Regelung bei Arbeitsunfall und Folgeerkrankung
Regelung bei Arbeitsunfall und Folgeerkrankung
Hej - ich lebe nun drei Jahre in DK - aber manche Regelungen sind mir noch nicht bekannt. Ich habe mir im Februar das Bein gebrochen und war 8 Wochen krank. Habe dann wieder teilweise und danach voll gearbeitet. In der zweiten Ferienwoche kam dann eine Überbelastung des anderen Fußes plötzlich auf. Nun bin ich schon wieder 5 Wochen krank und der Arbeitgeber will wissen wann ich wiederkomme. Nach mehreren Ärzten ist es eine Überbelastung und die Schmerzen gehen von alleine weg und ach ja: Einlagen. Die werden jetzt nach Maß gefertigt, da meine Füße schon immer Schrott waren - aber ohne Beschwerden. Die Fachfrau hat mir bestätigt, dass es eine Folge des Beinbruchs ist, da ich ja das Bein lange in der Schiene hatte und geschont habe - sprich: das andere mehr belastet habe. Kann man mir kündigen, wenn es eine Folge des Arbeitsunfalls ist und wie muß ich das belegen? Kann ich mich an die Versicherung des Arbeitgebers wenden - auch um die Kosten für die Einlagen 1600 Kr. zu bekommen. An wen soll ich mich wenden? Wäre schön, wenn jemand etwas mehr Kentnis von diesen Dingen hat und mir etwas auf die Sprünge helfen kann. Vielen Dank.
Hallo...
Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, hat dein Arbeitgeber die Pflicht den Unfall seiner Versicherung, oder aber Arbejdsskadestyrelsen zu melden.
Meldet er den Arbeitsunfall seiner Versicherung, leitet diese den Fall an Arbejdsskadestyrelsen weiter.
Dein Arzt soll wahrscheinliche Erwerbserkrankungen an Arbejdsskadestyrelsen und an Arbejdstilsynet melden.
Also auch Folgeschæden, damit Hilfsmittel erstattet werden kønnen.
Seit dem 1. Juli 2010 ist es gesetzlich, dass Arbeitgeber, Ærzte und Zahnærzte Arbeitsschæden elektronisch anmelden.
Meldet det Arbeitgeber den Arbeitsunfall nicht, macht er sich strafbar.
Es ist wichtig, dass Arbeitsunfælle korrekt angemeldet werden und zwar spætestens innerhalb eines Jahres.
Aber letztlich liegt es in deiner eigenen Verantwortung, dass der Schaden angemeldet wird. Du kannst einen Arbeitsschaden auch selber anmelden (Mit einem Formular von Arbejdsskadestyrelsen).
Spætestens 3 Wochen nach der Anmeldung erhæltst du dann ein Quittungsschreiben.
Wenn das nicht geschieht, kann es ein Zeichen dafuer sein, dass der Schaden nicht korrekt angemeldet ist.
Solltest du Gewerkschaftsmitglied sein kannst du dich an die wenden, die helfen dir weiter.
Sprich doch deinen Chef an, ob er deinen Arbeitsunfall gemeldet hat.....
...wenn es denn einer war, wovon ich jetzt ausgegangen bin.
MfG Sabine
PS: Zum Kuendigungsschutz kann ich dir leider nichts sagen.
Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, hat dein Arbeitgeber die Pflicht den Unfall seiner Versicherung, oder aber Arbejdsskadestyrelsen zu melden.
Meldet er den Arbeitsunfall seiner Versicherung, leitet diese den Fall an Arbejdsskadestyrelsen weiter.
Dein Arzt soll wahrscheinliche Erwerbserkrankungen an Arbejdsskadestyrelsen und an Arbejdstilsynet melden.
Also auch Folgeschæden, damit Hilfsmittel erstattet werden kønnen.
Seit dem 1. Juli 2010 ist es gesetzlich, dass Arbeitgeber, Ærzte und Zahnærzte Arbeitsschæden elektronisch anmelden.
Meldet det Arbeitgeber den Arbeitsunfall nicht, macht er sich strafbar.
Es ist wichtig, dass Arbeitsunfælle korrekt angemeldet werden und zwar spætestens innerhalb eines Jahres.
Aber letztlich liegt es in deiner eigenen Verantwortung, dass der Schaden angemeldet wird. Du kannst einen Arbeitsschaden auch selber anmelden (Mit einem Formular von Arbejdsskadestyrelsen).
Spætestens 3 Wochen nach der Anmeldung erhæltst du dann ein Quittungsschreiben.
Wenn das nicht geschieht, kann es ein Zeichen dafuer sein, dass der Schaden nicht korrekt angemeldet ist.
Solltest du Gewerkschaftsmitglied sein kannst du dich an die wenden, die helfen dir weiter.
Sprich doch deinen Chef an, ob er deinen Arbeitsunfall gemeldet hat.....
...wenn es denn einer war, wovon ich jetzt ausgegangen bin.
MfG Sabine
PS: Zum Kuendigungsschutz kann ich dir leider nichts sagen.
Hej Fuglesang,
ja das rechte Bein war ein Arbeitsunfall aber die Überbelastung ist auf dem anderen. Mein Hausarzt meinte inzwischen es läge nicht an der langen Zeit mit Schiene am anderen Bein. Der Spezialist/Orthopäde hat auf meine email Anfrage noch nicht geantwortet. Fange jetzt am Montag wieder an mit Deltidrask / 4 Stunden täglich. Mit weniger gab der Chef sich nicht zufrieden. Mal sehen was wird, denn es ist zwar besser, aber noch lange nicht o.k.. Danke für deine Mühe und die der anderen. Wuppertal
ja das rechte Bein war ein Arbeitsunfall aber die Überbelastung ist auf dem anderen. Mein Hausarzt meinte inzwischen es läge nicht an der langen Zeit mit Schiene am anderen Bein. Der Spezialist/Orthopäde hat auf meine email Anfrage noch nicht geantwortet. Fange jetzt am Montag wieder an mit Deltidrask / 4 Stunden täglich. Mit weniger gab der Chef sich nicht zufrieden. Mal sehen was wird, denn es ist zwar besser, aber noch lange nicht o.k.. Danke für deine Mühe und die der anderen. Wuppertal
Hej Sabine, danke für deine ausführliche Darstellung. Wie du in meiner Antwort an Fuglesang lesen wirst, fange ich nächste Woche wieder an. Das Risiko die Arbeit zu verlieren, obwohl ich erst ab März Arbeitslosengeld bekommen würde, ist mir zu groß. Da muß ich halt durch. Danke und Liebe Grüße Wuppertal