Verwarnungsgeld für Parken ohne Scheibe

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snukkel
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Verwarnungsgeld für Parken ohne Scheibe

Beitrag von snukkel »

Hej,

ich weiss, dieses Thema wird auch dauernd durchgekaut, aber ich möchte nun auch einmal meinen "Senf" dazugegeben.
Nach dem letzten Thread "Falsch geparkt" http://www.dk-forum.de/forum/ftopic23533.html hab ich mich als ewiger Dänemarkurlauber fast kaputt gelacht, habe noch davon erzählt auf unserer Hinfahrt nach Nr. Lyngby.
Drei Tage später Mittags in der Tiefgarage des Metropol Hjørring, Parkplatz fast vor der Tür, kurz ins Touristbüro und wieder zurück, was soll ich sagen, links hinterm Wischer Werbung, rechts hinterm Wischer TICKET!
Mein Gott, wo war doch gleich die Parkscheibe??? Jedenfalls nicht da wo sie sein sollte. Auf dem Ticket war eine Gebühr von 590 Kronen angegeben.
SCHOCK!
Wir haben drei Tage überlegt und waren dann doch nocheinmal im Net um zu recherchieren ... ach Blödsinn, wir wollen doch wiederkommen, also ab zur Post um das Ticket zu bezahlen. Die Frau am Schalter lachte verschmitzt, schaute uns mitleidig an und sagte: Kostet aber 25 Kroner? für die Überweisung!

Daheim dann doch den ADAC-Anwalt angeschrieben und ich bekam folgende ausführliche Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Parkverstoß in Dänemark.

Nach unseren Informationen beträgt das Bußgeld für einen Parkverstoß nach dänischem Recht ca. 70,-- Euro (anhängig vom jeweiligen Wechselkurs). Teilweise werden Parkstrafen privat- oder zivilrechtlicher Natur, für Verstöße auf Privatgrund (z. B. Parkhäusern, Kundenparkplätzen) ausgesprochen.

Zur Vollstreckbarkeit von dänischen Bußgeldern ist weiter folgendes auszuführen.
Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, werden in Deutschland - mit Ausnahme von Österreich - derzeit nicht vollstreckt, also nicht zwangsweise eingetrieben. Es gibt zwischen Deutschland und anderen Staaten - außer Österreich - in Bußgeldsachen keine praktisch relevanten Vollstreckungshilfevereinbarungen. Ein EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991, das von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziert wurde, läuft in der Praxis leer. Dies gilt jedenfalls für Verkehrszuwiderhandlungen.

Dies wird sich allerdings voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2010 ändern:

Ein sog. EU-Rahmenbeschluss sieht die EU-weite grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldsanktionen vor. Dieser erfordert aber noch eine Umsetzung in deutsches Recht, um für deutsche Autofahrer praxisrelevant zu werden. Nach Informationen des Bundesjustizministeriums ist die Umsetzung des Rahmenbeschlusses gegen Ende des Jahres 2010 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt können dann hierzulande Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro aus Verkehrsverstößen im EU-Ausland vollstreckt werden.

Zu beachten ist allerdings, dass dies ausnahmsweise auch für Verkehrsverstöße gelten kann, die bereits vor der endgültigen Umsetzung des Rahmenbeschlusses begangen wurden, und zwar dann, wenn die ausländische Behörde den Bußgeldbescheid erst nach diesem Datum ausgestellt hat (Maßgeblich ist hier das Datum des Bußgeldbescheids) oder wenn ein Gericht im Tatortland (ggf. auch in Folge eines Einspruchs) über den Verstoß entschieden hat und die Rechtskraft dieser gerichtlichen Entscheidung erst nach der Umsetzung des Rahmenbeschlusses eintritt. Rechtskraft tritt im Regelfall ein, wenn die Frist für ein Rechtsmittel (z.B. Einspruch) gegen die gerichtliche Entscheidung abgelaufen ist. Maßgeblich ist hier in der Regel die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Frist, die von Land zu Land unterschiedlich ausfallen kann.

