Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz
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Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz
Hi an Alle, hab ein kleines Problem
Meine Schwiegermutter in Spee hat letzte Woche einen Brief von der Familien Kasse Bekommen in dem steht, dass Sie zu unrecht Kindergeld bekommen habe da der Vater von meiner Freundin Unterhalt bezahlt und er somit berechtigt ist, weil Sie nicht mehr im Haushat der Mutter lebt, somit soll wohl die Berechtigung zum Kindesvater übergegangen sein. Wir sind im Juni 2009 zusammen gezogen und die Familenkasse forder jetzt zurück.
Ich Würde den Brief gerne Hochladen hab aber nicht Rausgefunden Wie das Geht
Auf Jeden Fall soll sie jetzt 1,516 € zurückzahlen obwohl Sie das Geld an meien freundin( ihre Tochter^^) weiter geleitet hat.
Jetzt ist die Frage kann sie dem wiedersprechen wenn ja wie, welche Argumente muss man bringen damit man erfolg hat.
Vielleicht noch als kleine Info Außer dem unterhalt kümert der Vater sich nicht ruft nich zu geburtstagen, Weihnachten usw an.
und Ähnliches also kein Kontakt.
es gibt ja noch die Möglichkeit den Vater zu Überzeugen das er das Kindergeld an meine Freundin abtritt, nur ich bin mir nicht sicher ob er das macht und bevor wir voreilig handel und ihn informieren das er 1500€ haben könnte wollte ich mich schlau machen
Vielen Dank und hoffe auf ganz viele Antworten
Meine Schwiegermutter in Spee hat letzte Woche einen Brief von der Familien Kasse Bekommen in dem steht, dass Sie zu unrecht Kindergeld bekommen habe da der Vater von meiner Freundin Unterhalt bezahlt und er somit berechtigt ist, weil Sie nicht mehr im Haushat der Mutter lebt, somit soll wohl die Berechtigung zum Kindesvater übergegangen sein. Wir sind im Juni 2009 zusammen gezogen und die Familenkasse forder jetzt zurück.
Ich Würde den Brief gerne Hochladen hab aber nicht Rausgefunden Wie das Geht
Auf Jeden Fall soll sie jetzt 1,516 € zurückzahlen obwohl Sie das Geld an meien freundin( ihre Tochter^^) weiter geleitet hat.
Jetzt ist die Frage kann sie dem wiedersprechen wenn ja wie, welche Argumente muss man bringen damit man erfolg hat.
Vielleicht noch als kleine Info Außer dem unterhalt kümert der Vater sich nicht ruft nich zu geburtstagen, Weihnachten usw an.
und Ähnliches also kein Kontakt.
es gibt ja noch die Möglichkeit den Vater zu Überzeugen das er das Kindergeld an meine Freundin abtritt, nur ich bin mir nicht sicher ob er das macht und bevor wir voreilig handel und ihn informieren das er 1500€ haben könnte wollte ich mich schlau machen
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Also meine freundin und ich Wohen in NRW und Ihre Mama in NiedersachsenFuglesang hat geschrieben:Wer von euch wohnt wo und steht zu wem in welchem Verhältnis?
der Vater ebenfalls in NRW jedoch nicht bei uns in der Wohnung
und
Weiss auch nicht dachte ich Poste mal und gucke ob sich jemand mit auskennt
und meine freundin ist 20^^
also ich würde mal vermuten, dass bei der festsetzung des unterhalts davon ausgegangen worden ist, dass der vater das kindergeld für deine freundin erhält, ein widerspruch mit dem hinweis, dass sie das geld an deine freundin weitergeleitet hat wird allerhöchstens dazu führen, dass die forderung dann an deine freundin gestellt wird, kindergeld wird in deutschland grundsätzlich an die eltern ausgezahlt und ist für deren aufwendungen gedacht, die sie durch ihre kinder haben, leiten sie das geld an ihre kinder weiter, weil diese zum beispiel nicht mehr im gleichen haushalt wohnen und die eltern daher keine kosten mehr durch ihre kinder haben, dann ist das ihre freie entscheidung
Das ist nicht richtig. Arbeitslose bzw. in der Ausbildung befindliche Kinder zwischen 18 und 21 Jahren können für sich selber Kindergeld beantragen und werden von der Arbeitsagentur auch darauf hingewiesen.Jan_K hat geschrieben:kindergeld wird in deutschland grundsätzlich an die eltern ausgezahlt
Richtigstellende Grüße
fadøl