Kind zieht zu deutschen Vater nach Dänemark.
Kind zieht zu deutschen Vater nach Dänemark.
Hallo zusammen,
ich habe schon die Suchfunktion benutz und finde keine Antwort für mich.
Mein Ex ist mit seiner dänischen Freundin Anfang des Jahres nach DK ausgewandert. Unsere gemeinsame Tochter zieht in den Sommerferien ebenfalls nach Dänemark. Daraus ergeben sich einige Fragen. Als Vorabinfo schon mal, ich weiß nicht ob er oder sie arbeit dort hat. Diverse Infos bekomme ich von ihm nicht. Und ich bin damit einverstanden, dass unsere Tochter (12) auswandert. Da ich bei unserer Gemeinde keine Auskunft bekomme, da sie sich damit nicht auskennen, wie was wo gemacht werden muss.
Wie funktioniert dass mit dem abmelden und anmelden in DK bei Kindern, benötigt sie einen Reisepass oder ähnliches? Wenn ja einen deutschen oder dänischen Pass?
Um die Sprachschule will er sich mit der Tochter in den Ferien kümmern.
Muss ich als Mutter, die in Deutschland lebt, was besonderes beachten?
Wie bekomme ich Infos über Stand der Schule, wenn der Vater mir keine Infos gibt? Wir haben gemeinsames Sorgerrecht.
In Deutschland sind ja viele Sachen, bei denen wir beide unterschreiben müssen. Gibt es sowas auch in Dänemark?
Gibt es ein Insitution in Deutschland, die mir Auskunft geben kann?
Entschuldigt bitte, ich laufe hier gegen eine Wand, da mir keiner richtige darauf antworten kann.
Danke für eure Hilfe.
Grüße
Kikki
ich habe schon die Suchfunktion benutz und finde keine Antwort für mich.
Mein Ex ist mit seiner dänischen Freundin Anfang des Jahres nach DK ausgewandert. Unsere gemeinsame Tochter zieht in den Sommerferien ebenfalls nach Dänemark. Daraus ergeben sich einige Fragen. Als Vorabinfo schon mal, ich weiß nicht ob er oder sie arbeit dort hat. Diverse Infos bekomme ich von ihm nicht. Und ich bin damit einverstanden, dass unsere Tochter (12) auswandert. Da ich bei unserer Gemeinde keine Auskunft bekomme, da sie sich damit nicht auskennen, wie was wo gemacht werden muss.
Wie funktioniert dass mit dem abmelden und anmelden in DK bei Kindern, benötigt sie einen Reisepass oder ähnliches? Wenn ja einen deutschen oder dänischen Pass?
Um die Sprachschule will er sich mit der Tochter in den Ferien kümmern.
Muss ich als Mutter, die in Deutschland lebt, was besonderes beachten?
Wie bekomme ich Infos über Stand der Schule, wenn der Vater mir keine Infos gibt? Wir haben gemeinsames Sorgerrecht.
In Deutschland sind ja viele Sachen, bei denen wir beide unterschreiben müssen. Gibt es sowas auch in Dänemark?
Gibt es ein Insitution in Deutschland, die mir Auskunft geben kann?
Entschuldigt bitte, ich laufe hier gegen eine Wand, da mir keiner richtige darauf antworten kann.
Danke für eure Hilfe.
Grüße
Kikki
@Kikki,
ob dein Ex und dessen dänische Freundin in DK Arbeit hat dürfte in dem Fall uninteressant sein. Vielmehr wird es die Behörden interessieren ob Du deiner Unterhaltspflicht nachkommen kannst. Wieso bist Du überhaupt damit einverstanden das sie mit auswandert und Du sie ins offenbar ungewisse schickst weil auch der Kontakt zwischen beiden Elternteilen nicht funktioniert ?? Dein Posting wirft eigentlich mehr Fragen auf als man Antworten geben kann.
ob dein Ex und dessen dänische Freundin in DK Arbeit hat dürfte in dem Fall uninteressant sein. Vielmehr wird es die Behörden interessieren ob Du deiner Unterhaltspflicht nachkommen kannst. Wieso bist Du überhaupt damit einverstanden das sie mit auswandert und Du sie ins offenbar ungewisse schickst weil auch der Kontakt zwischen beiden Elternteilen nicht funktioniert ?? Dein Posting wirft eigentlich mehr Fragen auf als man Antworten geben kann.