Da die gesetzlichen Fristen für die Verfolgung eines Verkehrsverstosses und die Ausfertigung eines Bußgeldbescheids im Ausland relativ lang sind und im Schnitt ein bis zwei Jahre betragen können (in Deutschland: drei Monate), kann gerade bei aktuell festgestellten Verkehrsverstößen nicht ausgeschlossen werden, dass der Bußgeldbescheid erst nach der Umsetzung ausgestellt und damit grundsätzlich in Deutschland vollstreckbar wird. Gerade in südeuropäischen Ländern (wie z.B. Italien) vergeht zwischen Begehung der Zuwiderhandlung und der Ausfertigung des Bußgeldbescheids erfahrungsgemäß viel Zeit.

Gleiches gilt auch, wenn ein vor Umsetzung des Rahmenbeschlusses eingelegter Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid im EU-Ausland von einem ausländischen Gericht verworfen wurde und diese Entscheidung erst nach dem betreffenden Datum rechtskräftig wird.

Inwieweit es tatsächlich zu einer rigorosen Vollstreckungspraxis in den genannten Fällen kommen wird, ist derzeit ungewiss, sollte aber dennoch bei einer eventuell beabsichtigten Nichtzahlung aktueller ausländischer Bußgeldforderungen bedacht werden. Zu beachten ist zudem, dass selbst dann, wenn deutsche Behörden – aus welchem Grund auch immer - nicht vollstrecken, die nichtbezahlte Geldsanktion im Tatortland selbst eingetrieben werden kann. Hier kann es unter Umständen bereits bei der Wiedereinreise oder bei einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land zu Problemen kommen. Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der beigefügten Mitteilung.

Trotz fehlender Rechtsgrundlagen wird von Bußgeldstellen oder Kommunen einiger Länder (z.B. aus den Niederlanden oder den skandinavischen Ländern) hartnäckig versucht, Bußgelder wegen Parkverstößen in Deutschland vollstrecken zu lassen. Die Betreibung dieser Angelegenheiten erfolgt dabei häufig über deutsche Anwaltskanzleien (z.B. in Flensburg) oder Inkassobüros (z.B. Continental-Inkasso in Frankfurt/Main).

Derartige Bußgeldbescheide bzw. kommunale Zahlungsaufforderungen können jedoch - trotz gegenteiliger Behauptung in den betreffenden Schreiben - nicht ohne weiteres hierzulande im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht und vollstreckt werden: In der Regel handelt es sich hier um öffentlich-rechtliche Forderungen, für die die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nicht gegeben sein dürfte (so u. a. das AG Münster in DAR 1995, 165; auch die Rechtsliteratur ist grundsätzlich dieser Meinung, vgl. DAR 1996, 293 ff. mit weiteren Hinweisen). Durch die Abtretung an ein deutsches Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei erhalten sie nicht den Charakter von zivilrechtlichen Ansprüchen.

Selbst für den Fall, dass vorliegend von einer zivilrechtliche Forderung auszugehen wäre, ist eine Vollstreckbarkeit aus folgenden Gründen abzulehnen. Sollen diese Forderungen im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens in Deutschland (bei Ignorieren der Zahlungsaufforderung) geltend gemacht werden, können Probleme auftreten, da zivilrechtliche Entscheidungen aus dem Ausland grundsätzlich auch in Deutschland durchgesetzt werden können. Es kann aber mit guten Argumenten die Ansicht vertreten werden, dass die Forderung gegen deutsche Rechtsgrundsätze (z.B. die Ordre Public-Klausel des Art. 6 EGBGB) verstößt und eine entsprechende Klage von deutschen Gerichten abzuweisen wäre.

