ganz sicher nicht!!! denn der §127(I)StPO , "Jedermann-Recht" hilft dir in Dänemark nicht ..... ist halt deutsches RechtJan_K hat geschrieben: §127 abs. 1 StPO festgenommen und der polizei übergeben

Gruß
na was für ein glück, dass meine nachbarin in deutschland wohnt und wenn ich in DK wäre, würde ich mich wohl genauso verhalten, ich bezweifle, dass die polizei dort etwas dagegen einzuwenden hätte? oder ist das ganze da freiheitsberaubung? in dem fall müsste man dann eben das machen, was ich wahrscheinlich auch gemacht hätte, wenn ich nicht gerade 2 wochen vor dem besagten vorfall eine schwere knie OP gehabt hätte und muss gegen den einbrecher gemäß §32 StGB vorgehen, sowas wird es wohl auch in DK gebenjütland hat geschrieben:ganz sicher nicht!!! denn der §127(I)StPO , "Jedermann-Recht" hilft dir in Dänemark nicht ..... ist halt deutsches RechtJan_K hat geschrieben: §127 abs. 1 StPO festgenommen und der polizei übergeben
Gruß
snowman1010 hat geschrieben:Gibt es hier auch mal eine ehrliche Antwort bezüglich der Einbrüche in den Ferienhäusern? Ist eine blöde Situation wenn Nachts um 4 der Einbrecher die gegenüber steht.