aha............ist das Blitzgerät also mal kaputt so schickt man die Beamten zum Schätzen raus.........
von Polizist angehalten....
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Landpostbud3220
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Landpostbud3220
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Bruno
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Landpostbud3220
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Sandsturm(geloescht)
Andere Länder, andere Sitten.Landpostbud3220 hat geschrieben:sicher kann man einschätzen ob jemand zu schnell fährt oder nicht aber genau die gefahrene Geschwindigkeit abzuschätzen ist wohl eher nicht möglich noch dazu wo es manchmal nur um 1-2 km/h geht wo der Führerschein auf dem Spiel steht.
In Österreich reicht es auch aus, ein Fahrzeug von "hinten" zu blitzen, das Ticket geht an den Halter und basta. Muß er sich drum kümmern, wer die Karre gefahren hat.
österreichische polizisten können dasLandpostbud3220 hat geschrieben:sicher kann man einschätzen ob jemand zu schnell fährt oder nicht aber genau die gefahrene Geschwindigkeit abzuschätzen ist wohl eher nicht möglich noch dazu wo es manchmal nur um 1-2 km/h geht wo der Führerschein auf dem Spiel steht.
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Bruno
Habe ich weiter oben ja schon drauf hingewiesen. Ist aber für einige schwer nachzuvollziehen, für die das deutsche (Rechts-)System das Mass der Dinge ist.Sandsturm hat geschrieben:Andere Länder, andere Sitten.
Ist nicht mehr ganz aktuell. Das war eine Regelung, damit der Fahrer (mit den alten Blitzern) nicht geblendet wurde. Mit den modernen Geräten dürfen sie nun wohl auch von vorne blitzen.Sandsturm hat geschrieben:In Österreich reicht es auch aus, ein Fahrzeug von "hinten" zu blitzen, das Ticket geht an den Halter und basta. Muß er sich drum kümmern, wer die Karre gefahren hat.
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Landpostbud3220
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Bruno
Da ich weder Österreicher bin, noch dort wohne, kann ich dir das nicht exakt beantworten. Ich schätze aber, dass du dann ein Ticket erhälst, bzw. gleich rausgewunken wirst und bezahlen darfst und, falls du nicht der gleichen Meinung bist, wie der Gendarm, diese deine Meinung vor Gericht vertreten darfst. (ist aber wie gesagt nur eine Annahme, vielleicht hat es ja hier im Forum Österreicher, die sich mit "ihren" Regelungen besser auskennen).Landpostbud3220 hat geschrieben:@Bruno,
das würde also bedeuten, selbst wenn ich mich an die Geschwindigkeit halte, ein Polizist ist aber der Meinung das er meine Geschwindigkeit mit ca. 20 mehr als die erlaubte, geschätzt hat dann muß ich dafür auch noch Bußgeld zahlen ??
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Sandsturm(geloescht)
Bruno hat geschrieben:Ist nicht mehr ganz aktuell. Das war eine Regelung, damit der Fahrer (mit den alten Blitzern) nicht geblendet wurde. Mit den modernen Geräten dürfen sie nun wohl auch von vorne blitzen.
Kann sein.
Bei mir war es , das der Wagen in beide Richtungen blitzte. Einen von vorne , den anderen von hinten.
War dann angehalten um gleich zu zahlen....besser 35€ statt 135€ über Auslandsinkasso. In dem Zusammenhang erklärte mir der Gendarm die Vorgehensweise.
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Bruno