Verwarnungsgeld für Parken ohne Scheibe
wir waren letzte Woche in DK (Thisted) und haben auch ein Ticket von 510,- bekommen 2 1/2 Stunden geparkt! halbe Stunde über
auf den Ticket steht auch keine IBAN nr. oder so... und die in der Sparkasse haben auch keine Ahnung wohin ich es überweisen könnte!
Also kann ich ruhig abwarten oder was meint ihr?
auf den Ticket steht auch keine IBAN nr. oder so... und die in der Sparkasse haben auch keine Ahnung wohin ich es überweisen könnte!
Also kann ich ruhig abwarten oder was meint ihr?
-
- Mitglied
- Beiträge: 1206
- Registriert: 14.02.2007, 17:04
- Wohnort: Dragør
510 DKK? Dachte mittlerweile sind auch die privaten auf 590 DKK umgestiegen.
Sozusagen ein Schnæppchen also...
In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, das man in DK einen ordentlichen Mindestabstand zu Kreuzungen beim Parken halten muss (10 m glaube ich mich zu erinnern). Dies hat mir damals mein erste Knøllchen in einer ruhigen Nebenstrasse eingebracht.
Sozusagen ein Schnæppchen also...
In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, das man in DK einen ordentlichen Mindestabstand zu Kreuzungen beim Parken halten muss (10 m glaube ich mich zu erinnern). Dies hat mir damals mein erste Knøllchen in einer ruhigen Nebenstrasse eingebracht.
@ flash9d
Was hast du denn jetzt gemacht? Ruhig abgewartet? Ich hab vor über einem Monat ein Ticket bekommen... die Sache ist ein bisschen kompliziert. Ich hatte einen Parkausweis und habe damit dummerweise auf dem falschen Parkplatz geparkt. Heute hatte ich wieder bei der Gesellschaft angerufen und die bleiben dabei: die 510 kr muss ich zahlen.
Da habe ich aber irgendwie kein Bock drauf...
PS Habe ein deutsches Auto und bin nicht in DK gemeldet.
Grüße
Was hast du denn jetzt gemacht? Ruhig abgewartet? Ich hab vor über einem Monat ein Ticket bekommen... die Sache ist ein bisschen kompliziert. Ich hatte einen Parkausweis und habe damit dummerweise auf dem falschen Parkplatz geparkt. Heute hatte ich wieder bei der Gesellschaft angerufen und die bleiben dabei: die 510 kr muss ich zahlen.
Da habe ich aber irgendwie kein Bock drauf...
PS Habe ein deutsches Auto und bin nicht in DK gemeldet.
Grüße
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, gilt seit gestern in der EU eine Regelung, die es dem Ausland erlaubt, ab umgerechnet 70,00 € das Geld beim "Sünder" einzutreiben. Voraussetzung ist allerdings, dass das Schreiben auch in deutsch verfasst ist.Heute hatte ich wieder bei der Gesellschaft angerufen und die bleiben dabei: die 510 kr muss ich zahlen.
LG
Johanna
Johanna* hat geschrieben:Wenn ich das richtig mitbekommen habe, gilt seit gestern in der EU eine Regelung, die es dem Ausland erlaubt, ab umgerechnet 70,00 € das Geld beim "Sünder" einzutreiben. Voraussetzung ist allerdings, dass das Schreiben auch in deutsch verfasst ist.LGHeute hatte ich wieder bei der Gesellschaft angerufen und die bleiben dabei: die 510 kr muss ich zahlen.
Johanna
Und !!!! nicht privat!!!

-
- Mitglied
- Beiträge: 2008
- Registriert: 18.07.2006, 16:38
- Wohnort: Berlin v Deutschland
- Kontaktdaten:
Über die Sprache muss man sich wohl keine Gedanken machen, denn die Beitreibung/Vollstreckung von im Ausland erhobener Strafgelder wird in Deutschland dann auch von einer deutschen "Vollstreckungs-Stelle" (wer auch immer dafür zuständig ist...) durchgeführt.Johanna* hat geschrieben:Wenn ich das richtig mitbekommen habe, gilt seit gestern in der EU eine Regelung, die es dem Ausland erlaubt, ab umgerechnet 70,00 € das Geld beim "Sünder" einzutreiben. Voraussetzung ist allerdings, dass das Schreiben auch in deutsch verfasst ist.

Die so beigetriebenen Beträge bleiben hier im Lande.
