Hallo,
derzeit steht mein Wagen mit Motorschaden in der Werkstatt. Jetzt hat mir einer der Mechaniker angeboten den Wagen zu kaufen.
Der Mechaniker meinte er hätte 3 Wochen Zeit um den Wagen auf seinen Namen anzumelden bzw. abzumelden.
Aus D weis ich das der Wagen schnellstens (ich glaub innerhalb 14 Tagen) umgemeldet werden muss.
Wie ist das in DK geregelt?
Danke,
Jürgen