Lars schrieb:
Der Beweislast, ob ein Hund einer dieser Rassen angehört oder nicht, liegt allein beim Besitzer.
Und wer ein hund hat, der so ähnlich aussieht, sollte das Stammbuch mitbringen, damit er beweisen kann, dass es nicht verboten ist.
Ich habe keinen Hund,nicht einmal einen, der einem Kampfhund ähnelt.
Dennoch erscheinen mir diese Aussagen fragwürdig. Abgesehen davon, dass Ähnlichkeitsfeststellungen vage und willkürlich sein können, frage ich mich, was denn die Stammbuchforderung bedeutet.
Heißt diese, dass man nur noch Hunde vom Züchter nach DK in den Urlaub mitnehmen darf, um Zweifel auszuräumen? Was ist mit den zahlreichen und liebenwerten Mischlingen, die von DK-Urlaubern mitgebracht werden wollen?
Wer und vor allen Dingen mit welcher Qualifikation soll eigentlich entscheiden, ob Ähnlichkeiten vorhanden sind?
Wie gut, dass es DNA-Test für Mix-Hunde gibt.
Liebe(r) Ferienhausvermittler,
ich bitte darum, auf den entsprechenden Internetseiten darauf hinzuweisen, dass ein Hund in Dänemark nur sicher vor Willkür ist mit Stammbuch oder DNA-Test. Allerdings weiß ich nicht, ob überhaupt der DNA-Test "beweislastwürdig"( klingt wie beißlastwütig) sein könnte.
Vielen Dank im Voraus!
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