Hallöchen,
das ist eine verdammt lange Geschichte. Sie hat 11,5 Jahre bei mir gelebt. Dann kam die Pupertät. Nach heftigen Streits etc. konnte meine Tochter sich entscheiden: entweder zum Vater, WG, oder an den Problemen gemeinsam arbeiten. Sie hat sich für den Vater entschieden.Bis dahin wohnte der Vater auch noch in Deutschland mit Freundin. Sie planten dann ganz spontan nach DK auszuwander. Und meine Tochter möchte mit. Ist für mich kein Problem. Ihre Entscheidung und sie lernt endlich mal richtig ihren Vater kennen, da er sich 11 Jahre nicht wirklich um sie gekümmert hat.
Seine Eltern haben meine Tochter mit Geld etc. überschüttet sprich, gegen mich heftig aufgehetzt.
Für mich ist es halt heftig, dass er mir keine Infos gibt. Über das wann und wie.
Ich werde wohl kein Unterhalt zahlen können, dass ich nicht genug verdiene. Werde aber diese Woche noch zur Unterhaltsstelle gehen um es ausrechnen zu lassen.
Er geht angeblich noch in eine Sprachschule, seine Freundin soll schon arbeit haben.
Er muss auch noch Unterhalt für unser gemeinsamen Sohn, der in Deutschland lebt, zahlen.
Ach ja mir fällt noch eine Frage ein.
Die Kindergeldstelle hat mich angeschrieben, um eine Verdienstabrechnung von mir zu bekommen, da scheinbar nach EU-Recht, derjenige das Kindergeld bekommt, der ein Einkommen hat.
Er hat ja noch keins, ich aber, also bekomme ich das KG von meinem Sohn. Was ist mit dem KG meiner Tochter wenn die ausgewandert ist?
Sorry, ich glaube es ist alles etwas kompliziert.
Grüße
das ist eine verdammt lange Geschichte. Sie hat 11,5 Jahre bei mir gelebt. Dann kam die Pupertät. Nach heftigen Streits etc. konnte meine Tochter sich entscheiden: entweder zum Vater, WG, oder an den Problemen gemeinsam arbeiten. Sie hat sich für den Vater entschieden.Bis dahin wohnte der Vater auch noch in Deutschland mit Freundin. Sie planten dann ganz spontan nach DK auszuwander. Und meine Tochter möchte mit. Ist für mich kein Problem. Ihre Entscheidung und sie lernt endlich mal richtig ihren Vater kennen, da er sich 11 Jahre nicht wirklich um sie gekümmert hat.
Seine Eltern haben meine Tochter mit Geld etc. überschüttet sprich, gegen mich heftig aufgehetzt.
Für mich ist es halt heftig, dass er mir keine Infos gibt. Über das wann und wie.
Ich werde wohl kein Unterhalt zahlen können, dass ich nicht genug verdiene. Werde aber diese Woche noch zur Unterhaltsstelle gehen um es ausrechnen zu lassen.
Er geht angeblich noch in eine Sprachschule, seine Freundin soll schon arbeit haben.
Er muss auch noch Unterhalt für unser gemeinsamen Sohn, der in Deutschland lebt, zahlen.
Ach ja mir fällt noch eine Frage ein.
Die Kindergeldstelle hat mich angeschrieben, um eine Verdienstabrechnung von mir zu bekommen, da scheinbar nach EU-Recht, derjenige das Kindergeld bekommt, der ein Einkommen hat.
Er hat ja noch keins, ich aber, also bekomme ich das KG von meinem Sohn. Was ist mit dem KG meiner Tochter wenn die ausgewandert ist?
Sorry, ich glaube es ist alles etwas kompliziert.
Grüße
@Kikki,
wenn er als Vater keinen Wohnsitz mehr in D hat und in D auch nicht mehr Steuerpflichtig ist dann hat er auch keinen Anspruch mehr auf Kindergeld in Deutschland. Und das hab ich selbst erfahren müssen. Allerdings ist er in dem Jahr wo er ausgewandert ist noch voll Steuerpflichtig in D und hat auch Anspruch auf KG allerdings im Folgejahr nicht mehr. Es sei denn er behält einen festen Wohnsitz in D das würde die sache widerum ändern. Also vom Einkommen ist das auf jeden fall nicht abhängig.
wenn er als Vater keinen Wohnsitz mehr in D hat und in D auch nicht mehr Steuerpflichtig ist dann hat er auch keinen Anspruch mehr auf Kindergeld in Deutschland. Und das hab ich selbst erfahren müssen. Allerdings ist er in dem Jahr wo er ausgewandert ist noch voll Steuerpflichtig in D und hat auch Anspruch auf KG allerdings im Folgejahr nicht mehr. Es sei denn er behält einen festen Wohnsitz in D das würde die sache widerum ändern. Also vom Einkommen ist das auf jeden fall nicht abhängig.
Seht ihr wie besch... unsere Behörden hier im Landkreis sind.
