmodtagerses A-kasse, 267 DKK im Monat.) Hier steht das ich bei unfreiwilliger Arbeistlosigkeit max. 85% meines alten Lohns bekomme. Das sieht dann aber ja nicht so toll aus, wenn ich jetzt ca. 5000 DKK (ohne Abzüge) im Monat bekomme. Weiss jemand, wo von es abhängt, wie viel Arbeitslosengeld ich bekomme, wenn ich ein Jahr eingezahlt habe? Es handelt sich bei diesem Job um einen Teilzeitjob und nicht um einen Vollzeit Job.
HI,
habe jetzt mal nur diesen thread überflogen, möchte aber dennoch kurz meine eigenen Erfahrungen mitteilen:
Ich war 3,5 Jahre in Dänemark tätig. Ich wusste darum, dass Arbeitstlosikeit nur über die A-Kasse versichert war. Nun erkundigte ich mich in Deutschland beim Arbeitsamt und die erzählten mir, nein, ich müsse mich dort nicht versichern, denn wenn ich arbeitslos wäre, würde ich von Deutschland aus mein Geld bekommen und die würden es nicht aus Dänemark zurück erhalten. Ich fragte zweimal nach, aber der Herr blieb bei seiner Aussage.
Dann kam der Tag, an dem ich arbeitslos wurde. Was war? Nein, ich bekäme kein Geld vom Arbeitsamt, denn ich sei ja nicht versichert gewesen. Mein Einwand, dass mir das deutsche Arbeitsamt ja geraten hatte, mich nicht zu versichern, das Geld zu sparen, galt nicht. Natürlich hatte ich mir jene Aussage nicht schriftlich geben lassen, denn irgendwie vertraut man ja den Beamten. (besser nicht, sage ich heute)
Nun denn, ich sah niemals einen Pfennig Arbeitslosengeld. Hab trotzdem meinen Spaß gehabt, denn ich konnte so mit dem Berater vom Arbeitsamt recht fair umgehen (= er hasste mich und wollte mich ärgern und so ging ich auch mit ihm um).
Fazit: jeder, der in Dänemark arbeitet, sollte sich in seiner A-Kasse versichern. Die sind hinterher auch sehr viel kollanter als ein deutsches Arbeitsamt. Lohnt sich also.
gruß
trail
Hallo,
jetzt auch von mir eine Frage:
Ich habe eine befristete Arbeitserlaubnis/ Aufenthaltserlaubnis auf grund meines 14 monatigen Arbeitsvertrages hier in DK bekommen. Da ich nicht davon ausgehe, hier nach ablauf der Vertrages weiterarbeiten zu koennen, werd ich wohl nach Deutschland zurueckgehen.. vor allem weil durch diese begrenzte AUfenthaltsgenemigung bei mir der Eindruck enstanden ist, dass ich das soll/muss.
In diesem Fall macht es keinen Sinn in soner A_Kasse versichert zu sein, oder?
Gruess, Katja