Gibt es in DK keine Krankschreibung vom Arzt ?

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kalinka
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Gibt es in DK keine Krankschreibung vom Arzt ?

Beitrag von kalinka »

Hallo an Alle,

mein Mann ist krank in DK, war auch schon zweimal im Krankenhaus. Bei der Nachuntersuchung im KH sagte er dem Arzt, dass es noch keine Besserung eingetreten ist. Darauf hin schrieb der Arzt neue Medikamente auf und sagte er soll in vier Wochen wiederkommen. (Termin bekommen)

Da ihm ständig schwindelig ist, kann er doch nicht an Maschinen arbeiten.
Er ist jetzt fast vierzehn Tage krank, hat aber vom Arzt nichts Schriftliches bekommen, z.B. Herr soundso ist bis zum..krank und arbeitsunfähig, wie das in Deutschland üblich ist. Was soll er denn seinem Arbeitgeber sagen ?

Kann man denn in DK einfach zu Hause bleiben, wenn man sich krank fühlt ?

Wir sind schon sehr verunsichert.

Weiß jemand Rat ? Wäre sehr wichtig.
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

andererseits gibts in DK aber auch keinen deutschen kündigungsschutz, der den arbeitgeber daran hindert, die leute wegen häufiger fehlzeiten einfach vor die tür zu setzen :wink:
Tosse
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Beitrag von Tosse »

Biggi hat geschrieben:Nein, hier gibts keine Krankenscheine. Die, die es gab, musste der Arbeitgeber, wenn er was Schriftliches haben wollte, bezahlen. Diese Regelung wurde letztes Jahr abgeschafft.
Kann man denn in DK einfach zu Hause bleiben, wenn man sich krank fühlt ?
Ja, kann man.

:arrow: So wie manche Kollegen, die dann morgens um 7 anrufen und sich krank melden, weil sie keine Lust haben. :wink:

Hey,

und wieder was dazu gelernt! Es würde mich interessieren ob es eine
Statistik darüber gibt, wieviel Tage Arbeitnehmer in DK aufgrund Krankheit pro Jahr fehlen.

In Deutschland haben Arbeitnehmer im Jahr 2008 durchschnittlich
rund 11 Tage gefehlt.

Gruß Torsten
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Biggi hat geschrieben:Nein, hier gibts keine Krankenscheine. Die, die es gab, musste der Arbeitgeber, wenn er was Schriftliches haben wollte, bezahlen. Diese Regelung wurde letztes Jahr abgeschafft.
Es gibt also nicht mehr die Atteste die ein Arbeitgeber auf Wunsch und auf seine eigenen Kosten verlangen kann?
Tosse
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Beitrag von Tosse »

Danke Biggi!

Dürfte sich im Vergleich wohl etwa die Waage halten.

Gruß Torsten
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

die typischen blaumacher sind auch nicht die, die einmal in 10 jahren für 2 monate am stück krank sind sondern eher die, die 3 mal im monat für 1-2 tage "krank" sind...und wenn man den richtigen arzt hat bekommt man in deutschland auch wegen jedem pickel ne krankschreibung für eine woche
dingo
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Beitrag von dingo »

Hallo.
das ist echt interessant. Keine Krankmeldung. Und wie sieht es dann mit der Lohnfortzahlung aus ?
Bekommt der Arbeitnehmer trotzdem weiter sein Geld, oder wer nicht arbeitet krigt auch keine Knete ?
Gruß Anja
Fuglesang
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Beitrag von Fuglesang »

Also Ihr Lieben,

bevor hier der grosse Jubel ausbricht, sei gesagt, dass diese Regelung den krankgeschriebenen Beschäftigten nicht schützt, sondern ans Messer liefert.

Denn früher war es so, dass nach 120 Krankheitstagen, kommentarlos gekündigt werden durfte.

Heute sieht es so aus, dass im Ermässen des Arbeitgebers bei undefinierbar langer oder kurzer Abwesenheit gekündigt werden darf.

Das widerum heisst, dass sich ein Betrieb schon wegen einer kleinen Grippe, seines ´unliebsamen´ Mitarbeites entledigen kann, ohne sich vor irgendeiner Distanz rechtfertigen zu müssen.

Das ist also kein Schritt in mehr Freiheit, sondern ein grosser Schritt zurück.
kalinka
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Beitrag von kalinka »

Vielen Dank Biggi,
für Deine schnelle Antwort.

Da ist es wohl am Besten, den Arbeitgeber ehrlich zu informieren, bevor man schnell mal entlassen wird. Während der Krankheit sicher nicht, aber wenn man wieder fit ist, kommt bestimmt die Kündigung. (Kann man auch mit der Begründung Krankheit gekündigt werden ?)

