En stor næse
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En stor næse
Lene Espersen bekam heute "en stor næse".
Was bedeutet das?
Wurde sie beim Lügen ertappt???
Gibt es unterschiedliche Größen der Nasen?
Ist Uffe Ellemann-Jensen der größte Nasenbär?
Was bedeutet das?
Wurde sie beim Lügen ertappt???
Gibt es unterschiedliche Größen der Nasen?
Ist Uffe Ellemann-Jensen der größte Nasenbär?
Lügen heisst es natürlich nicht offiziel, aber Lene hat das Parlament "ungenau" informiert und sich nicht nach dem Sinn des Gesetzen verhalten: Ein Minister hat eine besondere Verantwortung das Parlament korrekt und vollständich zu informieren.
Was Uffe damals gemacht hat weiss ich nicht mehr, aber er war und ist wesentlich beliebter als Lene.
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sagen wir mal so, frau Espersen hat die(verdiente) klatsche gekriegt und hr Jensen siehe hier @ Henrik http://www.dr.dk/Nyheder/Politik/2010/09/21/062504.htm 
hilsen

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Bodil
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At vove er at miste fodfæstet et øjeblik, ikke at vove er at miste sig selv.
Søren Kirkegaard 1813 - 1855
Livet kan være kort. Så kys langsomt, elsk meget, le højt, tilgiv dumheder og fortryd aldrig noget der fik dig til at smille
EURO: NEJ TAK
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- Lars J. Helbo
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Weil es eine grundlegende Unterschied in den beiden Verfassungen gibt. In DE ist die Regierung vom Parlament gewählt. In DK ist sie vom Königin ernannt. D.h. die Regierung in DK muss nicht unbedingt eine Mehrheit im Parlament hinter sich haben. Sie darf aber keine erklärte Mehrheit gegen sich haben.dieschlampevonnebenan hat geschrieben:Wieso bekommt eigentlich nie ein deutscher Politiker so eine næse verpaßt? Ist hier nicht vorgesehen.
Also, falls eine Mehrheit im Parlament erklärt sie habe kein Vertrauen an ein Minister bzw. an die Regierung, dann muss diese zurücktreten. In diesem Fall war die Nase/Rüge nicht gross genug, um einen Rücktritt zu erzwingen. Das kann aber durchaus vorkommen.
In DE gibt's das nicht, weil die Regierung vom parlament gewählt ist.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Nee, nee Lars. Auch eine regierungstragende Parlamentsmehrheit könnte in Deutschland ja rein theoretisch einzelnen Ministern eine Nase verpassen wollen. Sie können es aber nicht, weil eine derartige Rügemöglichkeit nicht vorgesehen ist. Wie Lene Espersen im Folketing (zu Recht) an den Pranger gestellt wurde, wäre in Deutschland nicht denkbar. Hier gilt das Motto: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Gemeinsam verarschen wir das dumme Volk - jeder auf seine Weise.
- Lars J. Helbo
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Aber das ist doch genau der Unterschied. Die Rügemöglichkeit ist nicht vorgesehen, weil die Regierung vom Parlamentsmehrheit gewählt wurde. Falls die Mehrheit nicht mehr mit dieser Regierung einverstanden ist, dann kann sie sie auch wieder abwählen. Deshalb gibt es für eine offizielle Rüge kein Grund. Durch das Wahlverfahren gibt es in DE immer eine Einheit zwischen Regierung und Parlamentsmehrheit. Falls ein Minister abgesetzt werden soll, dann kann man das deshalb immer innerhalb der Regierung regeln (siehe Franz Josef Jung).
In DK ist die Regierung aber nicht vom Parlament gewählt und sie muss keine Mehrheit haben. Daher kann das Parlament auch nicht die Regierung oder einen einzelnen Minister wieder abwählen. Diese Möglichkeit ist ganz einfach in der Verfassung nicht vorgesehen. Das Parlament kann aber eine offizielle Erklärung abgeben, der sagt, das Parlament habe zur Regierung bzw. Minister kein Vertrauen.