Wird dem Fahrzeughalter, der die Parkgebühr nicht gezahlt hat, die Kostentragungspflicht für die Vertragsstrafe auferlegt, so wird hiermit automatisch angenommen, dass der Halter auch derjenige war, der das Kfz abgestellt hat. Dem Halter wird ein Vertragsschluss auf Nutzung der Parkfläche unterstellt, obwohl er möglicherweise gar nicht anwesend war. Eine derart fingierte vertragliche Halterhaftung existiert im deutschen Zivilrecht nicht; eine hoheitlich begründete Kostentragungspflicht des Halters würde im ruhenden Verkehr nur unter den engen Voraussetzungen des § 25 a StVG bestehen. Ausländische Vorschriften, die einen Vertragsabschluss des Halters fingieren, würden deshalb gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts verstoßen und wären auch nicht anzuwenden (§ 6 EGBGB).

Zu dieser Problematik gibt es nach unserem Kenntnisstand noch keine Rechtsprechung. Daher vermögen wir nicht zu beurteilen, wie die deutschen Gerichte in diesem Fall entscheiden werden.

Für den Fall des Ignorierens der Zahlungsaufforderung droht die deutsche Anwaltskanzlei mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Sollte dies tatsächlich erfolgen, empfehlen wir, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.


Ich bin kein Mensch für übermäßige Aufregung und habe auch keinen langen Atem, daher habe ich bezahlt.
Abgesehen davon darf man auch nicht vergessen: In D muss man fürs Parken fast gnadenlos überall bezahlen und inden Städten gar nicht mal schlecht. Gut dass es in DK kostenfreie Plätze gibt und selbst Schuld wer die Parkscheibe vergißt. Ich jedenfalls nicht wieder.
Auch werde ich nie wieder lachen über die, denen es genauso ergangen ist!
Ich wollte nur einen kleinen Denkanstoß geben.....
Nun gebe ich Euch den Startschuß für die sinnigen und unsinnigen Bemerkungen.

Grüsse
Chris
reimund1012

Beitrag von reimund1012 »

Hallo,

sehr informativ, aber eines dürfte ja jetzt klar sein.
Nämlich das man zwar den Strafzettel samt Mahnungen und Inkassoandrohungen zwar derzeit NOCH bedenkenlos in der Rundablage entsorgen KANN, als notorischer Dänemarkurlauber aber immer in Gefahr läuft das einem dann möglicherweise (wie es in Holland und der Schweiz schon fleissig praktiziert wird) die Karre kurzerhand per Parkkralle stillgelegt wird bis die Summe (inclusive extrem saftiger Versäumnis-, Bearbeitungs- und Strafgebühren) dann bezahlt wurde.

Im Zeitalter von mobilen EDV-Geräten kann da jede "Politesse" (oder wie man die "Zusatzeinnahmen-Eintreibbüttel" in DK auch immer nennen mag) in Sekundenschnelle auf die Daten potenzieller "Nichtzahler" zurückgreifen.

Also:

Besser 10 mal zu oft als einmal zuwenig die Parkscheibe herauslegen.

Oder so wie ich eine "mitlaufende" Parkscheibe permanent in der Frontscheibe platzieren.
Man sollte nur tunlichst nicht vergessen bei einer längeren Parkaktion ( mehr als eine halbe Stunde) das Uhrwerk auszuschalten.
Sonst fällt es doch zwangsläufig auf.

Gruß

Reimund
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

reimund1012 hat geschrieben:
Im Zeitalter von mobilen EDV-Geräten kann da jede "Politesse" (oder wie man die "Zusatzeinnahmen-Eintreibbüttel" in DK auch immer nennen mag) in Sekundenschnelle auf die Daten potenzieller "Nichtzahler" zurückgreifen.


Irgendwie vergessen hier alle immer wieder das man zwischen "privaten" und "kommunalen" Parkraumbetreibern unterscheiden muß!!!

