Arbeitelosen anwartschaften anrechnen lassen

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Antworten
Mopped-Jupp
Mitglied
Beiträge: 10
Registriert: 11.10.2010, 12:11
Wohnort: Niedernhausen

Arbeitelosen anwartschaften anrechnen lassen

Beitrag von Mopped-Jupp »

hallo

ich habe gelesen man kann sich die Zeiten die man in die De arbeitlosenkasse eingezahlt hat anrechnen lassen

stimmt das?

gruss
jupp
Hina
Mitglied
Beiträge: 2230
Registriert: 25.10.2007, 14:32
Wohnort: 7800 Skive

Beitrag von Hina »

Worauf anrechnen?
Hilsen Hina
Mopped-Jupp
Mitglied
Beiträge: 10
Registriert: 11.10.2010, 12:11
Wohnort: Niedernhausen

Beitrag von Mopped-Jupp »

in die Arbeiteslosenversicherung in DK
Mopped-Jupp
Mitglied
Beiträge: 10
Registriert: 11.10.2010, 12:11
Wohnort: Niedernhausen

Beitrag von Mopped-Jupp »

Restanspruch?

ich kann in Dk einen Job für ein halbes Jahr bekommen.

bin jetzt in einen angestellten verhältnis in DE

also ich wäre in herbst 2011 nach einen halben Jahr in Dk arbeitslos

gruss jupp
silvio67

Beitrag von silvio67 »

Hallo Moped-Jupp!
Was Biggi schreibt ,stimmt nur bedingt.Soll heißen Du mußt dich in DE von deinem jetzigen Arbeitgeber kündigen lassen (wichtig) um den Job in DK anzunehmen .Denn kündigst Du selbst und bist innerhalb der nächsten 24 Monate arbeitslos, sagt die ARGE selbstverschuldet und 3 Monate Sperre.Habe es selbst erlebt,bin damals nach Österreich gegangen und nach 22 Monaten gekündigt worden.
gruß silvio
Mopped-Jupp
Mitglied
Beiträge: 10
Registriert: 11.10.2010, 12:11
Wohnort: Niedernhausen

Beitrag von Mopped-Jupp »

Danke

ich hatte gelesen man kann die arbeitlosen anwartschaften nach DK transerieren lassen

also das ich satt in De mein arbeitslosen geld in dk bekomme
Hina
Mitglied
Beiträge: 2230
Registriert: 25.10.2007, 14:32
Wohnort: 7800 Skive

Beitrag von Hina »

Für Arbeitslosengeld aus Deutschland musst Du dort auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. in Deutschland wohnen.
Hilsen Hina
kalki
Mitglied
Beiträge: 515
Registriert: 06.12.2006, 22:58
Wohnort: S-H
Kontaktdaten:

Beitrag von kalki »

Hina hat geschrieben:Für Arbeitslosengeld aus Deutschland musst Du dort auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. in Deutschland wohnen.
Hilsen Hina
Das stimmt nicht so ganz.

Du kannst deine ALG-Ansprüche mitnehmen,wenn du z.b. nach Dänemark auswanderst, allerdings sind dafür spezielle E-Bescheinigungen nöitg,die man beantragen muß.
Antworten