Hallo
Hab mal wieder eine Frage zum Auto mit deutschen Kennzeichen in DK.
Wir ziehen im Oktober wieder zurueck nach deutschland, DK ist leider nicht unser Land aber wir hatten eine gute Zeit.
Da meine Freundin hier als Studentin angemeldet war, und jetzt zum Semesterende abgemeldet wird, ist sie ja nur als Tourist hier und kann unseren VW Bus mitbringen. (Wir haben noch einiges zu transportieren)
Wie ich es verstehe kann sie ohne probleme als tourist mit unserem Fahrzeug fahren.
Soweit ich weiss, kann man auch mit Wohnsitz in DK ein Farzeug mit deutschem Kennzeichen fahren, wenn der BESITZER? mit im Fahrzeug ist.
Muss es der Besitzer sein, oder kann es irgendjemand sein, der das Auto fahren duerfte? Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen.
Darf ich das Auto fahren, wenn meine Freundin mit im Fahrzeug sitzt?
Ich hab die genauen Gesetze leider nie so richtig verstanden.
Vielen Dank
Kai
Nochmal Autofrage...
eigentümer ist grundsätzlich der, dem etwas rechtmäßig gehört, besitzer ist der, der aktuell die gewalt über die jeweilige sache hat
beispiel:
ich kaufe mir einen laptop, damit bin ich der eigentümer, ich leih ihn dir aus, dann bist du von da, wo du den laptop übergeben bekommst bis da, wo du ihn mir zurückgibst der besitzer, eigentümer bin aber die ganze zeit über ich
fazit also:
eigentümer ist auf dem papier erstmal derjenige, dessen name im kfz schein als halter steht, besitzer aus juristischer sicht ist der, der am steuer sitzt bzw den schlüssel in der tasche hat
beispiel:
ich kaufe mir einen laptop, damit bin ich der eigentümer, ich leih ihn dir aus, dann bist du von da, wo du den laptop übergeben bekommst bis da, wo du ihn mir zurückgibst der besitzer, eigentümer bin aber die ganze zeit über ich
fazit also:
eigentümer ist auf dem papier erstmal derjenige, dessen name im kfz schein als halter steht, besitzer aus juristischer sicht ist der, der am steuer sitzt bzw den schlüssel in der tasche hat
PS bist du sicher, dass deine freundin aus juristischer sicht touristin ist? hat sie noch einen wohnsitz in DK? falls ja ist sie keine touristin und hat ja grundsätzlich sofern du für sie aufkommst ein unbefristetes aufenthaltsrecht, im gesetzestext steht, dass die gesetze bezüglich auto für diejenigen gelten, die ihren lebensmittelpunkt in DK haben und solange sie noch in DK gemeldet ist und keinen pendlerstatus hat wird das auf sie zutreffen