Eine "Politesse" :roll: einer Tiefgarage eines Einkaufcentrums hat wohl kaum die "Macht" wie eine kommunal Angestellte.
Desweiteren wird auch weiterhin nicht eine Forderung der Privatparkplatzbesitzer in D vollstreckt werden. Das ist gar nicht Inhalt der neuen gesetzl. Regelung und des Abkommens.

Besser 10 mal zu oft als einmal zuwenig die Parkscheibe herauslegen


Was immer noch das beste ist!

Oder so wie ich eine "mitlaufende" Parkscheibe permanent in der Frontscheibe platzieren.
Man sollte nur tunlichst nicht vergessen bei einer längeren Parkaktion ( mehr als eine halbe Stunde) das Uhrwerk auszuschalten.
Sonst fällt es doch zwangsläufig auf.
Für wie blöde werden eigenlich die Kontrollpersonen gehalten???
Eine solche Parkscheibe von Conrad etc. erkennt ja wohl jeder doofe von weiten. Erst Recht wohl das darauf geschulte Parkraumüberwachungspersonal.
Gerade so etwas sollte viel höher geahndet werden ein ein "Vergessen" des reinlegens.
hoerky(geloescht)

Beitrag von hoerky(geloescht) »

Hi Chris :D

Danke für die Info, hast Dir jedenfalls viel Mühe
gemacht !

Letztendlich bestätigt sich nur meine Meinung, daß
die Knöllchen der privaten Parkplatzräuber, zumindest
in D ins leere laufen.

Und die Gefahr, daß man deswegen in DK mit einer
Parkkralle gegeiselt wird, sehe ich auch nicht.

Trotzdem lege ich seit dem letzten Urlaub die Scheibe
generell aus, dann kann's soweit erst gar nicht kommen.

Bis denne,

Hoerky
wofu
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Beitrag von wofu »

Moin, moin,

danke Chris für die ausführlichen Infos. Auch ich bin nach den vielen Berichten hier im Forum in DK dazu übergegangen, die Parkscheibe immer und immer wieder einzustellen, auch wenn ich keine Hinweise, Schilder o.ä. gesehen haben. Mit dem Geld kann ich bessere Dinge tun und auf den damit verbundenen Ärger kann ich auch verzichten.

Interessant wäre es allemal zu erfahren, ob jemand schon mal die ganze Arie in D durchgemacht hat. Haben die Inkassobüros und co. tatsächlich mal ein deutsches Gericht angerufen? Fast wäre man geneigt, ein Musterverfahren zu initieren, vielleicht könnte ja ein ADAC-Mitglied soetwas mit unserem größten deutschen Verein durchziehen. Ob dort allerdings die Lust dazu besteht?

Grüße

Wolfgang
Brugsen
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Beitrag von Brugsen »

Diese Preise müsste man in D einführen.

Klingt zwar hart, aber ich währe damit einverstanden.

5€ oder auch 20€ schreckt keinen ab.


Brugsen
Gestern standen wir noch kurz vor dem Abgrund. Heute sind wir schon einen Schritt weiter.
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

Brugsen hat geschrieben:Diese Preise müsste man in D einführen.

Klingt zwar hart, aber ich währe damit einverstanden.

5€ oder auch 20€ schreckt keinen ab.


Brugsen

Auf öffentlich-rechtlichen Parkplätzen oder bei Lidl und co?????


Es haben einige immer noch den Unterschied nicht gepeilt.

In D weiß ich bei dem Parkplatz vor dem Rathaus (gesunder Menschenverstand vorausgesetzt) mich umschaue nach Automat oder Parkscheiben-Schild......
Auf einen Supermarktparkplatz fehlt mir als Kunde das Verständnis für eine Parkscheibe...ganz einfach.
Es ist und bleibt eine Abzocke, ebenso die Untertasse für die Benutzung beim Klo im Einkaufstempel oder bei C&A
Brugsen
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Beitrag von Brugsen »

In D gibt es keine Knöllchen bei Lidel und co.

Wer soll denn das kontrollieren ? Der Lehrling ?

