Brauche Hilfe/Infos bzgl. ALG/Sperrfristen usw.

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Sterni81
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Brauche Hilfe/Infos bzgl. ALG/Sperrfristen usw.

Beitrag von Sterni81 »

Hallo zusammen,

ich habe mich schon quer durchs Internet gelesen, aber nichts wirklich aussagekräftiges gefunden. Habe beim Arbeitsamt angerufen, aber auch da hab ich das Gefühl dass ich keine guten Aussagen bekomme.
Nun hoffe ich, dass ihr mir hier etwas weiterhelfen könnt, weil ihr vllt schon Erfahrungen dazu habt.

Hier kurz mein Anliegen:
Ich möchte nach Dk auswandern, weil mein Partner dort wohnt. Ich habe hier in Deutschland noch ein befristetes Arbeitsverhältnis (was bis Mai ginge). Dieses möchte ich nun von mir aus kündigen, was mir im Normalfall ja eine Sperrfrist vom Arbeitsamt einbringen würde, wo ich kein Arbeitslosengeld bekommen. Vom Arbeitsamt wurde mir was von PD U1 und PD U2 erzählt, aber so richtig konnten sie mir das auch nicht erklären. Weiss zufällig jemand von Euch, welches für mich das richtige wäre.

Ich danke schon im Voraus für Eure Hilfe/Infos.

Grüße
die Sterni
kalki
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Beitrag von kalki »

Ich würde an deiner Stelle zum Leiter deines Arbeitsamtes gehen und ihm sagen,was du vorhast.
Eine Auswanderung kann dich nicht zwingen,hier deinen Job auszuüben,zumahl die Entfernung ja nicht gering ist.

Sollte man sich Seitens der BA auf die Hinterbeine stellen,sprich mit deinem Chef,ob er dich nicht vorzeitig entläßt?
Kommt drauf an,wie du mit dem sprechen kannst,erkläre ihm dein Vorhaben und dass man dir von der BA große Steine in den Weg legt,die dich zudem noch eine Stange Geld kosten würden (Miete,Fahrtkosten zum Partner usw)

Hast du deine Wohnung schon gekündigt? Wenn ja,wäre das auch wichtig,der BA dies mitzuteilen,denn du würdest hohe Kosten haben,dir für kurze Zeit was neues zu suchen.

Außerdem würd ich mich erkundigen bei deinem Arbeitsamt,denn du kannst dein dir zustehendes ALG mit nach Dänemark nehmen,es gibt dafür genaue Gesetze und Regelungen.
Vielleicht hilft es dir ja,wenn du in DK einen Arbeitsplatz vorweisen kannst,sodass du gar nicht erst in den Genuß der arbeitslosigkeit kommst.
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Sterni,

Auf dem PD U1 (ehemals E 301) werden Dir Deine Beschäftigungszeiten in DK bescheinigt, falls Du irgendwann mal zurück kehrst. PD U2 bekommst Du, damit Du Dich in DK als arbeitssuchend registrieren kannst und für die Zeit der Arbeitssuche auch weiterhin ALG bekommst. Das sind bis zu 3 Monate. Dein restliches Anrecht auf ALG bleibt Dir in Deutschland erhalten, falls Du innerhalb von 3 Jahren nach Deutschland zurückkehrst und keine Arbeit hast.

Wenn Du aber selbst vorzeitig den Job kündigst, dann wird da bezüglich der Sperrfrist sicher kein Unterschied gemacht, ob Du nun von Deutschland nach Dänemark oder von Hamburg nach München ziehst.

Hilsen Hina
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