arbeitslos in dk,alg 1 in deutschland?

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flohmarkt
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arbeitslos in dk,alg 1 in deutschland?

Beitrag von flohmarkt »

hej,ich bin neu hier und habe auch gleich mal eine frage.ich habe 11 monate in dk gelebt und gearbeitet und auch in die a-kasse eingezahlt.dann wurde ich arbeitslos und habe auch nach vielen bemühungen keinen neuen job bekommen.dann bin ich zurück nach deutschland gegangen.nun meine frage:habe ich in deutschland anspruch auf alg 1 wenn ich in dk in die a-kasse eingezahlt habe?wenn ja,welche papiere muß ich für das arbeitsamt besorgen?vielen dank im voraus für die antworten,flohmarkt
der_ratlose
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Beitrag von der_ratlose »

wird schwierig... aber nicht, weil du in DK gearbeitet hast, sondern weil du nur 11 Monate gearbeitet hast...

http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/anspruch.html
Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein. Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war.
Landpostbud3220

Beitrag von Landpostbud3220 »

gelöscht // maybritt
flohmarkt
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Beitrag von flohmarkt »

na,das hört sich ja nicht so rosig an!! erst einmal vielen dank für eure antwort..mfg flohmarkt
Landpostbud3220

Beitrag von Landpostbud3220 »

gelöscht // maybritt
Glühwürmchen
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Beitrag von Glühwürmchen »

Da du kein echter Grenzgänger warst, bekommst du den Durchschnitt von DEM, was man in Deutschland in deinem Job verdient. Warst du, bevor du nach DK gingst in Deutschland in Arbeit, zählt das mit rein. Kannst du also 2 Jahre Arbeit, ohne Unterbrechung nachweisen, so bekommst du auch ein ganzes Jahr ALG I. Kannst du ein ganzes Jahr Arbeit innerhalb zwei Jahre nachweisen, so hast du noch Anspruch auf 6 Monate ALG I.
[url=http://www.gif-paradies.de][img]http://www.gif-paradies.de/gifs/gemischtes/miniatur/miniatur_0813.gif[/img][/url]
Hina
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Beitrag von Hina »

http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-BW/Heidelberg/AA/Buergerinnen-und-Buerger/z-generische-Publikationen/Arbeitslosengeld-Auslandsbeschaeftigung.pdf

Hilsen Hina
Landpostbud3220

Beitrag von Landpostbud3220 »

gelöscht // maybritt
Hina
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Beitrag von Hina »

Die erzählen gerne, dass man kein Anrecht hat, es sei denn man hatte nach Rückkehr erstmal eine Zwischenbeschäftigung in Deutschland. Das muss man auch, wenn der alte Anspruch nicht mehr besteht, weil die Frist abgelaufen ist. Wenn man aber noch innerhalb der Frist liegt, besteht der Anspruch weiter und auch die Beschäftigungszeit in DK wird angerechnet.
Hilsen Hina
Glühwürmchen
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Beitrag von Glühwürmchen »

Landpostbud3220 hat geschrieben:gelöscht // maybritt.
Ich muß dazu bemerken, ich habe eine super Arbeitsvermittlerin, die mich nicht im Regen stehen lässt und sich auskennt. Und dann gibt es auch noch die ZAV ( Zentrale Auslands Vermittlung ) in HRO, die sehr kompetente und freundliche Mitarbeiterinnen hat.

Zum Glück bin ich nun seit 17.08. wieder in Arbeit und ich hoffe es wird für länger sein.
[url=http://www.gif-paradies.de][img]http://www.gif-paradies.de/gifs/gemischtes/miniatur/miniatur_0813.gif[/img][/url]
Landpostbud3220

Beitrag von Landpostbud3220 »

gelöscht // maybritt
Glühwürmchen
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Beitrag von Glühwürmchen »

Landpostbud3220 hat geschrieben:gelöscht // maybritt
In DK seit 17.08. und ich bin echt happy. Nicht aufgeben zahlt sich halt aus.
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kalki
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Beitrag von kalki »

Wenn Flohmarkt seinen gemeldeten Wohnsitz weiterhin in Deutschland hatte,dürfte das mit seinem ALG gar kein Problem sein,denn das deutsche AA ist für diesen Fall zuständig und sein ALG richtet sich nach seinem in Dänemark verdienten Gehalt,welches durch die E301 nachgewiesen wird.
Er muß halt nur das Teil beantragen und ausfüllen lassen,gibt im Vorwege bei der Arbeitslosmeldung die sogenannte "vorläufige" E301,die gilt,bis die richtige E301 vorliegt,damit das AA die Berechnung durchführen kann.

Worauf TE achten muß ist,dass das AA richtig rechnet,denn es ist nicht nur einmal vorgekommen,dass die dort nur die 37 Std als Grundlage genommen haben und nicht die tatsächlich gearbeiteten Stunden,was nämlich der Unterschied ist,denn wird da falsch gerechnet,kann die Differenz schnell mal 25% und mehr betragen,soll heiße,das Amt bescheißt den Empfänger um mind 25% ALG,welches ihm zustehen würde.
Kann man im übrigen im groben auch selbst relativ genau ausrechnen.

ach ja,und nochmal für die,die es nicht wissen:
als Deutscher Arbeiter in DK ist eine Einzahlung in die dänische A-Kasse absolut überflüssig,wer trotzdem meint,er hat Geld zuviel,kann gern nach meinen Kontodaten fragen,freue mich über jede kleine Spende...
Hina
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Beitrag von Hina »

Heh Kalki,

überflüssig in die A-Kasse einzuzahlen ist es nur für Grenzpendler.

Wer seinen Wohnsitz nach DK verlegt hat, der ist gut beraten, wenn er dort einzahlt, denn wenn man noch keine 5 Jahre da ist, also keine ständige Aufenthaltsgenehmigung hat, bekommt man nur wenige Monate kontanthjælp und dann gehts zurück nach Deutschland, wenn man Pech hat. Welcher Auswanderer möchte das schon unbedingt.

Wenn flohmarkt schreibt, dass er nun 11 Monate in DK gelebt und gearbeitet hat, dann würde ich da keinen Grenzpendlerstatus interpretieren. Die leben in Deutschland und arbeiten in DK.

Hilsen Hina
Glühwürmchen
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Beitrag von Glühwürmchen »

kalki hat geschrieben:
ach ja,und nochmal für die,die es nicht wissen:
als Deutscher Arbeiter in DK ist eine Einzahlung in die dänische A-Kasse absolut überflüssig,wer trotzdem meint,er hat Geld zuviel,kann gern nach meinen Kontodaten fragen,freue mich über jede kleine Spende...
Das ich nicht schon längst auf die Idee gekommen bin ... !!! :P Mein Konto könnte auch noch Auffüllung vertragen. :wink:
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