Oder die Kassiererin ? Wenn wir in D einkaufen gehen legen wir nie eine

Parkscheibe raus.


Brugsen
Gestern standen wir noch kurz vor dem Abgrund. Heute sind wir schon einen Schritt weiter.
wofu
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Beitrag von wofu »

Moin, moin,

ein aufmerksamer Rundumblick auf deutschen Disounterparkplätzen zeigt auch, daß dort immer häufiger das Parkscheibensymbol zu finden ist. Hier im Städtchen z. B. bei Lidl, Netto (dk, nicht Edeka) oder Penny. Ich habe aber noch nichts davon gehört, daß jemand wegen fehlender oder überzogener Parkscheibe zur Kasse gebeten wurde.

So ganz von der Hand zu weisen ist eine Forderung nach höheren Bußgeldern für Falschparker in D wirklich nicht. Dann hätten wir vielleicht häufiger Fahrrad- oder Fußwege frei.

Grüße

Wolfgang
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

wofu hat geschrieben:Moin, moin,

ein aufmerksamer Rundumblick auf deutschen Disounterparkplätzen zeigt auch, daß dort immer häufiger das Parkscheibensymbol zu finden ist. Hier im Städtchen z. B. bei Lidl, Netto (dk, nicht Edeka) oder Penny. Ich habe aber noch nichts davon gehört, daß jemand wegen fehlender oder überzogener Parkscheibe zur Kasse gebeten wurde.

So ganz von der Hand zu weisen ist eine Forderung nach höheren Bußgeldern für Falschparker in D wirklich nicht. Dann hätten wir vielleicht häufiger Fahrrad- oder Fußwege frei.

Grüße

Wolfgang





Vor ein paar Jahren gab es bei uns auf dem LIDL-Parkplatz die Schilder mit Parkscheibe und 1 Stunde....
Da uwrde halt mit kopfschütteln zum Aldi nebenan gefahren.
Dauerte dan auch nicht lange und die Schilder waren Vergangenheit.

Hätte mich aber auch mal interessiert wie und wer da ein Knöllchen verteilen wollte.
Ganz sicher ohne!!! Zahlungs-muß! in Deutschland.


Und die Radwege ??
Auch ärgerlich, ganz klar. Genauso ärgerlich finde ich aber die völlig bekloppten Radfahrer auf der falschen Seite des Radweges an der Straße.
Auch da sollte die Ordnungsmacht rigoros mit empfindlichen Ordnungsgeldern vorgehen. Dann kapieren die Biker das evtl. ja mal in welche Richtung man fahren darf.
cimberia
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Beitrag von cimberia »

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
lustich was man hier lesen kann. ich kaufe grundsätzlich nicht mehr da wo ich fürs parken ne scheibe legen soll. wer mein geld will muss ohne wenn und aber parkplätze schaffen.
Sommerreifen sind für den Sommer da :-)
Hina
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Beitrag von Hina »

Sandsturm hat geschrieben:Auf einen Supermarktparkplatz fehlt mir als Kunde das Verständnis für eine Parkscheibe...ganz einfach.
Im Grunde ist es wurscht, ob man die Parkzeitbegrenzung auf Supermarktparkplätzen als Abzocke oder sonstwas sieht. Jedem steht es frei, wo er einkauft. Auf jeden Fall gibt es das aber auch reichlichst bei Lidl, Aldi und Co. in Deutschen Großstätten und zwar so flächendeckend, dass man zu den Alternativen hübsche Fahrzeiten hat, damit es auch gar nicht so bequem ist. Da viele Supermärkte und Einkaufszentren aber keine Lust haben, sich mit den Leuten über übertretene Parkzeiten, nicht bezahlte Bußgelder o.ä. zu streiten, schließlich ist ja der Kunde König, ist man schon massenweise dazu übergegangen Schranken und Parkhäuser hinzubasteln, wo man ohne Bezahlung der oftmals wirklich überzogenen Parkgebühren gar nicht mehr runterkommt. Ich empfehle mal zur Probe einen schönen ausgedehnten Einkaufsbummel in der Berliner City mit Auto.