Ich bekomme ja kein sowieso KG mehr für meine Tochter, da sie für den Übergang bei den Großeltern lebt. Als ich die Aufforderung bekomme habe, in dem ic h die Einkommensbescheinigung einschicken müsste, teilten die mir mit, das wenn ich kein Einkommenspflichtes Einkommen hätte, auch kein KG mehr bekommen würde, sondern der Vater, falls er in DK Einkommen hätte. Und ich könnte hoffen, dass er mir das für mein Sohn wieder zurück führt. Auf meine Frage warum, sagte man mir, es sei EU Einkommenssteuergesetz.
Danke euch. Ich werde mich morgen ans Telefon hängen und alle möglichen Stellen abtelefonieren. Auch was den Pass für meine Tochter angeht.
Sie wird ja hier abgemeldet und in DK angemeldet. Ich bin am überlegen ob ich sie als 2. Wohnsitz weiterlaufen lassen sollte. Macht das ein Unterschied, ob abgemeldet oder noch angemeldet? Die Aussagen sind ja etwas widersprüchlich. Sie würde nach Hals ziehen.
Grüße
Ich bekomme ja kein sowieso KG mehr für meine Tochter, da sie für den Übergang bei den Großeltern lebt. Als ich die Aufforderung bekomme habe, in dem ic h die Einkommensbescheinigung einschicken müsste, teilten die mir mit, das wenn ich kein Einkommenspflichtes Einkommen hätte, auch kein KG mehr bekommen würde, sondern der Vater, falls er in DK Einkommen hätte. Und ich könnte hoffen, dass er mir das für mein Sohn wieder zurück führt. Auf meine Frage warum, sagte man mir, es sei EU Einkommenssteuergesetz.
Danke euch. Ich werde mich morgen ans Telefon hängen und alle möglichen Stellen abtelefonieren. Auch was den Pass für meine Tochter angeht.
Sie wird ja hier abgemeldet und in DK angemeldet. Ich bin am überlegen ob ich sie als 2. Wohnsitz weiterlaufen lassen sollte. Macht das ein Unterschied, ob abgemeldet oder noch angemeldet? Die Aussagen sind ja etwas widersprüchlich. Sie würde nach Hals ziehen.
Grüße
Hallo,
erst einmal musst Du schriftlich erklären, das Du einverstanden bist, das Deine Tochter nach Dänemark ziehen darf.
Das braucht der Vater für die Anmeldung bei der Kommune.
Nach ca. 14 Tagen bekommt er dann Post mit der CPR Nummer der Tochter und dann kann er Schule etc. anmelden.
Auch KiGeld. Das bekommt dann er in DK für die Tochter.
KiGeld ist in D nicht Einkommensabhängig, egal ob Arbeit oder Hartz iV, sondern der, wo das Kind lebt, oder wenn beide Sorgerecht haben, der der es beantragt hat.
LG
erst einmal musst Du schriftlich erklären, das Du einverstanden bist, das Deine Tochter nach Dänemark ziehen darf.
Das braucht der Vater für die Anmeldung bei der Kommune.
Nach ca. 14 Tagen bekommt er dann Post mit der CPR Nummer der Tochter und dann kann er Schule etc. anmelden.
Auch KiGeld. Das bekommt dann er in DK für die Tochter.
KiGeld ist in D nicht Einkommensabhängig, egal ob Arbeit oder Hartz iV, sondern der, wo das Kind lebt, oder wenn beide Sorgerecht haben, der der es beantragt hat.
LG
Man vergisst leicht um was es sich gehandelt hat, aber nie wie man behandelt wurde.....
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- Lars J. Helbo
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Re: Kind zieht zu deutschen Vater nach Dänemark.
Ja, einen Reisepass sollte sie haben und weil sie ja DE Staatsangehöriger ist, kann sie nur einen DE haben/bekommen.Kikki hat geschrieben:Wie funktioniert dass mit dem abmelden und anmelden in DK bei Kindern, benötigt sie einen Reisepass oder ähnliches? Wenn ja einen deutschen oder dänischen Pass?
Bei Kindern ist die normale Schule für den Sprachunterricht verantwortlichKikki hat geschrieben:Um die Sprachschule will er sich mit der Tochter in den Ferien kümmern.
Das könnte schwierig werden. Noten gibt es ja erst in der 8. Klasse. Die Schule muss den Eltern regelmäßig unterrichten, aber meistens funktioniert das durch Elterngespräche. Dazu kannst Du bestimmt eingeladen werden, aber dann müsstest Du jedes mal hinfahren.Kikki hat geschrieben:Wie bekomme ich Infos über Stand der Schule, wenn der Vater mir keine Infos gibt?
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig