SU als Deutscher während Studium

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Haakon L.
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SU als Deutscher während Studium

Beitrag von Haakon L. »

Guten Tag,

kurz zur Vorgeschichte:

Ich bin vor 5 Jahren nach DK "ausgewandert" (alleine, ohne Eltern) um dort meine Schullaufbahn (9-13 Klasse) zu absolvieren. Dieses Jahr bin ich fertig geworden und durfe meien Mütze aufgesetzt bekommen (Tradition nach der letzten Prüfung).

Jetzt sieht meine Planung so aus, dass ich zum Bund muss. Danach würde ich gern Maschinenbau studieren, nach Möglichkeit in Dänemark.

Das Problem vor dem ich stehe, ist, dass ich nicht genau weiss ob ich Chancen habe als Deutscher SU zu bekommen.
Auf www.su.dk habe ich bereits geschaut und einen Punkt gefunden mit dem ich was anfangen könnte.

" Du har været bosat i Danmark i fem år. Du kan blive ligestillet, hvis du er EU- eller EØS-statsborger eller er familiemedlem til EU- eller EØS-statsborger, og har haft sammenhængende ophold i Danmark i mindst fem år. Hvis du har mere end to års sammenhængende fravær fra Danmark opnår du først ret til SU efter forløbet af et derpå følgende sammenhængende ophold på fem år." (Quelle: http://su.dk/SU/betingelser/udenlandsk/ligestillingeu/Sider/default.aspx)

Allerdings weiss ich nicht, ob diese Bedingung noch mit anderen Komponenten zusammenhängt welche das ganze wieder ausser Kraft setzen könnte.

Falls Jemand Erfahrung auf dem Gebiet hat würde es mich sehr freuen diese hören zu können.

Grüße

Haakon
aki
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Wehrpflicht für Deutsche in DK

Beitrag von aki »

Hej Haakon,

Deine Frage nach SU kann ich leider nicht beantworten. Aber:
Haakon L. hat geschrieben:Jetzt sieht meine Planung so aus, dass ich zum Bund muss. Haakon
Warum rechnest Du als Deutscher mit ständigem Wohnsitz in DK damit, dass Du in Deutschland Wehrdienst leisten musst?
Bist Du schon vom Kreiswehrersatzamt erfasst?
Hat schon eine Musterung statt gefunden?

Hilsen
Axel
aki
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Wehrpflicht für Deutsche in DK

Beitrag von aki »

Hej Haakon,

Deine Frage nach SU kann ich leider nicht beantworten. Aber:
Haakon L. hat geschrieben:Jetzt sieht meine Planung so aus, dass ich zum Bund muss. Haakon
Warum rechnest Du als Deutscher mit ständigem Wohnsitz in DK damit, dass Du in Deutschland Wehrdienst leisten musst?
Bist Du schon vom Kreiswehrersatzamt erfasst?
Hat schon eine Musterung statt gefunden?

Hilsen
Axel
HaiKai
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Beitrag von HaiKai »

hi haakon.
ich habe eine ausbildung / weiterbildung in dänemark absolviert.
habe vorher nicht in dk festgewohnt und habe trotzdem su bekommen und später veu. leider hat das alles mein arbeitgeber erledigt mit anträgen etc. aber ich kann das mal versuchen zu ermitteln.

gab aber keine probleme. habe unterkunftsgeld, essensgeld und eine monatliche vergütung erhalten. umgerechnet 2100€ netto.
Keep Calm... &
Haakon L.
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Beitrag von Haakon L. »

Erstmal danke für die Antworten !

Ich muss zum Bund, da ich vor meinem Dänemark Aufenthalt 14 Jahre in Deutschland gewohnt habe und in der Auslandszeit auch noch einen Wohnsitz in Deutschland hatte (Elternhaus ). Zur Zeit wohne ich wieder in Deutschland und muss definitiv am 01.10 zum Dienst antreten.

@ HaiKai

Das klingt doch mal erfreulich :)

Grüße
susonne
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Beitrag von susonne »

Hallo Haakon,

eigentlich muss ja nur eine von den Bedingungen erfüllt sein. Aber so ganz sicher ob Du SU bekommst, weiß ich nicht. Ich warte nämlich auch gerade auf eine Antwort von denen. Ich hoffe, die entscheiden sich bald mal. Das Studium fängt ja schließlich bald schon an.
Ich sag nochmal bescheid, ob es geklappt hat oder nicht.
Grüße
Susanne
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MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

Hast du dich in DK abgemeldet? Das wäre ja nicht sehr sinnvoll, wenn du Pläne hattest, in DK mit SU zu studieren.

Warum wendest du dich nicht einfach an die SU-Behörde?
Haakon L.
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Beitrag von Haakon L. »

Ich krame den alten Schinken mal wieder raus.
So jetzt wirds langsam konkret. Bewerbung ist abgegeben und laut der netten Dame von der UNI die mit SU telefoniert hat müsste ich SU berechtigt sein, da ich 5 Jahre ununterbrochen in DK gelebt habe.

Allerdings bin ich auf dem SU Antrag jetzt über die Frage 13. gestolpert:

"Støtte fra et andet land

- Har du søgt støtte fra et andet land til unddannelsen i Danmark?

- Hvis ja, med vilket resultat?

- Kan du få støtte til uddannelse efter dit hjemlands regler?"


Muss ich also erst in Deutschland Bafög beantragen um den SU Antrag abgeben zu können?
Könnte mir vorstellen, dass die netten Leute von der SU Behörde wollen würden, dass ich Bafög beantrage falls ich zu dem ersten Unterpunkt nein ankreuze.
Und ob ich støtte kriegen kann, kann ich ja auch gar nicht wissen ohne einen Antrag gestellt zu haben.

Dumme Frage die sich im Grunde selbst beantwortet aber wenn ich um den Bafög Antrag mit einem im schlechtensten Falle positiven Ergebnis rumkomme wäre mir das sehr lieb.
Vom dem Betrag den mir der Rechner ausspuckt (mal ganz davon ab, dass er für 50 monate gar nicht rechnen kann) kann man nämlich keineswegs leben.


Wäre ziemlich glücklich wenn mir jemand der den Krams schon hinter sich hat helfen könnte.



Viele Grüße


Haakon
susonne
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Beitrag von susonne »

Hallo Haakon,

ich habe einfach nein angekreuzt. Bafög habe ich nicht beantragen müssen. Und nach langer Wartezeit bekomme ich nun auch endlich SU.
Viel Erfolg!

Grüße
Susanne
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Haakon L.
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Beitrag von Haakon L. »

Moin,

vielen Dank für die schnelle Antwort, den SU- Antrag kann ich ja erst abgeben wenn ich die Zusage der Uni habe, richtig?

Wie lang hats bei dir so ca. gedauert bis dann SU kam?


Grüße
susonne
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Beitrag von susonne »

ja, ich habe den Antrag gestellt als ich bereits die Zusage hatte. in der Regel gibt es ein SU büro an Deiner Uni. Da kannst Du hin gehen, und die helfen Dir dann auch.
ich musste 3,5 Monate auf meine Auszahlung warten. dann habe ich es aber rückwirkend bekommen. viel glück!!!
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Haakon L.
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Beitrag von Haakon L. »

Okay, erneut vielen Dank ! Sehr hilfreich :)

Dann werde ich mich sobald die Zusage (hoffentlich) da ist mal an das SU Büro wenden.


Liebe Grüße


Haakon
Haakon L.
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Beitrag von Haakon L. »

SO, vor ca. 2 Wochen bekam ich den Bescheid von SU - bewilligt.

Nachdem ich die Zusage der UNI erhielt habe ich den SU Antrag ausgefüllt und in der UNI abgeben.

Fakten:

Ich habe 5 Jahre in DK gewohnt.

Die Gleichstellung zu einem Dänen war also möglich.

Wartezeit: ca. 1,5 Monate. Da ich über 20 Jahre alt bin und nicht zu Hause wohne bekomme ich den Höchstsatz (ca. 5400 Kronen).


Grüße
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