Umgekehrt läuft es dann genauso:
Die - zum Beispiel - dänische Vollstreckungs-Stelle kann die im europäischen Ausland geahndeten Verkehrsverstöße o. ä.) bei ihren Einwohnern in Dänemark beitreiben und behält die eingenommenen Gelder ein.
Ach [url=http://www.bmj.bund.de/enid/1c2a1de49b4a4ba101e9a3b165d0a6a2,411d78706d635f6964092d0937333533093a0979656172092d0932303130093a096d6f6e7468092d093130093a095f7472636964092d0937333533/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html]hier steht ja alles![/url]
Gruß
/annika
Auch wenn die Rechtslage nun eine andere ist, an der Durchführung wird sich aber nicht viel ändern.
Wer in DK von der Polizei ein knöllchen bekommt, der wird auch in Zukunft sofort dafür abdrücken müssen. In DE macht das ja die Polizei auch so. Bestes Beispiel sind die Blitzaktionen am Übergang Kupfermühle.
Cash oder mit PseudoKohle.
Alles andere von den Lidlraffkes und Co ist kalter Kaffee.
Wer in DK von der Polizei ein knöllchen bekommt, der wird auch in Zukunft sofort dafür abdrücken müssen. In DE macht das ja die Polizei auch so. Bestes Beispiel sind die Blitzaktionen am Übergang Kupfermühle.
Cash oder mit PseudoKohle.
Alles andere von den Lidlraffkes und Co ist kalter Kaffee.
Sommerreifen sind für den Sommer da 

Hallo zusammen,
zum Thema hier eine Pressemitteilung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde:
Geldbußen aus dem EU-Ausland
Führerscheininhaber aufgepasst: Bußgelder, die man sich im europäischen Ausland eingefahren hat, können seit wenigen Wochen auch in Deutschland vollstreckt werden. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises hin. Ein in Kraft getretenes Gesetz mache eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen in der Europäischen Union möglich, ab sofort können in 22 von 27 EU-Mitgliedsstaaten Verkehrssünden landesübergreifend geahndet werden. Sinn des Gesetzes ist es, dass sich jeder, der im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, auch mit der dort geltenden Verkehrsrechtslage vertraut macht und sich schlicht und ergreifend an die jeweiligen Verkehrsregeln hält.
In Deutschland ist für die Bewilligung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig. Dort wird das ausländische Vollstreckungsgesuch geprüft, zurückgewiesen oder vollstreckt. Zurückgewiesen wird es beispielsweise, wenn das Bußgeld weniger als 70 Euro beträgt, die Zahlungsaufforderung nicht in Deutsch oder Englisch formuliert ist oder Fahrzeughalter und Verkehrssünder nicht identisch sind.
Es kann richtig teuer werden
Wird vollstreckt, kann es richtig teuer werden. Ein Beispiel: Während in Deutschland bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 Stundenkilometer ein Verwarnungsgeld von maximal 35 Euro fällig wird, sind es in Frankreich oder den Niederlande bereits 90 beziehungsweise 100 Euro. "Zwar hat der Betroffene die Möglichkeit, sich gegen die Geldsanktion zu wehren. Grundsätzlich gilt dabei aber, dass Einwände in der Sprache des jeweiligen Staates oder in einer anderen dort akzeptierten Sprache formuliert sein müssen", heißt es aus dem Kreishaus.
Auch wenn das neue Gesetz Punkte, Führerscheinentzug oder Fahrverbote nicht vorsieht, sollten alle Autofahrer, die im Ausland unterwegs sind, sich mit den dort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen und unbedingt die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten. Dies nicht nur im Interesse des eigenen Geldbeutels sondern im Sinne der Sicherheit im Straßenverkehr.
Interessant ist hier vor allem der Hinweis auf das in D geltende "Verursacherprinzip" (also keine generelle Halterhaftung, wie es in anderen EU-Ländern zum Teil üblich ist).
Wenn also ein entsprechendes Ersuchen aus DK beim zuständigen Bundesamt für Justiz in Bonn eintrifft und das BA für Justiz feststellt, dass der deutsche Halter bestreitet, den Verstoß begangen zu haben und der Verursacher nicht zu ermitteln ist (da Halter z.B. vom Aussageverweigerungsrecht gegenüber Ehefrau, Eltern, Kinder, Verlobten Gebrauch macht und ansonsten keine verwertbaren sonstigen Beweise vorliegen), wird das Ersuchen zurückgewiesen.