Weißt Du vielleicht auch, in welcher Höhe das Krankengeld von der Kommune gezahlt wird. Denn wenn der Arbeitgeber 14 Tage gezahlt hat ist die wohl zuständig.

Nehme mal an, daß es so wenig sein wird, wie der Sozialhilfesatz ?
Hina
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Beitrag von Hina »

dingo hat geschrieben:Und wie sieht es dann mit der Lohnfortzahlung aus ?
Man hat erst nach ununterbrochenen 8 Wochen und 74 Stunden Beschäftigung bei dem Arbeitgeber Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt zwei Wochen, kann aber je nach Tarifvertrag auch länger gewährt werden. Danach gibt es Krankengeld von der Kommune. Auf das Krankengeld von der Kommune hat man Anspruch, wenn man bei dem Arbeitgeber mindestens 13 Wochen und 120 Stunden ununterbrochen beschäftigt war. Die Höhe wird nach dem Stundenlohn berechnet, beträgt aber maximal 3.515 kr. pro Woche.
Aber aufpassen. Wer bei einem Arbeitgeber mit Stundenlohn beschäftigt wurde, muss sich unbedingt erkundigen, ob er tatsächlich Lohnfortzahlungsberechtigt ist. Bei mir war es bei meiner Beschäftigung bei der Kommune im ersten halben Jahr nicht der Fall, erst als ich einen neuen Vertrag mit Monatslohn bekam.
Bei uns sind erst letztens nach einer Umstrukturierung wieder einige Mitarbeiter entlassen worden, deren Fehlzeiten sich summierten. Da wird eine penible Liste geführt. Die Zeiten, wo man an jedem Mitarbeiter festhielt, weil er kaum ersetzbar war, sind fast überall vorbei.
Hilsen Hina
kalinka
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Beitrag von kalinka »

Bei vielen Löhnen setzt sich der Lohn aus Stundenlohn und diversen Zuschlägen zusammen.
Gilt da nur der Stundenlohn bei der Berechnung des Krankengeldes durch die Kommune, oder die Gehaltszettel des letzten Jahres. (z.B.Durchschnittslohn ) ?
Hina
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Beitrag von Hina »

Das wird in der Regel nach dem Grundlohn berechnet. Die Zuschläge werden ja für bestimmte ausgeübte Tätigkeiten oder bestimmte Arbeitszeiten gewährt. Sie sind damit nicht Bestandteil der Berechnung.
Hilsen Hina
kalinka
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Beitrag von kalinka »

Danke Hina, für die schnelle Antwort.

Gruß kalinka
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

Der Chef meines Mannes wollte einen Kollegen entlassen, der nach der Geburt seines Kindes auf Grund von Stress über Monate zu Hause blieb.
und ich dachte solche hypochonder gibts nur unter den deutschen arbeitslosen, die zum spargelstechen geschickt werden
toulio11
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Beitrag von toulio11 »

hallo Hina,

danke für Info. vorher habe ich dies Problem noch nicht bemerkt, da ich noch keine Krankenschreibung brauchte. Aber wer weiß. Da ich seit August eine halbjährige Ausbildung in Dänemark unternehme, ist es mir wirklich, mich sowas zu informieren.

danke für diesen Tread´! :o

lg.
Hina hat geschrieben:
dingo hat geschrieben:Und wie sieht es dann mit der Lohnfortzahlung aus ?
Man hat erst nach ununterbrochenen 8 Wochen und 74 Stunden Beschäftigung bei dem Arbeitgeber Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt zwei Wochen, kann aber je nach Tarifvertrag auch länger gewährt werden. Danach gibt es Krankengeld von der Kommune. Auf das Krankengeld von der Kommune hat man Anspruch, wenn man bei dem Arbeitgeber mindestens 13 Wochen und 120 Stunden ununterbrochen beschäftigt war. Die Höhe wird nach dem Stundenlohn berechnet, beträgt aber maximal 3.515 kr. pro Woche.
Aber aufpassen. Wer bei einem Arbeitgeber mit Stundenlohn beschäftigt wurde, muss sich unbedingt erkundigen, ob er tatsächlich Lohnfortzahlungsberechtigt ist. Bei mir war es bei meiner Beschäftigung bei der Kommune im ersten halben Jahr nicht der Fall, erst als ich einen neuen Vertrag mit Monatslohn bekam.
Bei uns sind erst letztens nach einer Umstrukturierung wieder einige Mitarbeiter entlassen worden, deren Fehlzeiten sich summierten. Da wird eine penible Liste geführt. Die Zeiten, wo man an jedem Mitarbeiter festhielt, weil er kaum ersetzbar war, sind fast überall vorbei.
Hilsen Hina
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