Doppelte-Staatsbürgerschaft

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pemoe2
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Doppelte-Staatsbürgerschaft

Beitrag von pemoe2 »

Hallo,

ich möchte zwar nicht nach DK ziehen oder auswandern, habe aber eine Frage rund um die Doppelte-Staatsbürgerschaft. Ich würde mich freuen, hier ein paar Antworten zu finden!

Meine Mutter ist dänische Staatsbürgerin, mein Vater ist deutscher Staatsbürger. Ich selbst bin in Deutschland gebohren und habe somit einen deutschen Pass.

Ich bin mehr oder weniger zweisprachig aufgewachsen, zumindest in den ersten Jahren bis zur Schule. Dänische Kindergärten oder Schulen habe ich nicht besucht. Meine Familie lebt (fast) ausschließlich in Dänemarkt, so dass ich schon immer einen regelmäßigen und engen Kontakt nach Dänemark habe.

In den letzten Jahren habe ich immer mal wieder daran gedacht, warum ich eigentlich nur die deutsche Staatsangehörigkeit habe. In diesem Zusammenhang bin ich immer mal wieder auf das Thema "Doppelte Staatsangehörigkeit" gestoßen, habe mich aber bisher nie ernsthaft damit auseinandergesetzt.

Jetzt, aus persönlichen und emotionalen Gründen, denke ich häufiger darüber nach und würde gerne in Erfahruing bringen, ob eine doppelte Staatsbürgerschaft für mich und unter welchen Voraussetzungen möglich ist.

Ich würde mich freuen, wenn der ein oder andere ein paar Tips für mich auf Lager hat!

Gruß
PeMoe
Geraldine23
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Beitrag von Geraldine23 »

Hallo,soweit ich weiß geht das nicht,entweder oder. :D :D
gelöscht1

Beitrag von gelöscht1 »

Schaust Du hier:
http://www.auswanderungen.com/doppelte-staatsbuergerschaft.html
Das ist ja wohl Deine Situation, nur von den Eltern her umgekehrt.

Ich hoffe es hilft etwas weiter.

fadøl
annikade
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Beitrag von annikade »

Das kommt unter anderem auf das Geburtsjahr an. Die entsprechenden Regelungen haben sich im Laufe der Zeit gewandelt.
Grundsätzlich sind Kinder mit Eltern aus zwei verschiedenen Nationen mit Geburt "mehrstaatig".

"Mehrstaatigkeit bedeutet, dass eine Person zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten gleichzeitig besitzt.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kind mit Geburt mehrere Staatsangehörigkeiten erwirbt, weil der Vater eine andere Staatsangehörigkeit als die Mutter besitzt) Abstammungsprinzip)."


Das Thema wurde nach meiner Erinnerung hier im Forum schon behandelt.

Gruß

/annika
judie
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Beitrag von judie »

Mein Lebensgefährte hat auch eine dänische Mutter und die deutsche Staatsangehörigkeit - als er sich nach der Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit erkundigt hat hiess es, dass es nur für nach 1979 geborene möglich sei mit der doppelten Staatsbürgerschaft.
Da er älter ist müsse er sich noch für eine der beiden entscheiden.
Aber das natürlich ohne Gewähr...

LG, Judie
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich glaube er sollte wieder fragen!

Im Moment kann ich zwar die genauen Bestimmungen nicht finden, aber wenn ich richtig erinnere, wurden sie vor 1 oder 2 Jahren in genau diesem Fall etwas gelockert.

Ganz früher war das nämlich so, dass die Staatsangehörigkeit nach dem Vater ging. Das wurde in den 70'ern geändert und danach wurde man DK Staatsangehöriger, falls entweder der Vater oder die Mutter DK war.

Es gab dann eine Übergangsbestimmung. Demnach konnte Kinder, die im Ausland geboren waren mit DK Mutter und Ausländischer Vater immer noch dänisch werden, falls die Mutter bis irgend ein Frist (das könnte gut 1979 gewesen sein) eine entsprechende Erklärung abgab.