Dabei gibt es verschiedene Abstufungen und wenn das erklärte Misstrauen groß genug ist, dann muss der Minister bzw. die Regierung zurücktreten. Diese Regelung wurde 1901 inoffiziell vereinbart und 1953 in die Verfassung eingetragen:
In DK ist die Regierung aber nicht vom Parlament gewählt und sie muss keine Mehrheit haben. Daher kann das Parlament auch nicht die Regierung oder einen einzelnen Minister wieder abwählen. Diese Möglichkeit ist ganz einfach in der Verfassung nicht vorgesehen. Das Parlament kann aber eine offizielle Erklärung abgeben, der sagt, das Parlament habe zur Regierung bzw. Minister kein Vertrauen.
Dabei gibt es verschiedene Abstufungen und wenn das erklärte Misstrauen groß genug ist, dann muss der Minister bzw. die Regierung zurücktreten. Diese Regelung wurde 1901 inoffiziell vereinbart und 1953 in die Verfassung eingetragen:
§ 15
Stk. 1.
Ingen minister kan forblive i sit embede, efter at folketinget har udtalt sin mistillid til ham.
Stk. 2.
Udtaler folketinget sin mistillid til statsministeren, skal denne begære ministeriets afsked, medmindre nyvalg udskrives. Et ministerium, som har fået et mistillidsvotum, eller som har begæret sin afsked, fungerer indtil et nyt ministerium er udnævnt. Fungerende ministre kan i deres embede kun foretage sig, hvad der er til embedsforretningernes uforstyrrede førelse.
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Naja.
Der Bundestag kann auch keine Minister abwählen. Und den Kanzler und damit die Regierung abwählen geht nur, wenn zugleich ein Nachfolger gewählt wird.
Der Bundestag kann jeden beliebigen Beschluss fassen, der nicht im Widerspruch zum Grundgesetz steht. Er kann auch z.B. einem Minister eine Rüge erteilen. Das hat aber keine rechtliche Konsequenz, da Minister laut Verfassung vom Kanzler ernannt und abberufen werden.
Auch die Rüge an Lene Espersen hat offenbar keine rechtliche Konsequenz, obwohl man die Verfassungsregel als Muss-Bestimmung formuliert hat.
Rügen und Kritik aus dem Parlament haben aber politische Konsequenzen; das Durchbringen von Gesetzen kann schwieriger werden, und die Sympatien der Wähler schrumpfen. Das gilt in beiden Ländern. Dass ein Regierungschef daher das "Rücktrittsbegehren" eines Ministers "annimmt", ist doch gar nicht so selten.
Deshalb meine ich, dass in Deutschland allenfalls diese spezielle, öffentliche, formalisierte Version der Abmahnung fehlt.
Der Bundestag kann auch keine Minister abwählen. Und den Kanzler und damit die Regierung abwählen geht nur, wenn zugleich ein Nachfolger gewählt wird.
Der Bundestag kann jeden beliebigen Beschluss fassen, der nicht im Widerspruch zum Grundgesetz steht. Er kann auch z.B. einem Minister eine Rüge erteilen. Das hat aber keine rechtliche Konsequenz, da Minister laut Verfassung vom Kanzler ernannt und abberufen werden.
Auch die Rüge an Lene Espersen hat offenbar keine rechtliche Konsequenz, obwohl man die Verfassungsregel als Muss-Bestimmung formuliert hat.
Rügen und Kritik aus dem Parlament haben aber politische Konsequenzen; das Durchbringen von Gesetzen kann schwieriger werden, und die Sympatien der Wähler schrumpfen. Das gilt in beiden Ländern. Dass ein Regierungschef daher das "Rücktrittsbegehren" eines Ministers "annimmt", ist doch gar nicht so selten.
Deshalb meine ich, dass in Deutschland allenfalls diese spezielle, öffentliche, formalisierte Version der Abmahnung fehlt.
- Lars J. Helbo
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Das liegt an der "Größe" der Nase. In diesem Fall war sie mit Bedacht gerade so klein verfasst, dass eine Entschuldigung ausreichend war.MichaelD hat geschrieben:Auch die Rüge an Lene Espersen hat offenbar keine rechtliche Konsequenz, obwohl man die Verfassungsregel als Muss-Bestimmung formuliert hat.
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