Gruß aus Schwelm
zum Thema hier eine Pressemitteilung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde:
Geldbußen aus dem EU-Ausland
Führerscheininhaber aufgepasst: Bußgelder, die man sich im europäischen Ausland eingefahren hat, können seit wenigen Wochen auch in Deutschland vollstreckt werden. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises hin. Ein in Kraft getretenes Gesetz mache eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen in der Europäischen Union möglich, ab sofort können in 22 von 27 EU-Mitgliedsstaaten Verkehrssünden landesübergreifend geahndet werden. Sinn des Gesetzes ist es, dass sich jeder, der im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, auch mit der dort geltenden Verkehrsrechtslage vertraut macht und sich schlicht und ergreifend an die jeweiligen Verkehrsregeln hält.
In Deutschland ist für die Bewilligung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig. Dort wird das ausländische Vollstreckungsgesuch geprüft, zurückgewiesen oder vollstreckt. Zurückgewiesen wird es beispielsweise, wenn das Bußgeld weniger als 70 Euro beträgt, die Zahlungsaufforderung nicht in Deutsch oder Englisch formuliert ist oder Fahrzeughalter und Verkehrssünder nicht identisch sind.
Es kann richtig teuer werden
Wird vollstreckt, kann es richtig teuer werden. Ein Beispiel: Während in Deutschland bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 Stundenkilometer ein Verwarnungsgeld von maximal 35 Euro fällig wird, sind es in Frankreich oder den Niederlande bereits 90 beziehungsweise 100 Euro. "Zwar hat der Betroffene die Möglichkeit, sich gegen die Geldsanktion zu wehren. Grundsätzlich gilt dabei aber, dass Einwände in der Sprache des jeweiligen Staates oder in einer anderen dort akzeptierten Sprache formuliert sein müssen", heißt es aus dem Kreishaus.
Auch wenn das neue Gesetz Punkte, Führerscheinentzug oder Fahrverbote nicht vorsieht, sollten alle Autofahrer, die im Ausland unterwegs sind, sich mit den dort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen und unbedingt die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten. Dies nicht nur im Interesse des eigenen Geldbeutels sondern im Sinne der Sicherheit im Straßenverkehr.
Interessant ist hier vor allem der Hinweis auf das in D geltende "Verursacherprinzip" (also keine generelle Halterhaftung, wie es in anderen EU-Ländern zum Teil üblich ist).
Wenn also ein entsprechendes Ersuchen aus DK beim zuständigen Bundesamt für Justiz in Bonn eintrifft und das BA für Justiz feststellt, dass der deutsche Halter bestreitet, den Verstoß begangen zu haben und der Verursacher nicht zu ermitteln ist (da Halter z.B. vom Aussageverweigerungsrecht gegenüber Ehefrau, Eltern, Kinder, Verlobten Gebrauch macht und ansonsten keine verwertbaren sonstigen Beweise vorliegen), wird das Ersuchen zurückgewiesen.
Gruß aus Schwelm
freshair hat geschrieben: Interessant ist hier vor allem der Hinweis auf das in D geltende "Verursacherprinzip" (also keine generelle Halterhaftung, wie es in anderen EU-Ländern zum Teil üblich ist).
Wenn also ein entsprechendes Ersuchen aus DK beim zuständigen Bundesamt für Justiz in Bonn eintrifft und das BA für Justiz feststellt, dass der deutsche Halter bestreitet, den Verstoß begangen zu haben und der Verursacher nicht zu ermitteln ist (da Halter z.B. vom Aussageverweigerungsrecht gegenüber Ehefrau, Eltern, Kinder, Verlobten Gebrauch macht und ansonsten keine verwertbaren sonstigen Beweise vorliegen), wird das Ersuchen zurückgewiesen.
Gruß aus Schwelm
Bis auf diesen interessanten Hinweis ist es ja nix neues.
Lidl-Parkplatzüberwacher schauen weiterhin in die Röhre

Re: Verwarnungsgeld für Parken ohne Scheibe
Hallo,
Ich war im Europapark und habe im Parkhaus die Parkscheibe vergessen. Nun habe ich einen gelben Strafzettel ueber 650Kr. bekommen. Ich komme aus Oesterreich. Ist es ratsam, dies auf jeden Fall zu zahlen?
Ich war im Europapark und habe im Parkhaus die Parkscheibe vergessen. Nun habe ich einen gelben Strafzettel ueber 650Kr. bekommen. Ich komme aus Oesterreich. Ist es ratsam, dies auf jeden Fall zu zahlen?
Liebe Grüße Gale - DK Fan
[img]http://img182.imageshack.us/img182/124/dkundautbk1.gif[/img]
[img]http://img182.imageshack.us/img182/124/dkundautbk1.gif[/img]