Das haben viele dieser Mütter aber versäumt, weil das Thema für sie nicht aktuell war. Vor ein paar Jahren gab es dann aber eine Änderung. Demnach können diese Kinder die DK Staatsangehörigkeit in eine vereinfachte Prozedur erwerben, wenn sie nachweisen, dass sie die Staatsangehörigkeit gehabt hätten, falls ihre Mutter rechtzeitig diese Erklärung abgegeben hätte. Sie können also irgendwie diese verpasste Chance nachholen.
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judie
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Beitrag von judie »

Danke Lars, das werde ich ausrichten!
Lizzy
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Beitrag von Lizzy »

Also, ich habe drei söhne in Deutschland bekommen. Bin selber Dänin. Sie haben alle drei zwei Staatsangehörigkeiten. Damit wurden sie ohnehin geboren, da der Vater Deutsch ist und sie nach (ich meine) 1978 beboren sind.
Nach dem vollendeten 21. Lebensjahr, jedoch vor dem Vollendeten 22. Lebensjahr muss man die Erhaltung der doppelten Staatsabgehörigkeit beantragen.
pemoe2
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Beitrag von pemoe2 »

Das sind ja schon eine Menge interessanter Infos, vielen Dank dafür!

Also ich selbst bin im Oktober 1979 geboren, das scheint ja vielleicht irgendwie wichtig zu sein. Meine Mutter hat sicher keine Erklärung in irgend einer Weise abgegeben, weil das ganze Thema bisher nicht relevant bzw. bekannt gewesen ist.

An wen wende ich mich denn grundsätzlich, um eine "offizielle" Auskunft zu bekommen? An das dän. Konsulat in FL, oder an eine dt. Behörde?

Gruß PeMoe
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Lizzy hat geschrieben:Nach dem vollendeten 21. Lebensjahr, jedoch vor dem Vollendeten 22. Lebensjahr muss man die Erhaltung der doppelten Staatsabgehörigkeit beantragen.
Das gilt aber nur, wenn das Kind nie in DK gelebt hat.
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haagensen
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Beitrag von haagensen »

http://www.nyidanmark.dk/NR/rdonlyres/0E73631D-2D0C-438D-81F2-FDDF20138DC6/0/Aftaletekst_nye_retningslinjer_for_naturalisation.pdf

lars, du meinstt wahrscheinlich den § 12 im obigen schriftstueck?

pemoe2: ich und meine schwester sind in derselben lage (dänische mutter, deutscher vater, in deutschland geb, deutscher pass. ich allerdings 1976 geb, sie 1979). bis jetzt siehts nicht so gut aus....deutschland macht kein problem mehr, das wurde geändert, aber dk macht halt immer noch probleme......

http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?t=17850&highlight=
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ja, das war es - ich wusste da war irgend etwas gewesen. Aber ich sehe jetzt auch, dass es dabei vermutlich keine doppelte Staatsangehörigkeit gibt, sondern nur entweder - oder.
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Lizzy
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Beitrag von Lizzy »

An wen wende ich mich denn grundsätzlich, um eine "offizielle" Auskunft zu bekommen? An das dän. Konsulat in FL, oder an eine dt. Behörde?

Du kannst Dich beim Konsulat melden und Auskunft bekommen. Der Antrag wird gestellt bei: Ministeriet for flygtninge, invandrere og integration in Kopenhagen.
Lizzy
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Beitrag von Lizzy »

Doppelte Staatsangehörigkeit heist das man in Deutschland als Deutscher gemeldet ist und in Dänemark als Däne. So ist es bei unserem Sohn der, wie seine Brüder, beide Staatsangehärigkeiten hat, aber in Dänemark lebt. Er hat einen Deutschen Pass und einen dänischen. Die anderen beiden haben eine Urkunde "Dansk indfødsret" und können jeder Zeit einen dänischen Pass beantragen. Brauchen sie aber zur Zeit nicht.
annikade
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Beitrag von annikade »

Lizzy hat geschrieben:Doppelte Staatsangehörigkeit heist das man in Deutschland als Deutscher gemeldet ist und in Dänemark als Däne.
Nee, das heißt es eigentlich nicht. Es ginge (rein theroetisch natürlich) ja auch umgekehrt.
Und wenn die Staatsangehörigkeiten durch Geburt erworben wurden, nennt man es auch nicht "doppelte Staatsangehörigkeit", sondern "Mehrstaatigkeit" - das können theoretisch nämlich auch mehr als zwei sein.
Die dänische Regelung, dass die Staatsangehörigkeit verfällt, wenn man sie nicht "rechtzeitig" beantragt, empfinde ich im Vergleich dazu, wie andere EU-Staaten dies handhaben allerdings als etwas sonderbar.

Gruß

/annika
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