Wenn man aber mit seinem deutschen Schubladendenken im Ausland rumtingel, braucht man sich nicht wundern, wenn man so manches Wunder erlebt. Deutschland mit seinen Gesetze, Gewohnheiten und Schubladen, in die wirklich alles einsortiert wird "Ordnung muss sein" ist zwar groß aber nicht allmächtig in dieser Welt - Gott sei Dank.

Warten wir es ab, wie die Deutschland die Eintreibebedingungen regeln wird. Ich wäre mir gar nicht so sicher, ob nicht auch das Aldi-Parkvergehen in DK eines Tages in DE einklagbar ist, immerhin verdient dann auch Deutschland hübsch daran und da werden die auf Dauer auch nicht "nein" sagen.

Hilsen Hina
Gischi
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Beitrag von Gischi »

Hej,

@ Brugsen.

Da muß ich dich und auch andere leider entäuschen, es gibt mittlerweile in ganz D Supermärkte die ihre Parkplätze an eine besagte Firme

die ihren Hauptsitz in "GB" hat vermieten und dort wird gnadenlos abgeschleppt was das Zeug hält und auf den Parksünder kommen

ungefähr Gebühren in Höhe von ca. 250,- € zu.

Gab sogar mal im N3 vor ca. 1/2 Jahr einen Bericht über diese Abzocke wo die Arbeitsweise in HH auf einem Supermarktparkplatz genau gezeigt wurde.

Also auch bei uns immer schön Vorsichtig sein.

hilsen

Christian
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

Hina hat geschrieben:Warten wir es ab, wie die Deutschland die Eintreibebedingungen regeln wird. Ich wäre mir gar nicht so sicher, ob nicht auch das Aldi-Parkvergehen in DK eines Tages in DE einklagbar ist, immerhin verdient dann auch Deutschland hübsch daran und da werden die auf Dauer auch nicht "nein" sagen.

Hilsen Hina
Blödsinn.
Wir haben zwar eine der miesesten Regierungen die es je gab, sind auch dank einiger Schlipser sehr angeschlagen...dennoch weit von einer Bananenrepublik entfernt.
Und eins ist auch sicher...Deutschland ist mächtig....da brauch es mehr als ein kleeeeeeeeeeeines Ländle mit Königin.

Auf Dauer wird auch Brüssel merken, daß Deutschland nicht mehr den Bückling macht. Laß erst mal die amtierende Generation aussterben, wem interessiert dann noch was vor edlichen Jahren war???


FAkt ist: zurzeit kann eine privatbewirtschafteter Kaufhausparkplatz in Dk sein Knöllchen die Toilette runterspülen.!
Brugsen
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Beitrag von Brugsen »

Gischi hat geschrieben:Hej,

@ Brugsen.

Da muß ich dich und auch andere leider entäuschen, es gibt mittlerweile in ganz D Supermärkte die ihre Parkplätze an eine besagte Firme

die ihren Hauptsitz in "GB" hat vermieten und dort wird gnadenlos abgeschleppt was das Zeug hält und auf den Parksünder kommen

ungefähr Gebühren in Höhe von ca. 250,- € zu.

Gab sogar mal im N3 vor ca. 1/2 Jahr einen Bericht über diese Abzocke wo die Arbeitsweise in HH auf einem Supermarktparkplatz genau gezeigt wurde.

Also auch bei uns immer schön Vorsichtig sein.

hilsen

Christian
Mag sein. Aber hier Ruhrgebiet, wo ja wirklich ein Ballungsgebiet ist, habe ich das noch nicht gesehen.


Brugsen
Gestern standen wir noch kurz vor dem Abgrund. Heute sind wir schon einen Schritt weiter.
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