Arbejdsmarkedsbidrag

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heleen
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Arbejdsmarkedsbidrag

Beitrag von heleen »

Mal eine Frage: was ist der arbejdsmarkedsbidrag genau? Ich werde auch auf der Skat Website nicht schlauer davon.
Jørg
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Beitrag von Jørg »

Hej,

hier findest Du alles:
https://www.borger.dk/EMNER/OEKONOMI-SK ... idrag.aspx

Hilsen Jørg
heleen
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Beitrag von heleen »

Liben Dank. Allerdings verstehe ich das alles nicht komplett, und der Google-Uebersetzer ist dafuer ziemlich nutzlos :oops:

Wenn ich es richtig verstehe ist das eine Pflichtabgabe aus der man untr keinen Umstaenden aussteigen kann?
kalinka
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Beitrag von kalinka »

Vielen Dank für den Tipp, hätte ich die Seite eher gefunden, hätte ich mir die Fragen zur Krankschreibung in DK sparen können. Da ist ja alles was man braucht und mit Gesetzen erklärt.

Tolle Seite :D
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

heleen hat geschrieben:Wenn ich es richtig verstehe ist das eine Pflichtabgabe aus der man untr keinen Umstaenden aussteigen kann?
Hast Du vollkommen recht. Das Wort "Arbejdsmarkedsbidrag" ist eine Art Neusprech (siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Neusprech ).

Eigentlich sollte es Bruttosteuer heißen. Es geht nämlich um ein Einkommenssteuer die vom Bruttoeinkommen berechnet wird, d.h. ohne dass man irgend welche Abzüge geltend machen kann.

Dieser Steuerart wurde Anfang/Mitte der 90'er von der damalige SPD-Regierung eingeführt. Eigentlich ging es darum die Steuereinnahmen zu erhöhen. Damit die Wähler es besser schlucken konnten, wurde das Wort "Arbejdsmarkedsbidrag" erfunden, und man hat erzählt, es ginge um ein Beitrag um die Arbeitslosigkeit (die damals relativ hoch war) zu beseitigen. Es hätte also genau so gut Solidaritetsbidrag heißen können.

In dem ursprünglichen Gesetz gab es sogar Bestimmungen, dass der Beitrag abgesenkt werden sollte, wenn die Arbeitslosigkeit zurück ginge. Allerdings waren die Bemessungsgrenzen so ausgelegt, dass die Politiker damals ganz sicher waren, dass dies nie passieren würde.

10 Jahre später kam dann (für sie) die große Überraschung. Die Arbeitslosigkeit ist tatsächlich so weit gefallen, dass man laut Gesetz diesen Beitrag hätte absenken müssen. Das hat man natürlich nicht getan, sondern man hat das Gesetz geändert - also genau wie beim Soli :D
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stockente
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Beitrag von stockente »

heleen hat geschrieben:Wenn ich es richtig verstehe ist das eine Pflichtabgabe aus der man untr keinen Umstaenden aussteigen kann?
Ja, so ist es.
...Warum würdest du das denn gern umgehen wollen ?
Lieben Gruß vom Enterich
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stockente
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Beitrag von stockente »

oh Lars , du warst einfach schneller beim Eintippen der Antwort :oops: .....Danke für die ausführliche Erklärung! :idea:
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heleen
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Beitrag von heleen »

Lieben Dank fuer deine tolle Erklaerung, Lars :D Darum hatte ich es nicht verstanden. Ich dachte es ginge um irgendeinen Beitrag zur.. Arbeitslosenversichernug, Reintegration, o.ae.
stockente hat geschrieben:a, so ist es.
...Warum würdest du das denn gern umgehen wollen ?
Lieben Gruß vom Enterich
Siehe oben. Wenn es irgendeine persoenliche Versicherung gewesen waehre haette ich geschaut ob ich dieses umgehen koennte da ich nur ungerne in Daenemark bleiben moechte und eventuell nur noch 6 Monate bleibe. Im Falle einer Arbeitslosigkeit bin ich gut genug abgesichert und wuerde dann sicher nur so lange bleiben bis ich was neues in einem anderen Land habe.
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